VonAmy Walkerschließen
Die Bürgergeld-Erhöhung um 12 Prozent empfinden viele als ungerecht. Der Mindestlohn steigt derweil nur um 41 Cent an. Grund dafür ist ein Fehler im System.
Berlin – Die geplante Erhöhung des Bürgergeldes von 502 auf 563 Euro ab Januar 2024 stößt in der Opposition und in der Bevölkerung auf Kritik. Die Erhöhung um 12 Prozent mag angesichts der Inflation, besonders bei Lebensmitteln, gerechtfertigt sein. Doch dadurch, dass der Mindestlohn um gerade mal 3,42 Prozent steigen soll, ist schwer zu vermitteln, wie diese Rechnungen zustande kommen konnten.
Erhöhung des Bürgergeldes per Gesetz festgelegt
Dabei gibt es tatsächlich einen Grund, warum es so gekommen ist. Dazu muss man aber verstehen, wie überhaupt die Anpassungen von Bürgergeld und Mindestlohn entschieden werden.
Als es im vergangenen Jahr darum ging, das Bürgergeld ab 1. Januar 2024 einzuführen, wurde auch über das Thema Anpassungen diskutiert. Demnach ist die Art und Weise, wie das Bürgergeld angepasst wird, gesetzlich vorgeschrieben. Es muss sich nach dem Existenzminimum richten. Das heißt: Es wird neben den Löhnen auch die Inflation bei der Erhöhung berücksichtigt. Dabei wird die Veränderungsrate der Preise für den Regelbedarf herangezogen, welches das Statistische Bundesamt (Destatis) ermittelt.
Destatis hat im zweiten Quartal 2023 festgestellt, dass die Preise für den Regelbedarf – also Lebensmittel, Energie, Kleidung etc. – um 27 Prozent im Vergleich zum zweiten Quartal 2021 gestiegen sind. Und so kommt es auch zu dieser deutlichen Erhöhung des Bürgergeldes: Während die Löhne kaum gestiegen sind, sind es die Kosten im Alltag schon. Damit sind 12 Prozent Erhöhung laut Bürgergeld-Gesetz eigentlich das Mindeste.
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Mindestlohnkommission war sich nicht einig
Beim Mindestlohn gibt es aber keine gesetzlichen Rahmenbedingungen, an die sich die Anpassung zu richten hat. Stattdessen entscheidet darüber alle zwei Jahre die Mindestlohnkommission. Diese besteht aus Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbänden, die gemeinsam zu einer Einigung kommen müssen. 2023 gab es zum ersten Mal keinen einstimmigen Beschluss. Wegen einer einzigen Stimme setzte sich der Arbeitgebervorschlag durch, weshalb 2024 der Mindestlohn um 3,42 Prozent auf 12,41 Euro steigen soll.
Politiker und Politikerinnen aus SPD und Grüne sind darüber enttäuscht. Bundeskanzler Olaf Scholz hatte sich mehr erhofft, auch Arbeitsminister Hubertus Heil (beide SPD) hat zugegeben, dass er sich eine höhere Anpassung gewünscht hatte. Und in der Sendung RTL Direkt sagte vor wenigen Tagen auch Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne): „Ich würde für mich sagen: Die Mindestlohnerhöhung ist zu niedrig.“
EU-Mindestlohnrichtlinie muss umgesetzt werden
Nach Ansicht von Experten und Expertinnen liegt das Problem also nicht beim Bürgergeld, sondern beim Mindestlohn. Gegenüber tagesschau.de äußerte sich Bettina Kohlrausch, Soziologin und wissenschaftliche Direktorin vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) wie folgt: „Die Lösung muss sein, dass wir eine vernünftige Lohnentwicklung hinbekommen.“ Sie schlägt vor, dass sich der Mindestlohn an 60 Prozent des Bruttomedianeinkommens richte. Das Bruttomediangehalt liegt in Deutschland 2023 bei 44.074 Euro im Jahr. Davon 60 Prozent wären 13,53 Euro pro Stunde.
Dieser Vorschlag ist auch nichts Neues – und müsste außerdem von Deutschland früher oder später sowieso umgesetzt werden. Denn die neue EU-Mindestlohnrichtlinie gibt vor, dass sich die Mindestlöhne der Mitgliedsstaaten genau an diese Regel halten sollen: 60 Prozent des Medianeinkommens. Die Richtlinie müssen die EU-Länder bis November 2024 umsetzen.
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