Bürgergeld-Aus: Grundsicherung bringt drei konkrete Sanktionen für Millionen Empfänger – Expertin warnt
VonKarolin Schaefer
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Alina Schröder
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Union und SPD einigen sich auf die neue Grundsicherung. Die Reform bringt vor allem schärfere Sanktionen. Was sich bald für Millionen Beziehende ändert.
Mit der neuen Grundsicherung kommen schärfere Sanktionen. Die Leistung soll demnach gestrichen werden, wenn Beziehende nicht erreichbar sind. Das heißt: Bei drei versäumten Einladungen zu Terminen sollen Jobcenter die Überweisungen einstellen. Gleichzeitig droht der Verlust der Wohnkostenübernahme.
Bürgergeld wird neue Grundsicherung: Komplettstreichung droht
Die Behörden müssen den Beziehenden vorher allerdings die Möglichkeit zur persönlichen Anhörung einräumen, etwa durch einen Anruf oder Besuch. Menschen mit psychischen Erkrankungen sollen vor einem Wegfall der Leistung geschützt werden. Die Bundesregierung will mit den neuen Sanktionen das verfassungsmäßig Erlaubte ausschöpfen.
Das bedeutet auch: Die Grundsicherung soll sofort für drei Monate um 30 Prozent gekürzt werden, wenn Beziehende keine Bewerbungen schreiben oder Förderkurse ablehnen. Das wären dann etwa 150 Euro weniger im Monat. Aktuell liegt der Bürgergeldsatz bei 563 Euro für alleinstehende Erwachsene.
Leistungsentzug, Geldgeschenk, Umzug – was Bürgergeld-Empfängern erlaubt ist und wo Urteile Grenzen setzen
Bei zwei versäumten Terminen beim Jobcenter soll die Leistung zunächst um 30 Prozent für einen Monat gekürzt werden. Nach dem dritten Mal folgt dann die Komplettstreichung der Grundsicherung. Bislang gelten Kürzungsstufen von zehn, 20 oder 30 Prozent, wenn Beziehende Termine, Jobangebote oder Weiterbildungen nicht wahrnehmen. Neu wird mit dem Bürgergeld auch die Streichung der Karenzzeit für die Schonung von Vermögen. Künftig soll eigenes Einkommen und Vermögen eingesetzt werden, bevor es Grundsicherung gibt.
Am Gesetzesentwurf gibt es viel Kritik. „Die Pläne für eine neue Grundsicherung sind ein sozialpolitischer Rückschritt“, sagte Dr. Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, der Frankfurter Rundschau von Ippen.Media. Die Sanktionen könnten „zu erheblichen Einschnitten in das Existenzminimum der Betroffenen führen“. Die Folge: Mehr Menschen würden in kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse gedrängt werden. Insbesondere die Komplettstreichung der Leistungen sei ein „massiver Eingriff in die Rechte der Betroffenen“.
Auch Michaela Engelmeier, Vorstandsvorsitzende des Sozialverbandes Deutschland SoVD, lehnt die neue Grundsicherung ab. „Viele der vorgesehenen Verschärfungen treffen Menschen, die weder betrügen noch Arbeit verweigern. Zwar ist es richtig, Sozialleistungsmissbrauch konsequent zu verfolgen, doch der überwiegende Teil der Leistungsberechtigten hält sich an die Regeln“, heißt es zu unserer Redaktion. Ein Generalverdacht sei der falsche Ansatz. Positiv sei aber, die Förderung von Langzeitarbeitslosen und dass Missbrauch sowie Schwarzarbeit konsequenter verfolgt werden.
Auch für Verena Bentele vom Sozialverband VdK Deutschland e. V. ist die neue Grundsicherung „eine Rolle rückwärts“. Und weiter: „Der Fokus muss nach Ansicht des VdK auf Unterstützung und Qualifizierung liegen. Zwar enthält die neue Grundsicherung Ansätze in diese Richtung, aber sie sind bei Weitem nicht ausreichend.“
Bürgergeld vs. Grundsicherung: „Geplante Änderungen setzen vor allem auf Druck“
„Die geplanten Änderungen setzen vor allem auf Druck und Einsparungen statt auf wirkliche Unterstützung. Sie verkennen, dass Menschen häufig unfreiwillig in schwierige Lebenslagen geraten und gezielte Hilfe und Qualifizierung brauchen. Besonders kritisch sehen wir vorgeschlagenen strikten Beschränkungen bei der Übernahme von Wohnkosten durch das Jobcenter“, sagte Bentele unserer Redaktion. Der Sozialverband VdK fürchte daher eine „deutliche Zunahme von Armut und Wohnungslosigkeit“.
Zudem plant der Sozialverband VdK rechtliche Schritte gegen die Reform zu prüfen. „Wir halten große Teile der geplanten Sanktionsregelungen für verfassungswidrig“, so Bentele. Besonders fatal sei die Sanktionierung während des Bewerbungsverfahrens.
In der Realität ist nur ein Bruchteil der Leistungsberechtigten von Sanktionen betroffen. Im vergangenen Jahr gab es beim Bürgergeld pro Monat durchschnittlich weniger als 30.000 Kürzungen. Zudem werden die von der Union erhofften Einsparungen nicht erwartet. 2026 sollen 86 Millionen Euro weniger fällig werden, dann 70 Millionen. Allerdings entstehen auch Mehrkosten von elf beziehungsweise neun Millionen Euro. (Quellen: dpa, eigene Recherche) (kas/asc)
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