VonNina Wetteschließen
Der Verkauf von Böllern und Silvesterraketen findet nur an wenigen Tagen im Jahr statt. 2024 gibt es jedoch eine Änderung mit einer Besonderheit.
Hamm - Silvesterraketen sind schön anzusehen und läuten für viele Deutsche pünktlich um 0 Uhr am 1. Januar das neue Jahr ein. Böller sind jedoch nicht überall erlaubt. Auch 2024 richten einige Städte wieder Böllerverbotszonen ein. In diesem Jahr gibt es beim Verkauf vor Silvester allerdings eine Besonderheit. Was Raketen- und Böllerfans 2024 wissen sollten.
Verkaufsstart für Raketen und Böller für Silvester 2024 – dieses Jahr gibt es eine Besonderheit
Üblicherweise beginnt der Feuerwerksverkauf im Einzelhandel erst wenige Tage vor Silvester, am 29. Dezember. Da in diesem Jahr der 29. Dezember jedoch auf einen Sonntag fällt, gilt eine Ausnahme. Bei dem Verkaufsdatum gibt es eine Änderung. Bereits ab Samstag, den 28. Dezember, dürfen Händler Feuerwerkskörper der Klasse F2 verkaufen, teilt die Industrie- und Handelskammer zu Essen mit. Der Verkauf endet auch 2024 wie gewohnt am 31. Dezember. Kleinstfeuerwerke (Klasse F1) dürfen hingegen in der Regel ganzjährig vertrieben werden.
In Deutschland ist auch geregelt, wer Raketen und Böller kaufen darf. Die Industrie- und Handelskammer zu Essen klärt darüber auf:
- Kleinstfeuerwerke der Klasse F1, zum Beispiel Wunderkerzen, dürfen ganzjährig an Personen verkauft werden, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben.
- Kleinfeuerwerke der Klasse F2 dürfen 2024 im Zeitraum vom 28. bis 31. Dezember an Personen über 18 Jahren verkauft werden.
Grundsätzlich muss man beim Abfeuern von Silvesterraketen beachten, dass es neben Böllerverbotszonen noch weitere Bereiche gibt, in denen das Böllern gesetzlich verboten ist. Darunter fällt die unmittelbare Umgebung von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altenheimen.
Bevor wir Silvester feiern, steht allerdings erst noch Weihnachten bevor: Ein Wettermodell ließ jüngst mit einer Vorhersage aufhorchen. Demnach könnte es weiße Weihnachten in NRW geben.
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