VonRobin Dittrichschließen
Mindestlohn, Bürgergeld, Elterngeld, Rente: Für viele Menschen gibt es ab 2024 Änderungen beim Geld. Wer bekommt mehr und wer weniger?
München – Im kommenden Jahr stehen einige Änderungen bevor. 2024 bekommen Menschen in verschiedenen Bereichen teils deutlich mehr Geld. Einige Eltern müssen sich hingegen auf eine Änderungen beim Elterngeld einstellen, das Kindergeld bleibt gleich.
Das Bürgergeld steigt im Jahr 2024 an – so viel gibt es
Noch bis zum Jahr 2023 gab es statt dem Bürgergeld hierzulande das Arbeitslosengeld II, auch als Hartz IV bekannt. Zum 1. Januar wurde das oft stigmatisierte Hartz IV dann abgelöst. Je nach Lebenssituation des Bürgergeld-Empfängers erhöht sich das erhaltene Geld im Jahr 2024. Der Regelbedarf für volljährige Alleinstehende erhöht sich 2024 um 61 Euro, von 502 auf 563 Euro. Für alle Personengruppen wird das Bürgergeld um mindestens 39 Euro pro Monat angehoben.
So stark erhöht sich das Bürgergeld 2024:
| Personenkreis | Bürgergeld 2023 | Bürgergeld 2024 |
|---|---|---|
| Alleinstehende/Alleinerziehende | 502 Euro | 563 Euro |
| Volljährige Partner | Jeweils 451 Euro | Jeweils 506 Euro |
| Volljährige in Einrichtungen | 402 Euro | 451 Euro |
| Kinder von 14 und 17 Jahren | 420 Euro | 471 Euro |
| Kinder von 6 bis 13 Jahren | 348 Euro | 390 Euro |
| Kinder von 0 bis 5 Jahren | 318 Euro | 357 Euro |
| Quelle: bundesregierung.de |
Zum Bürgergeld kommen noch weitere Leistungen hinzu. Heizkosten und die Miete werden „in angemessener Höhe“ ebenfalls übernommen. Was als angemessen gilt, entscheidet das Jobcenter. Um Bürgergeld zu beantragen, müssen Personen mindestens 15 Jahre alt sein und das Rentenalter noch nicht erreicht haben. Eine weitere Voraussetzung ist ein fester Wohnsitz in Deutschland. Asylsuchende bekommen oft erst nach mehreren Jahren Bürgergeld, wenn sie offiziell den Status als Flüchtling erhalten haben.
Der Mindestlohn erhöht sich 2024 – auch Minijobber profitieren
Seit dem Jahr 2015 gilt in Deutschland ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn. Zu seiner Einführung betrug der Mindestlohn noch 8,50 Euro. Bis zum 1. Oktober 2022 erhöhte sich dieser schrittweise auf 12 Euro. Am ersten Januar 2024 wird der Mindestlohn dann erneut angehoben. Wie die Bundesregierung mitteilte, erhöht sich dieser um 41 Cent auf dann 12,41 Euro. Vom neuen Mindestlohn profitieren Minijobber gleich doppelt: Die monatliche Entgeltgrenze liegt 2024 bei 538 statt bislang 520 Euro.
Für viele Rentner steigt die Rente im Jahr 2024 deutlich an
Bereits zum 1. Juli 2023 wurden die Renten um 4,39 Prozent im Westen und 5,86 Prozent im Osten angehoben. Im Jahr 2024 soll es dann eine Verbesserung für die drei Millionen Empfänger einer Erwerbsminderungsrente geben. Wie die Deutsche Rentenversicherung schreibt, kommt es bei der Höhe auf den Rentenbeginn an. Wer zwischen 2001 und 2014 in Rente gegangen ist, erhält einen Renten-Zuschlag von 7,5 Prozent. Lag der Rentenbeginn zwischen Juni 2014 und Dezember 2018, beträgt der Zuschlag immerhin 4,5 Prozent.
Pflegebedürftige und Pflegekräfte sollen 2024 mehr Geld erhalten
Im Jahr 2024 ändert sich bei den Pflegeleistungen einiges. Unter anderem steigt das Pflegegeld ab Anfang des Jahres um fünf Prozent an. Beantragt werden muss dafür nichts, wenn bereits Pflegegeld erhalten wird: Der Betrag erhöht sich automatisch. Die nächste Erhöhung kommt dann schon im Jahr 2025, dann steigt das Pflegegeld erneut um 4,5 Prozent an. Auch die Pflegesachleistungen steigen zum Jahresbeginn um fünf Prozent, im Jahr 2025 dann erneut um 4,5 Prozent.
Pflegegeld erhalten Pflegebedürftige, die nicht in Einrichtungen, sondern zu Hause leben. Sie können das erhaltene Geld frei nutzen, beispielsweise für eine Betreuung. Aktuell können je nach Pflegegrad zwischen 316 und 901 Euro pro Monat erhalten werden. Zu Hause gepflegt werden rund vier Millionen Menschen. Auch die Entlastungszuschläge für Menschen im Pflegeheim werden am 1. Januar 2024 erhöht. Der Zuschuss der Pflegekasse zum Eigenanteil an den Pflegekosten steigt im ersten Jahr von fünf auf 15 Prozent, im zweiten Jahr von 25 auf 30 Prozent. Im dritten Jahr steigt der Zuschuss sogar von 45 auf 50 Prozent, im vierten Jahr von 70 auf 75 Prozent.
Änderung beim Elterngeld ab 2024
Im Gegensatz zu vielen Erhöhungen im Jahr 2024, wird beim Elterngeld eine Einkommensgrenze eingeführt. Die Ampel-Regierung verteidigte ihr Vorhaben und sprach von einer notwendigen Einsparung. Wenn Eltern nach der Geburt eines Kindes zu Hause bleiben, erhalten sie das Elterngeld als Lohnersatzleistung. Erhalten sollen das nur noch Paare, die zusammen ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 150.000 Euro haben. Bislang lag die Grenze für Paare bei 300.000 Euro und für Alleinerziehende bei 250.000 Euro. Wer mehr als 150.000 Euro verdient, erhält ab 2024 also kein Elterngeld mehr. Ob es dazu kommt, wird im Dezember 2023 entschieden. (rd mit dpa)
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