Ende des Bürgergelds möglich

Kabinett beschließt neue Grundsicherung – doch droht der Merz-Regierung eine rechtliche „Klatsche“?

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Union und SPD haben sich auf das Ende des Bürgergeldes und eine neue Grundsicherungs-Reform geeinigt. Doch die Gesetzesänderung ist rechtlich umstritten – droht eine Klatsche in Karlsruhe?

Berlin – Knapp drei Jahre nach seiner Einführung ist das Bürgergeld wohl bald Geschichte: Das Bundeskabinett hat die Einführung einer neuen Grundsicherungs-Reform zugestimmt – als Nachfolge-Regelung zum besonders von der Union viel kritisierten Bürgergeld. Während speziell der Sozialflügel der SPD und die Jusos zuletzt noch für den Erhalt des Bürgergeldes warben, hatte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) die Reform zur „Chefsache“ erklärt – und nun mit Erfolg durchgesetzt. Stimmt der Bundestag im Januar zu, soll zum 1. Juli 2026 in Kraft treten.

Das Ziel der Regierungskoalition: Fokus auf Vermittlung, härtere Sanktionen und mehr Handlungsspielraum für die Jobcenter. „Wer mitmacht, hat nichts zu befürchten“, versuchte Arbeitsministerin Bärbel Bas zu versöhnen. Doch je schärfer die Regeln, desto lauter wird die Frage, ob sie juristisch auch wirklich haltbar sind. Bereits im Vorfeld hatte es massive Kritik an der Rechtssicherheit der Reform gegeben – zu Recht? Die wichtigsten Fakten im Überblick:

„Chefsache“ für Friedrich Merz: Das Bürgergeld ist Geschichte und eine neue Grundsicherungs-Reform soll 2026 in Kraft treten.

Von Bürgergeld zu Grundsicherung – wer ist von der Gesetzesänderung betroffen?

Derzeit erhalten rund 5,5 Millionen Menschen in Deutschland Bürgergeld. Dazu zählen rund 800.000 Aufstocker, deren Lohn nicht zum Leben reicht, sowie etwa 1,8 Millionen Kinder und Jugendliche in Bedarfsgemeinschaften. Anspruch auf Bürgergeld hat, wer erwerbsfähig ist und den Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder vorrangigen Leistungen decken kann. Nach Jobverlust folgt in der Regel zunächst Arbeitslosengeld. Reicht das nicht oder läuft es aus, kommt derzeit Bürgergeld in Betracht – darauf folgt künftig die Grundsicherung. 2024 wurden rund 51,7 Milliarden Euro für das Bürgergeld ausgegeben – für 2025 werden mit ähnlichen Kosten gerechnet. Die Regierung um Merz hatte eigentlich mit Einsparungen von mehreren Milliarden Euro geworben. Doch das Arbeitsministerium stellte bereits klar, dass nennenswerte Einsparungen nicht durch Sanktionen, sondern durch die Rückkehr von Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt resultieren.

Renten-Meilensteine in Deutschland in Bildern – von Bismarck über Riester bis Müntefering

Otto von Bismarck brachte im Juni 1889 nach jahrelanger Debatte das „Gesetz über die Invaliditäts- und Altersversicherung“ durch den Reichstag.
Der Name Bismarck hallt bis heute nach. Auch weil Otto von Bismarck im Juni 1889 nach jahrelanger Debatte das „Gesetz über die Invaliditäts- und Altersversicherung“ durch den Reichstag brachte. Die Geburtsstunde der Rente in Deutschland. © Photo 12/www.imago-images.de
Der Holzstich zeigt Dreher, Gießer und Former in einer Porzellanfabrik um 1880.
Altersrente gab es damals aber erst ab dem vollendeten 70. Lebensjahr – die Lebenserwartung betrug damals nicht mal 50 Jahre. Der Holzstich zeigt Dreher, Gießer und Former in einer Porzellanfabrik um 1880. © imago stock&people/Imagebroker
Bismarcks politisches Kalkül war klar: Er wollte die Arbeiter besänftigen.
Bismarcks politisches Kalkül war klar: Er wollte die Arbeiter besänftigen. Rentenversichert waren zunächst Arbeiter und „kleine Angestellte“ mit Einkommen bis 2.000 Mark. Die Beiträge zahlten Arbeitgeber und -nehmer zu gleichen Teilen. © IMAGO/GRANGER Historical Picture Archive
Angestellte waren ab 1913 bei der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte angesiedelt.
Größere Reformen gab es Anfang des 20. Jahrhunderts. Angestellte waren ab 1913 bei der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte angesiedelt. Sie konnten schon ab 65 Jahren in Rente gehen – anders als Arbeiter. © imago stock&people/Arkivi
Das Bild zeigt verwundete deutsche Soldaten in Frankreich.
Vor dem Ersten Weltkrieg hatten die deutschen Rentenversicherungsanstalten Überschüsse, die sie etwa in Wohnungsbau steckten. Entlassungswellen und Hinterbliebenenrenten änderten das schnell. Das Bild zeigt verwundete deutsche Soldaten in Frankreich. © imageBROKER/GTW
Frauen im Ghetto Warschau bei erzwungener Näharbeit
Im NS-Regime werden Jüdinnen und Juden und andere verfolgte Gruppen aus der Rentenversicherung ausgeschlossen. Millionen von Zwangsarbeitern - im Foto: Frauen 1941 im Ghetto Dambrowa Gornicza bei erzwungener Näharbeit – bleiben ohne Rentenansprüche. Überschüsse der Kassen flossen in Kriegsanleihen. © Imago/Reinhard Schultz
Bundeskanzler Konrad Adenauer (r) gibt in Bonn seine Stimme für die Bundestagswahl 1957 ab
„Keine Experimente“ lautete Konrad Adenauers Slogan zur Bundestagswahl 1957. Bei der Rente wagte er aber eine Reform. Bis dato waren die Renten enorm gering, 50 DM war der Mindestsatz, der Durchschnitt nur unwesentlich höher. Nun änderte sich die Berechnung, Arbeiterrenten stiegen um etwa 60 Prozent. © DB/picture alliance/dpa
Willy Brandt im Jahr 1972.
Die nächste große Neuerung gab es unter Willy Brandt. Seit (dem Wahljahr) 1972 können auch Nicht-Pflichtversicherte in die Rentenversicherung einzahlen – etwa Selbstständige und Hausfrauen. Letzteres war ein Schritt zur Unabhängigkeit von den Ehemännern. Ab 1977 gab es dann auch einen „Versorgungsausgleich“ bei Scheidung. © Imago/Sven Simon
Norbert Blüm klebt Rentenplakat
„Die Rente ist sicher“: Auch mit diesem Satz blieb der mittlerweile verstorbene Arbeitsminister Norbert Blüm in Erinnerung. Auch Blüm kümmerte sich aber um die Lage der Rentnerinnen – er führte 1986 die „Mütterrente“ ein. Seither zählen Kindererziehungszeiten für die Rentenhöhe. © Peter Popp/picture-alliance/dpa
13 09 1985 Berlin Deutsche Demokratische Republik DDR Alte Frauen unterhalten sich
Die nächste große Herausforderung ist die Eingliederung der Bürger der ehemaligen DDR (hier ein Foto aus Ostberlin 1985) in die bundesdeutsche Rentenkasse. Die Deutsche Rentenversicherung preist rückblickend die Stärke des umlagefinanzierten Systems: „Die Rentenversicherung zahlte von einem Tag auf den anderen fast vier Millionen zusätzlicher Renten. Das wäre in einem kapitalgedeckten Rentensystem nicht vorstellbar gewesen.“ © imago stock&people/Franksorge
Kanzler Helmut Kohl (re.), Blüm und Finanzminister Theo Waigel
Die nächste Reform folgt dennoch – Kanzler Helmut Kohl (re.), Blüm und Finanzminister Theo Waigel (li.) müssen sparen, auch angesichts der alternden Bevölkerung. Ab 1992 steigen Altersgrenzen. Frauen und Arbeitslose (bislang bis 62 Jahren) und langjährige Versicherte (bis 63) müssen nun bis 65 arbeiten. Nur noch ein Jahr Kindererziehungszeit ist anrechenbar. © Michael Jung/dpa/picture-alliance
Koalitionsverhandlungen Riester Schröder
Auch Gerhard Schröders Rot-Grün hat ebenfalls Rentenpläne im Gepäck. Arbeitsminister Walter Riester leiht der „Riester-Rente“ seinen Namen – der Staat fördert auf ihrem Wege private Altersvorsorge. Das Modell gilt mittlerweile aber als Flop. Riester arbeitete später auch für Carsten Maschmeyers Finanzdienstleister AWD, dem die Reform gelegen gekommen sein dürfte. © picture-alliance / dpa | Hermann_J._Knippertz
Franz Münterfering und Angela Merkel 2007 im Bundestag.
Heikle Operation: SPD-Vizekanzler Franz Müntefering brachte 2007 die „Rente mit 67“ auf den Weg. Angela Merkels GroKo plante allerdings lange Übergangsfristen, noch bis 2031 dauert die Anhebung des Eintrittsalters an. Für Menschen, die 45 Jahre einzahlten, gab es eine Sonderregel. © Imago/Metodi Popow
Angela Merkel und Andrea Nahles 2017 bei einer Kabinettssitzung.
Müntefering war nicht mehr dabei als Merkels zweite GroKo 2017 das nächste „Rentenpaket“ schnürte. Arbeitsministerin war nun Andrea Nahles. Diesmal ging es um Erleichterungen. Langjährig Versicherte konnten nun ab 63 in Rente, die Mütterrente wurde ausgeweitet. 2018 kamen im „Rentenpakt“ (ohne drittes e) „Haltelinien“ für Beiträge und Rentenniveau hinzu. © Michael Kappeler/dpa/picture alliance
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Fast 35 Jahre wird es gedauert haben – aber ab 2025 werden für die Rente in Ost- und Westdeutschland die gleichen Berechnungsgrößen gelten. Ein durchaus historischer Schritt. Beschlossen wurde er schon 2017. © imago stock&people/Steinach
Arbeitsminister Hubertus Heil – zuständig auch für die Rente – im Bundestag.
Die Evolution der Rente geht weiter: Seit 2021 gibt es die Grundrente als Zuschlag für Menschen, die unterdurchschnittlich verdient haben. Es wird nicht der Schlusspunkt sein: Angedacht – aber umstritten – ist die Aktienrente. Zugleich altert die deutsche Bevölkerung weiter, das Umlagesystem ist unter Druck. Ist die Rente sicher, auch über die Amtszeit von Hubertus Heil hinaus? Die Zukunft wird es zeigen. © Hannes P. Albert/dpa/picture-alliance

Auch vor allzu großen Erwartungen warnt die Regierung intern: Laut der Bild seien von den rund vier Millionen arbeitsfähigen Bürgergeldempfänger 2025 nur 30.000 sanktioniert worden. Gebracht habe das wenig. Von den geplanten Verschärfungen wären vor allem erwerbsfähige Leistungsberechtigte betroffen, die gegen Mitwirkungspflichten verstoßen – mit einer Ausnahme: Kinder in der Bedarfsgemeinschaft stehen nicht im Fokus der Sanktionslogik, können aber indirekt über Haushaltsbudgets und Wohnkostenregelungen berührt werden.

Gezieltere Vermittlung und härtere Sanktionen? Das ändert sich bei der Grundsicherung für Betroffene?

Im Fokus der Bürgergeld-Reform steht die Prämisse, dass Vermittlung in Arbeit künftig wieder stärker priorisiert wird. Kern ist der Vermittlungsvorrang: Erwerbsfähige sollen schneller in Arbeit kommen. Qualifizierungen sollen aber dort Vorrang haben können, wo sie die nachhaltige Integration realistischer machen. Als Basis dient ein verbindlicher Kooperationsplan zu Beginn, der Antragsstellern im Gespräch mit dem Jobcenter einen klaren Ablauf zu Bewerbungen, Terminen und Maßnahmen vorgibt. Speziell die Union erhofft sich davon mehr Verbindlichkeit von Arbeitssuchenden sowie ebenso ein Hebel für das Jobcenter, falls Absprachen gebrochen werden.

Merz will Verweigerern die Leistungen „auf null setzen“ – Bei drei Versäumnissen entfällt der Regelbedarf

Neu ist außerdem der Umgang mit Erspartem: Die bisherige feste Karenzzeit, in der Vermögen stärker geschont wird, soll entfallen. Damit wird eigenes Einkommen und Vermögen früher bei der Bedürftigkeitsprüfung relevant. In den aktuellen Eckpunkten ist außerdem von altersabhängigen Freibeträgen beim Schonvermögen die Rede – die Prüfung greift also schneller und differenzierter als bisher.

„Wer sich jeder Zusammenarbeit verweigere, dem könne der Staat die Leistungen auf null setzen“, kündigte Kanzler Merz im Gespräch mit der ARD an. Die neue Grundsicherung beinhaltet eine schärfere Sanktionslogik bei Terminversäumnissen. Ab dem zweiten Fehlen erhalten Bezieher eine 30-prozentige Kürzung für einen Monat. Bei einem dritten Versäumnis gilt die Person als „nicht erreichbar“ und der Regelbedarf wird vorerst nicht mehr ausgezahlt. Die Miete wird zumindest für einen Monat noch weitergezahlt, allerdings direkt an den Vermieter. Erscheint die betroffene Person innerhalb dieses Monats wieder im Jobcenter, sollen die geminderten Leistungen nachträglich ausgezahlt werden. Bleibt dies allerdings aus, können die Behörden die Akte schließen – und Leistungsanspruch sowie Mietzahlungen entfallen komplett.

Koalition will gegen Schwarzarbeit, hohe Mieten und „Problemimmobilien“ härter vorgehen

Bei Pflichtverletzungen wie der Ablehnung eines zumutbaren Jobs kann die Leistung nach den bekannten Eckpunkten um 30 Prozent für drei Monate gekürzt werden. Neben der Sanktionslogik dreht die Koalition an weiteren Stellschrauben: Beim Thema Wohnen sollen Jobcenter genauer hinschauen – unter anderem stehen Obergrenzen im Raum, um sehr hohe Mieten nicht dauerhaft zu finanzieren. In den Materialien aus dem Reformumfeld finden sich zudem Ideen, Verantwortung von Arbeitgebern bei Schwarzarbeit stärker zu adressieren und Auswüchse bei sogenannten „Problemimmobilien“ über Mietobergrenzen pro Quadratmeter zu begrenzen.

Koalitionsdebatte um Sanktionen – Betroffene mit psychischer Erkrankung haben Recht auf Anhörung

Sozialverbände und Teile der SPD sehen das Risiko sozialer Härten, die bis zur Obdachlosigkeit führen kann. Auch wenn Merz zuletzt versprach, dass in Deutschland niemand auf der Straße landen würde. Zum Streitpunkt innerhalb der Koalition wurde zuletzt die Frage, ob es vor einer Komplettstreichung zwingend eine persönliche Anhörung geben muss. Aus dem Arbeitsministerium von Bärbel Bas (SPD) hieß es, Sanktionen dürften „nicht die Falschen“ treffen, etwa Menschen mit psychischen Erkrankungen. In der Union wurde hingegen befürchtet, eine verpflichtende Anhörung könne Totalsanktionen faktisch ausbremsen – am Ende einigte sich die Koalition auf eine weichere Linie: Betroffene sollen zumindest die Gelegenheit zur Anhörung erhalten. Kritiker monieren allerdings, dass besonders Menschen mit psychischen Problemen von den „Totalsanktionen“ betroffen sein könnten. Kritiker halten die vorgesehenen Schutzmechanismen für unzureichend und erwarten zusätzliche Klagen.

Sozialverbände üben Kritik an Reform: „Neue Grundsicherung verschärft Unsicherheit und Existenzängste“

Die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Verena Bentele, erklärte gegenüber der Rheinischen Post, „dass die neuen Sanktionen wenig hilfreichen Druck auf viele Menschen ausüben werden“. Für den AWO-Präsident Michael Groß sei die Debatte rund um die Grundsicherung „für ein reiches Land wie Deutschland beschämend“. Auch der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, Joachim Rock, kritisiert die Bundesregierung, mit den vorgesehenen, tief in das Existenzminimum eingreifenden Sanktionsmöglichkeiten“ gerade benachteiligte Personengruppen zu gefährden. Statt die Menschen stärker bei der Jobsuche zu unterstützen, „verschärft die neue Grundsicherung Unsicherheit und Existenzängste“.

Experten zweifeln an Rechtmäßigkeit – kann das Bundesverfassungsgericht die Reform noch kippen?

Rechtlich heikel wird die Reform an der Stelle, an der sie das Existenzminimum berührt. Das Bundesverfassungsgericht hat 2019 entschieden, dass Sanktionen im Grundsatz möglich sind, Kürzungen aber nicht in eine starre Logik führen dürfen, die das Existenzminimum von Betroffenen unterschreitet. In der damaligen Ausgestaltung hielt das Gericht Minderungen über 30 Prozent bis hin zum vollständigen Wegfall für unvereinbar mit dem Grundgesetz. Zugleich ließ das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Spielraum für strengere Eingriffe, wenn Betroffene ihre Lage tatsächlich und unmittelbar durch Annahme zumutbarer Arbeit selbst beenden können – sofern das System flexibel, verhältnismäßig und mit Schutzmechanismen (Härtefälle oder zügige Rückkehr zur Leistung) ausgestaltet ist.

Streit über einzelne Paragraphen droht 2026 – Juso-Chef sagt Klatsche vor Verfassungsgericht voraus

Ob die geplanten Regeln – insbesondere Konstellationen, in denen Leistungen und später auch Wohnkosten vollständig entfallen – diese Leitplanken einhalten, ist umstritten. Wahrscheinlich wäre dabei weniger ein komplettes Kippen der Reform, sondern eher Streit über einzelne Paragraphen und deren Anwendungspraxis. Gegenüber dem Tagesspiegel hatte sich Juso-Chef Philipp Türmer skeptisch gezeigt: „Mit den angekündigten massiven Ausweitungen der Leistungskürzungen steuert die Koalition sehenden Auges auf eine Klatsche vor dem Verfassungsgericht zu.“ (Quellen: zdf.de, Tagesspiegel, ARD, Reuters, dpa, Rheinischen Post. msw)

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