- VonMark Simon Wolfschließen
Union und SPD haben sich auf das Ende des Bürgergeldes und eine neue Grundsicherungs-Reform geeinigt. Doch die Gesetzesänderung ist rechtlich umstritten – droht eine Klatsche in Karlsruhe?
Berlin – Knapp drei Jahre nach seiner Einführung ist das Bürgergeld wohl bald Geschichte: Das Bundeskabinett hat die Einführung einer neuen Grundsicherungs-Reform zugestimmt – als Nachfolge-Regelung zum besonders von der Union viel kritisierten Bürgergeld. Während speziell der Sozialflügel der SPD und die Jusos zuletzt noch für den Erhalt des Bürgergeldes warben, hatte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) die Reform zur „Chefsache“ erklärt – und nun mit Erfolg durchgesetzt. Stimmt der Bundestag im Januar zu, soll zum 1. Juli 2026 in Kraft treten.
Das Ziel der Regierungskoalition: Fokus auf Vermittlung, härtere Sanktionen und mehr Handlungsspielraum für die Jobcenter. „Wer mitmacht, hat nichts zu befürchten“, versuchte Arbeitsministerin Bärbel Bas zu versöhnen. Doch je schärfer die Regeln, desto lauter wird die Frage, ob sie juristisch auch wirklich haltbar sind. Bereits im Vorfeld hatte es massive Kritik an der Rechtssicherheit der Reform gegeben – zu Recht? Die wichtigsten Fakten im Überblick:
Von Bürgergeld zu Grundsicherung – wer ist von der Gesetzesänderung betroffen?
Derzeit erhalten rund 5,5 Millionen Menschen in Deutschland Bürgergeld. Dazu zählen rund 800.000 Aufstocker, deren Lohn nicht zum Leben reicht, sowie etwa 1,8 Millionen Kinder und Jugendliche in Bedarfsgemeinschaften. Anspruch auf Bürgergeld hat, wer erwerbsfähig ist und den Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder vorrangigen Leistungen decken kann. Nach Jobverlust folgt in der Regel zunächst Arbeitslosengeld. Reicht das nicht oder läuft es aus, kommt derzeit Bürgergeld in Betracht – darauf folgt künftig die Grundsicherung. 2024 wurden rund 51,7 Milliarden Euro für das Bürgergeld ausgegeben – für 2025 werden mit ähnlichen Kosten gerechnet. Die Regierung um Merz hatte eigentlich mit Einsparungen von mehreren Milliarden Euro geworben. Doch das Arbeitsministerium stellte bereits klar, dass nennenswerte Einsparungen nicht durch Sanktionen, sondern durch die Rückkehr von Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt resultieren.
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Auch vor allzu großen Erwartungen warnt die Regierung intern: Laut der Bild seien von den rund vier Millionen arbeitsfähigen Bürgergeldempfänger 2025 nur 30.000 sanktioniert worden. Gebracht habe das wenig. Von den geplanten Verschärfungen wären vor allem erwerbsfähige Leistungsberechtigte betroffen, die gegen Mitwirkungspflichten verstoßen – mit einer Ausnahme: Kinder in der Bedarfsgemeinschaft stehen nicht im Fokus der Sanktionslogik, können aber indirekt über Haushaltsbudgets und Wohnkostenregelungen berührt werden.
Gezieltere Vermittlung und härtere Sanktionen? Das ändert sich bei der Grundsicherung für Betroffene?
Im Fokus der Bürgergeld-Reform steht die Prämisse, dass Vermittlung in Arbeit künftig wieder stärker priorisiert wird. Kern ist der Vermittlungsvorrang: Erwerbsfähige sollen schneller in Arbeit kommen. Qualifizierungen sollen aber dort Vorrang haben können, wo sie die nachhaltige Integration realistischer machen. Als Basis dient ein verbindlicher Kooperationsplan zu Beginn, der Antragsstellern im Gespräch mit dem Jobcenter einen klaren Ablauf zu Bewerbungen, Terminen und Maßnahmen vorgibt. Speziell die Union erhofft sich davon mehr Verbindlichkeit von Arbeitssuchenden sowie ebenso ein Hebel für das Jobcenter, falls Absprachen gebrochen werden.
Merz will Verweigerern die Leistungen „auf null setzen“ – Bei drei Versäumnissen entfällt der Regelbedarf
Neu ist außerdem der Umgang mit Erspartem: Die bisherige feste Karenzzeit, in der Vermögen stärker geschont wird, soll entfallen. Damit wird eigenes Einkommen und Vermögen früher bei der Bedürftigkeitsprüfung relevant. In den aktuellen Eckpunkten ist außerdem von altersabhängigen Freibeträgen beim Schonvermögen die Rede – die Prüfung greift also schneller und differenzierter als bisher.
„Wer sich jeder Zusammenarbeit verweigere, dem könne der Staat die Leistungen auf null setzen“, kündigte Kanzler Merz im Gespräch mit der ARD an. Die neue Grundsicherung beinhaltet eine schärfere Sanktionslogik bei Terminversäumnissen. Ab dem zweiten Fehlen erhalten Bezieher eine 30-prozentige Kürzung für einen Monat. Bei einem dritten Versäumnis gilt die Person als „nicht erreichbar“ und der Regelbedarf wird vorerst nicht mehr ausgezahlt. Die Miete wird zumindest für einen Monat noch weitergezahlt, allerdings direkt an den Vermieter. Erscheint die betroffene Person innerhalb dieses Monats wieder im Jobcenter, sollen die geminderten Leistungen nachträglich ausgezahlt werden. Bleibt dies allerdings aus, können die Behörden die Akte schließen – und Leistungsanspruch sowie Mietzahlungen entfallen komplett.
Koalition will gegen Schwarzarbeit, hohe Mieten und „Problemimmobilien“ härter vorgehen
Bei Pflichtverletzungen wie der Ablehnung eines zumutbaren Jobs kann die Leistung nach den bekannten Eckpunkten um 30 Prozent für drei Monate gekürzt werden. Neben der Sanktionslogik dreht die Koalition an weiteren Stellschrauben: Beim Thema Wohnen sollen Jobcenter genauer hinschauen – unter anderem stehen Obergrenzen im Raum, um sehr hohe Mieten nicht dauerhaft zu finanzieren. In den Materialien aus dem Reformumfeld finden sich zudem Ideen, Verantwortung von Arbeitgebern bei Schwarzarbeit stärker zu adressieren und Auswüchse bei sogenannten „Problemimmobilien“ über Mietobergrenzen pro Quadratmeter zu begrenzen.
Koalitionsdebatte um Sanktionen – Betroffene mit psychischer Erkrankung haben Recht auf Anhörung
Sozialverbände und Teile der SPD sehen das Risiko sozialer Härten, die bis zur Obdachlosigkeit führen kann. Auch wenn Merz zuletzt versprach, dass in Deutschland niemand auf der Straße landen würde. Zum Streitpunkt innerhalb der Koalition wurde zuletzt die Frage, ob es vor einer Komplettstreichung zwingend eine persönliche Anhörung geben muss. Aus dem Arbeitsministerium von Bärbel Bas (SPD) hieß es, Sanktionen dürften „nicht die Falschen“ treffen, etwa Menschen mit psychischen Erkrankungen. In der Union wurde hingegen befürchtet, eine verpflichtende Anhörung könne Totalsanktionen faktisch ausbremsen – am Ende einigte sich die Koalition auf eine weichere Linie: Betroffene sollen zumindest die Gelegenheit zur Anhörung erhalten. Kritiker monieren allerdings, dass besonders Menschen mit psychischen Problemen von den „Totalsanktionen“ betroffen sein könnten. Kritiker halten die vorgesehenen Schutzmechanismen für unzureichend und erwarten zusätzliche Klagen.
Sozialverbände üben Kritik an Reform: „Neue Grundsicherung verschärft Unsicherheit und Existenzängste“
Die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Verena Bentele, erklärte gegenüber der Rheinischen Post, „dass die neuen Sanktionen wenig hilfreichen Druck auf viele Menschen ausüben werden“. Für den AWO-Präsident Michael Groß sei die Debatte rund um die Grundsicherung „für ein reiches Land wie Deutschland beschämend“. Auch der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, Joachim Rock, kritisiert die Bundesregierung, mit den vorgesehenen, tief in das Existenzminimum eingreifenden Sanktionsmöglichkeiten“ gerade benachteiligte Personengruppen zu gefährden. Statt die Menschen stärker bei der Jobsuche zu unterstützen, „verschärft die neue Grundsicherung Unsicherheit und Existenzängste“.
Experten zweifeln an Rechtmäßigkeit – kann das Bundesverfassungsgericht die Reform noch kippen?
Rechtlich heikel wird die Reform an der Stelle, an der sie das Existenzminimum berührt. Das Bundesverfassungsgericht hat 2019 entschieden, dass Sanktionen im Grundsatz möglich sind, Kürzungen aber nicht in eine starre Logik führen dürfen, die das Existenzminimum von Betroffenen unterschreitet. In der damaligen Ausgestaltung hielt das Gericht Minderungen über 30 Prozent bis hin zum vollständigen Wegfall für unvereinbar mit dem Grundgesetz. Zugleich ließ das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Spielraum für strengere Eingriffe, wenn Betroffene ihre Lage tatsächlich und unmittelbar durch Annahme zumutbarer Arbeit selbst beenden können – sofern das System flexibel, verhältnismäßig und mit Schutzmechanismen (Härtefälle oder zügige Rückkehr zur Leistung) ausgestaltet ist.
Streit über einzelne Paragraphen droht 2026 – Juso-Chef sagt Klatsche vor Verfassungsgericht voraus
Ob die geplanten Regeln – insbesondere Konstellationen, in denen Leistungen und später auch Wohnkosten vollständig entfallen – diese Leitplanken einhalten, ist umstritten. Wahrscheinlich wäre dabei weniger ein komplettes Kippen der Reform, sondern eher Streit über einzelne Paragraphen und deren Anwendungspraxis. Gegenüber dem Tagesspiegel hatte sich Juso-Chef Philipp Türmer skeptisch gezeigt: „Mit den angekündigten massiven Ausweitungen der Leistungskürzungen steuert die Koalition sehenden Auges auf eine Klatsche vor dem Verfassungsgericht zu.“ (Quellen: zdf.de, Tagesspiegel, ARD, Reuters, dpa, Rheinischen Post. msw)
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