Neue Grundsicherung: Verhalten im Bewerbungsgespräch bestimmt Totalkürzung – „Sozialpolitischer Rückschritt“
VonJulian Mayr
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Alina Schröder
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Künftig drohen Grundsicherungs-Beziehern bei unkooperativem Verhalten in Vorstellungsgesprächen scharfe Sanktionen. Sozialverbände prangern die Maßnahme an.
Berlin – Es war ein zentrales Wahlversprechen der Union: Das Bürgergeld soll einer neuen Grundsicherung weichen. Kurz vor den Weihnachtsfeiertagen hat die Bundesregierung aus CDU und SPD jetzt eine umfassende Reform des Bürgergelds beschlossen. Nicht nur der Name der erst vor drei Jahren eingeführten Sozialleistung ändert sich, geplant sind verschärfte Sanktionen für unkooperative Leistungsempfängerinnen und -empfänger. Das betrifft vor allem auch den Bewerbungsprozess. .
Wer sich im Bewerbungsgespräch willentlich so verhält, dass eine Beschäftigung nicht zustande kommt, muss künftig mit Leistungskürzungen der Grundsicherung rechnen. Unter anderem das sieht die Bürgergeldreform der Merz-Regierung vor. (Symbolbild/Collage)
Die grundsätzliche Höhe der Bezüge soll hingegen unverändert bleiben. „Wer Hilfe benötigt, kann sich auch künftig in der Grundsicherung für Arbeitsuchende auf die Unterstützung des Staates verlassen“, versucht Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) zu beruhigen. Gegenüber jenen, „die könnten, aber nicht wollen“, solle der Staat aber Mitwirkung einfordern. Es gibt heftige Kritik an den geplanten Sanktions-Verschärfungen im Rahmen des Grundsicherungsgelds.
Bürgergeld wird zu Grundsicherung: Schnellere Kürzungen bei Terminversäumnis und Arbeitsverweigerung
Kernstück der Reform sind, neben der Abschaffung einer festen Karenzzeit beim Vermögen, härtere Konsequenzen bei Terminversäumnissen. Wer zweimal ohne triftigen Grund nicht beim Jobcenter erscheint, muss künftig mit 30 Prozent weniger Geld rechnen. Nach dem dritten verpassten Termin werden die Zahlungen komplett eingestellt, wobei die Miete dann direkt an Vermieter überwiesen wird. Bei Hinweisen auf Erkrankungen sollen Betroffene jedoch vor einer vollständigen Streichung persönlich angehört werden. Kinder und Jugendliche bleiben von Kürzungen demnach verschont.
Noch schärfere Regeln gelten künftig für Arbeitsverweigerinnen und Arbeitsverweigerer. Das Grundsicherungsgeld soll sofort für drei Monate um 30 Prozent gemindert werden, wenn eine arbeitslose Person künftig zum Beispiel keine Bewerbungen schreibt oder Förderkurse ablehnt. Rund 150 Euro im Monat fließen dann weniger. Bei dreimaliger Säumnis droht eine Totalkürzung.
Leistungsentzug, Geldgeschenk, Umzug – was Bürgergeld-Empfängern erlaubt ist und wo Urteile Grenzen setzen
Bürgergeld-Reform: Sanktionen auch bei Fehlverhalten im Bewerbungsgespräch
Eine Arbeitsverweigerung ist demnach auch bei Wahrnehmung eines Bewerbungsgesprächs möglich: „Auch das Verhalten oder Auftreten der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person in Zusammenhang mit einem Vorstellungsgespräch kann eine konkludente willentliche Verweigerung sein“, heißt es im Entwurf.
Das bedeutet vereinfacht gesagt: Zeigen sich Beziehende der Sozialleistung künftig in Vorstellungsgesprächen etwa unmotiviert oder unkooperativ, kann das Jobcenter direkt die Leistungen kürzen. Dementsprechend wird nicht nur das Ablehnen einer Stelle sanktioniert, sondern auch ein Verhalten seitens Grundsicherungs-Empfängerinnen und -Empfängern, das darauf abzielt, eine Einstellung aktiv zu verhindern. Die Bundesregierung betont, dass die Sanktionen „nicht die Falschen treffen“ sollen.
Sozialverbände mit scharfer Kritik an geplanten Sanktionen für Arbeitsverweigerer
Die geplanten Verschärfungen stoßen bei Sozialverbänden dennoch auf massive Kritik. Michaela Engelmeier vom Sozialverband Deutschland (SoVD) sieht die neuen Regelungen „äußerst kritisch“. Gegenüber der Frankfurter Rundschau von Ippen.Media äußert sie rechtliche Bedenken: „Die Bewertung eines Bewerbungsgesprächs ist hochgradig subjektiv. Wie soll rechtssicher festgestellt werden, ob jemand sich absichtlich unkooperativ verhalten hat oder ob Nervosität, Sprachbarrieren, psychische Belastungen oder Missverständnisse eine Rolle gespielt haben?“
Leistungsberechtigte hätten kaum eine realistische Möglichkeit, sich gegen solche Vorwürfe zu wehren. Zudem stehe die Maßnahme in keinem angemessenen Verhältnis: „Die vollständige Streichung des Existenzminimums darf nicht von subjektiven Eindrücken oder Einschätzungen Dritter abhängen.“ In das gleiche Horn bläst auch die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Verena Bentele. Die Sanktionierung zwinge Menschen „auch miserable Arbeitsbedingungen oder niedrige Löhne zu akzeptieren, denn andernfalls drohen Leistungskürzungen oder sogar Totalsanktionen.“ Seitens VdK prüfe man deshalb rechtliche Schritte.
Die neuen Sanktionsregeln sollen laut Bundesregierung hingegen das verfassungsmäßig Erlaubte ausschöpfen. 2019 hatte das Bundesverfassungsgericht die Sanktionen bereits begrenzt. Es untersagte damals mögliche höhere Kürzungen. 30 Prozent weniger blieben erlaubt. Vorübergehend waren die Sanktionen in Folge ganz ausgesetzt. Heute gilt: Wenn Arbeitslose Termine, zumutbare Jobangebote oder Weiterbildungen nicht wahrnehmen, gelten Kürzungsstufen von 10, 20 oder 30 Prozent.
Debatte um Bürgergeldreform: „Sozialpolitischer Rückschritt“ oder „Signal in die richtige Richtung“?
Joachim Rock vom Paritätischen Wohlfahrtsverband hält die Neuregelungen für einen „sozialpolitischen Rückschritt“ und warnt gegenüber unserer Redaktion vor den Folgen: „Die auslegungsbedürftige Formulierung schafft in erheblichem Maße Rechtsunsicherheit. Sie wird absehbar zu ganz unterschiedlicher Auslegung, zu Widersprüchen und Klagen führen“, sagt der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes und warnt: „Neben den einschneidenden Folgen für die Betroffenen wird so in erheblichem Umfang zusätzliche Bürokratie geschaffen.“
Lob für die Reform gibt es trotzdem – vor allem aus der Wirtschaft. Von einem „Signal in die richtige Richtung“ sprach in der Rheinischen Post der Präsident der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), Peter Adrian. Clemens Fuest, Chef des ifo Instituts, plädiert jedoch schon länger für mehr Arbeitsanreize: „Sanktionen sind das eine, aber man muss darüber hinaus alles ausschöpfen, was möglich ist, um die Menschen in Arbeit zu bringen“, sagte Fuest im Merkur-Interview. Geht der Gesetzentwurf im Januar durch den Bundestag, sollen die neuen Regeln ab 1. Juli 2026 gelten. (Quellen: Eigenrecherche, afp, dpa, Bundesregierung) (jm)
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