Erwerbsfähigkeit eingeschränkt

Bürgergeld-Experte klärt über Gesundheitsfragebogen auf: Freiwillige Angabe verpflichtet zur Mitwirkung

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Bürgergeld-Empfänger, die gesundheitlich beeinträchtigt sind, können den Gesundheitsfragebogen ausfüllen. Es gibt dabei aber einige Dinge zu beachten.

Hamm – Wer Hilfe vom Staat benötigt, kann sich in vielen Fällen an die Agentur für Arbeit wenden. Dort können Anträge auf Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld und Bürgergeld gestellt werden. Aber auch Gutscheine, Eingliederungskurse, Ferienjobs und Insolvenzgeld werden dort vermittelt.

Wer krank ist oder gesundheitliche Probleme hat, kann als Bezieher von Bürgergeld einen Gesundheitsfragebogen ausfüllen. Dieser dient hauptsächlich dazu, die gesundheitliche Eignung eines Leistungsbeziehers zu überprüfen. Beim Ausfüllen sollte jedoch sichergestellt werden, dass keine Fehler passieren. Sonst kann das Amt den Bürgergeld-Empfängern sogar die Sozialhilfezahlungen kürzen.

Bürgergeld-Empfänger, die den Gesundheitsfragebogen ausfüllen, sollten sich bewusst sein, dass danach eine Mitwirkungspflicht besteht. (Symbolbild)

Ausfüllen des Gesundheitsfragebogens ist freiwillig – danach besteht jedoch Mitwirkungspflicht

Der Gesundheitsfragebogen wird zum Beispiel benötigt, wenn Zweifel bestehen, ob eine Person in der vorgesehenen Arbeitszeit tätig sein kann. Anschließend bewertet der ärztliche Dienst der Behörde die Arbeitsfähigkeit der Person. Eine Unterstützung durch einen Sachbearbeiter der Arbeitsagentur beim Ausfüllen des Gesundheitsfragebogens erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Leistungsempfängers, wie im „Informationsblatt zur Vorstellung im ärztlichen Dienst“ erläutert wird.

Der Fragebogen kann jedoch auch freiwillig vom Bürgergeld-Empfänger selbst ausgefüllt und der Behörde übermittelt werden. Anträge, die als rein freiwillig gekennzeichnet sind, können online eingereicht werden – dazu zählen Dokumente wie ärztliche Befunde und die Schweigepflichtentbindung.

Gesundheitsfragebogen vom Jobcenter: Experte erklärt, wie Bürgergeld-Empfänger reagieren sollten.

Es ist wichtig zu beachten, dass das Ausfüllen des Gesundheitsfragebogens auch eine Mitwirkungspflicht nach sich zieht. Wer sich weigert, muss mit Sanktionen rechnen. „Sofern Sie weder die erforderliche Schweigepflichtentbindungserklärung erteilen, noch bereits medizinische Befunde zur Verfügung stellen und die Aufklärung des Sachverhaltes dadurch erheblich erschwert ist, kann dies bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen des § 66 SGB I zu einer vollständigen oder teilweisen Versagung oder Entziehung der Leistungen führen“, erklärt die Arbeitsagentur.

Weiterhin heißt es vonseiten der Behörde: „Die Aufklärung des Sachverhalts ist zum Beispiel dann erheblich erschwert, wenn eine erneute Untersuchung durch den ärztlichen Dienst erforderlich wird, die ansonsten entbehrlich wäre und die von Ihnen vorgebrachten Gründe zur Verweigerung der Mitwirkung keine erneute Untersuchung durch den ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit rechtfertigen.“

Fatale Folgen: Die zehn gefährlichsten Fehldiagnosen

Arzt mit Patientin
Wird ein gutartiger Tumor mit einer bösartigen Krebserkrankung verwechselt, kann diese gravierende Fehldiagnose dazu führen, dass Patienten unnötigen aggressiven Therapien wie etwa Strahlen- oder Chemotherapie ausgesetzt werden. Dabei besteht die Gefahr nicht nur in belastenden Behandlungen: Betroffene können zudem die Chance verpassen, dass das eigentliche Gesundheitsproblem rechtzeitig und effektiv behandelt wird. © HalfPoint Images/IMAGO
Mann hält sich Hand an Herz
Gastrointestinal (den Verdauungstrakt betreffend) bedingte Beschwerden können mit einem Herzinfarkt verwechselt werden. Diese Fehldiagnose kann für Betroffene eine ernste Gefahr darstellen. Denn übermäßige Verordnungen von Medikamenten für Herzprobleme können lebensbedrohliche Auswirkungen für Patienten haben. Gleichzeitig kommt es zu Verzögerungen bei der Identifizierung und Behandlung der tatsächlichen Ursache. © Depositphotos/IMAGO
Infusion
Zu den gefährlichsten Fehldiagnosen im medizinischen Bereich zählt auch die Nichtidentifizierung einer Sepsis. Dabei handelt es sich um eine lebensbedrohliche Reaktion des Körpers auf eine Infektion. Diese erfordert sofortige medizinische Maßnahmen. Bei einer schweren Sepsis wird Flüssigkeit über eine Infusion verabreicht, damit vor Beginn der ursächlichen Therapie die Sauerstoffversorgung und der Blutdruck ausreichend hoch sind. Eine verzögerte Diagnose kann hingegen zu multiplem Organversagen führen und das Sterberisiko erhöhen. © Depositphotos/IMAGO
Arzt sticht Insulin Pen in Finger von Patient
Eine weitere gefährliche Fehldiagnose ist die Verwechslung von Diabetes mit Hypoglykämie. Sie kann zu einer unnötigen Insulinbehandlung führen. Erhält ein Patient eine falsche Dosierung von Insulin, kann dies schwerwiegende Folgen haben. Dazu zählen beispielsweise Unterzuckerung oder sogar Bewusstseinsverlust. © sweettomato/IMAGO
Patient und Psychologe im Gespräch
Bei psychischen Beschwerden kann es häufig zu Fehl- oder Überdiagnosen kommen. Die falsche Diagnose von psychischen Erkrankungen anstelle von neurologischen Störungen wird zur Herausforderung im Gesundheitswesen. Werden Patienten mit Medikamenten behandelt, die nicht die neurologischen Ursachen therapieren, kann sich ihr Zustand verschlechtern. Dies wiederum kann das Risiko für langfristige Schäden erhöhen. © Zahard/IMAGO
Mann mit Kopfschmerzen
Wird anstelle von Migräne ein Schlaganfall diagnostiziert, kann dies zu einer verzögerten oder fehlerhaften Behandlung führen. Wenn die tatsächliche Ursache übersehen wird und Betroffene blutverdünnende Medikamente – die für Migräne nicht angemessen sind – verabreicht bekommen, kann sich das Risiko für Blutungen erhöhen. © Panthermedia/IMAGO
Arzt diagnostiziert Allergie
Irrt sich ein Arzt in der Diagnose einer Nahrungsmittelallergie anstatt einer Histaminintoleranz, kann es zu falschen Ernährungsempfehlungen und medikamentösen Behandlungen kommen. Um unangenehme Beschwerden zu lindern und langfristige Gesundheitsprobleme zu vermeiden, ist es jedoch wichtig, dass Patienten die richtigen Maßnahmen ergreifen. Daher ist eine genaue Diagnose entscheidend. © Depositphotos/IMAGO
Arzt sitzt vor Laptop
Kommt es bei einem Vitamin-B12-Mangel zur Verwechslung mit Multipler Sklerose, kann dies ernsthafte Konsequenzen zur Folge haben, wie etwa eine aggressive immunsuppressive Behandlung. Die eigentliche Ursache, der Vitamin-B12-Mangel, bleibt hingegen unbehandelt und kann zu irreversiblen neurologischen Schäden führen. © Panthermedia/IMAGO
Arzt sitzt am Schreibtisch
Zu einer unnötigen immunsuppressiven Behandlung kann es kommen, wenn anstatt einer Medikamentenreaktion Lupus diagnostiziert wird. Mit einer präzisen und korrekten Diagnose wird hingegen sichergestellt, dass Patienten eine angemessene medizinische Betreuung erhalten und potenziell gefährliche Nebenwirkungen von nicht notwendigen Medikamenten verhindert werden. © Panthermedia/IMAGO
Person mit Schmerzen in Hand
Eine fehlerhafte Diagnose von rheumatoider Arthritis anstelle einer Lyme-Borreliose kann zu langfristigen gesundheitlichen Problemen führen, wenn Betroffenen unnötig starke immunsuppressive Medikamente verabreicht werden. Die tatsächliche Infektion mit Borreliose bleibt meist unbehandelt und kann schwere Komplikationen verursachen. © Panthermedia/IMAGO

Das sagen Experten dazu: Widerspruch zwischen Praxis und rechtlicher Auslegung

Obwohl es eine rechtliche Grundlage für die Mitwirkung bei einer ärztlichen Untersuchung gibt, sind Antragsteller nicht „zum Einreichen eines aufgefüllten Fragebogens“ verpflichtet, betont das Portal gegen-hartz.de. Das bloße Nicht-Ausfüllen des Fragebogens ist juristisch umstritten und wird von einigen Juristen nicht als Verstoß angesehen. Sie argumentieren, dass die Behörde den Fragebogen als Teil der Mitwirkungspflicht betrachtet, obwohl das Sozialgesetzbuch (SGB I) lediglich zur ärztlichen Untersuchung verpflichtet ist. Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Antragsteller alle Gesundheitsdetails offenlegen muss.

Dennoch bestehen Jobcenter oft darauf, den Gesundheitsfragebogen ausgefüllt zurückzuerhalten, wie Anwalt Utz Anhalt aus seiner beruflichen Erfahrung gegenüber dem Verbraucherportal berichtet. Ansonsten drohen Leistungssperren.

Es gibt jedoch auch Antragsteller, die den Bogen freiwillig ausfüllen, um ihre eingeschränkte Erwerbsfähigkeit nachvollziehbar zu machen. Wer möchte, dass der Antrag zügig bearbeitet wird, sollte abwägen, ob er auch zur Mitwirkung bereit ist. Klar ist, dass der Antragsteller an einer ärztlichen Untersuchung teilnehmen, jedoch nicht alle personenbezogenen Gesundheitsdaten preisgeben muss. Auch bei Kontoauszügen dürfen Sozialleistungsempfänger bestimmte Informationen schwärzen. (sthe)

Rubriklistenbild: © Christoph Hardt/Panama Pictures/IMAGO / Westend61/IMAGO

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