Im ARD-Interview

Bürgergeld: Merz attackiert „2000 Euro Miete pro Monat“ – neue Aussagen sorgen für Aufruhr

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Der laufende Haushalt sieht Rekordausgaben für das Bürgergeld vor. Kanzler Merz nimmt nun Wohnungen der Empfänger in den Fokus – und stößt auf Ablehnung.

Kassel – Der Zoff um das Bürgergeld nimmt neue Fahrt auf. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) brachte am Wochenende im ARD-„Sommerinterview“ Kürzungen bei den Wohnkosten für Bürgergeld-Empfänger ins Spiel. „Pauschalierung ist möglich, geringere Sätze sind möglich“, erklärte der Kanzler und verwies auf Spannungen zwischen Leistungsempfängern und Arbeitnehmern. SPD und Sozialverbände reagieren empört.

Zu hohe Bürgergeld-Kosten bei Wohnungen? VdK und DGB und Mieterbund einig bei Merz-Kritik

Die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Verena Bentele, findet deutliche Worte: „Die Ankündigung von Merz, bei den Wohnkosten kräftig sparen zu wollen, entbehrt jeder Grundlage.“ Die Lage für viele Betroffene sei bereits jetzt katastrophal. Auch das DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel warnte in den Zeitungen der Funke Mediengruppe vor drohender Wohnungslosigkeit und zunehmender Armut. DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel sagte den Zeitungen der Funke Mediengruppe: „Wer Mietkosten beim Bürgergeld deckeln oder pauschalieren will, muss auch sagen, wie er das Problem der fehlenden Wohnungen lösen will.“ Sonst drohten Wohnungslosigkeit und Armut. Melanie Weber-Moritz, Präsidentin des Deutschen Mieterbunds, mahnte, denjenigen die Gelder zu kürzen, die auf dem aus dem Ruder geratenen Mietwohnungsmarkt ohne staatliche Hilfe keine Bleibe finden, „ist keine Lösung“.

Konkret hatte Merz angekündigt, Spannungen abbauen zu wollen, die dadurch entstünden, dass Bürgergeld-Beziehenden mehr Miete gezahlt werde als sich „eine normale Arbeitnehmerfamilie“ leisten könne. „Sie haben in den Großstädten heute teilweise bis zu 20 Euro pro Quadratmeter, die Sie vom Sozialamt oder von der Bundesagentur bekommen für Miete, und wenn Sie das mal hochrechnen, das sind bei 100 Quadratmetern schon 2.000 Euro im Monat.“ Erste Verschärfungen beim Bürgergeld sind bereits in Kraft.

Bürgergeld

Bürgergeld bekommen aktuell circa 5,5 Millionen Menschen in Deutschland. 563 Euro beträgt der Bürgergeld-Satz für Alleinstehende. Dazu kommen noch Kosten für Unterkunft und Heizung sowie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Hinzu können Mehrbedarfe (z.B. für Alleinerziehende) kommen. Alles in angemessener Höhe, wie es heißt.

SPD reagiert auf Merz‘ Bürgergeld-Vorstoß: „Leistungskürzungen wird es mit uns nicht geben“

Das Thema, das in der Verantwortung von Bärbel Bas als Arbeitsministerin liegt, droht der nächste Streitpunkt der Koalitionäre Union und SPD nach der Sommerpause werden. Die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion, Dagmar Schmidt, entgegnete Merz: „Leistungskürzungen wird es mit uns nicht geben.“ Schon heute seien die Wohnungsgrößen für Menschen im Bürgergeld begrenzt. „Und Wohnungen für Normalverdiener werden nicht günstiger, indem man Bürgergeldempfängern die Unterstützung streicht.“

Während die SPD auf der Bremse steht, fordert CSU-Chef Markus Söder aus München sogar noch weitreichendere Veränderungen. Das Bürgergeld müsse „von Grund auf verändert werden - nicht ein bisschen Kosmetik, nicht ein bisschen streichen“, verlangte er und forderte generell „mehr Gerechtigkeit im Sozialstaat“.

Kanzler Friedrich Merz kündigte im ARD-Sommerinterview Verschärfungen für Bürgergeld-Empfänger an. Kritik ließ nicht lange auf sich warten. Sie kam auch vom Koalitionspartner SPD.

Merz zu Zugeständnissen beim Bürgergeld bereit

Merz machte im Sommerinterview auch ein Zugeständnis: „Ich wäre sogar bereit bei plötzlicher Arbeitslosigkeit die Sätze anzuheben, damit diejenigen, die arbeitslos werden, Sicherheit haben, sich schnell um einen neuen Arbeitsplatz zu bewerben, aber auch eine Sicherheit eines vernünftigen Ersatzeinkommens haben.“ Doch bei anderen Dingen wie den Wohnungen wolle er sparen.

Rente: Das sind die 15 größten Mythen zur Altersvorsorge

Kommt die Rente automatisch? Wie lange muss man mindestens gearbeitet haben? Und muss sie sogar versteuert werden? Das sind nur einige von vielen Fragen zur Altersvorsorge, die wir Ihnen nachfolgend beantworten wollen.
Kommt die Rente automatisch? Wie lange muss man mindestens gearbeitet haben? Und muss sie sogar versteuert werden? Das sind nur einige von vielen Fragen zur Altersvorsorge, die wir Ihnen nachfolgend beantworten wollen. Dabei wollen wir auch über gewisse Mythen aufklären. © Frank Hoermann/Sven Simon/Imago
Mythos 1: Die Rente kommt automatisch. Hierbei handelt es sich um einen Irrtum. Alle Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung müssen schriftlich beantragt werden.
Mythos 1: Die Rente kommt automatisch. Hierbei handelt es sich um einen Irrtum. Alle Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung müssen schriftlich beantragt werden. © Imago
Mythos 2: Die Rente muss nicht versteuert werden. Auch das ist nicht richtig. Renten sind grundsätzlich Einkommenssteuer- beziehungsweise Lohnsteuerpflichtig. Jedoch wird das Geld derzeit nicht voll versteuert. Der Prozentsatz hängt vom Zeitpunkt des Renteneintritts ab.
Mythos 2: Die Rente muss nicht versteuert werden. Auch das ist nicht richtig. Renten sind grundsätzlich Einkommenssteuer- beziehungsweise Lohnsteuerpflichtig. Jedoch wird das Geld derzeit nicht voll versteuert. Der Prozentsatz hängt vom Zeitpunkt des Renteneintritts ab. © Joseffson/Imago
Mythos 3: Ein Reha-Aufenthalt mindert die Rente. Nein, ganz im Gegenteil: Während einer Rehabilitation werden die Pflichtbeiträge zu 80 Prozent des vergangenen Bruttolohns von der Rentenversicherung gezahlt, was den späteren Rentenanspruch erhöht.
Mythos 3: Ein Reha-Aufenthalt mindert die Rente. Nein, ganz im Gegenteil: Während einer Rehabilitation werden die Pflichtbeiträge zu 80 Prozent des vergangenen Bruttolohns von der Rentenversicherung gezahlt, was den späteren Rentenanspruch erhöht. © Zinkevych/Imago
Mythos 4: Die Rente gibt es erst, wenn man mindestens 15 Jahre gearbeitet hat. Das ist falsch. Die Mindestversicherungszeit für die Regelaltersrente beträgt fünf Jahre.
Mythos 4: Die Rente gibt es erst, wenn man mindestens 15 Jahre gearbeitet hat. Das ist falsch. Die Mindestversicherungszeit für die Regelaltersrente beträgt fünf Jahre. © Daniel Naupold/dpa
Mythos 5: Zur Rente darf man unbegrenzt hinzuverdienen. Das stimmt so nicht, denn es gibt eine Grenze. Wer früher in Rente geht oder erwerbsunfähig ist, kann bis zu 6300 Euro dazuverdienen. Verdient man mehr, kann der Rentenanspruch teilweise oder sogar ganz verloren gehen.
Mythos 5: Zur Rente darf man unbegrenzt hinzuverdienen. Das stimmt so nicht, denn eine Grenze gibt es schon. Wer früher in Rente geht oder erwerbsunfähig ist, kann bis zu 6300 Euro dazuverdienen. Verdient man mehr, kann der Rentenanspruch teilweise oder sogar ganz verloren gehen. © Imago
Mythos 6: Nach 45 Jahren kann man schon mit 63 in Rente gehen. Das stimmt nur zum Teil. Wer besonders langjährig versichert ist, das heißt etwa 45 Jahre, kann grundsätzlich früher in Rente gehen. Das Eintrittsalter verschiebt sich allerdings je nach Geburtsjahr nach hinten.
Mythos 6: Nach 45 Jahren kann man schon mit 63 in Rente gehen. Das stimmt nur zum Teil. Wer besonders langjährig versichert ist, das heißt etwa 45 Jahre, kann grundsätzlich früher in Rente gehen. Das Eintrittsalter verschiebt sich allerdings je nach Geburtsjahr nach hinten. © ME Lukashevich/Imago
Mythos 7: Nur Frauen bekommen die Witwenrente. Das ist in jedem Fall ein Irrtum. Seit 1986 sind sowohl Frauen als auch Männer in der Rentenversicherung gleichberechtigt.
Mythos 7: Nur Frauen bekommen die Witwenrente. Das ist in jedem Fall ein Irrtum. Seit 1986 sind sowohl Frauen als auch Männer in der Rentenversicherung gleichberechtigt. © Jens Kalaene/dpa
Mythos 8: Die Höhe der Rente setzt sich vor allem aus den letzten Arbeitsjahren zusammen. Auch das ist falsch. Die Rentenhöhe berechnet sich aus dem gesamten Versicherungsleben.
Mythos 8: Die Höhe der Rente setzt sich vor allem aus den letzten Arbeitsjahren zusammen. Auch das ist falsch. Die Rentenhöhe berechnet sich aus dem gesamten Versicherungsleben. © Imago
Mythos 9: Wer sich lange Zeit um die Kinder kümmert, hat einen geringeren Rentenanspruch. Das ist nicht wahr. Beschäftigte in Elternzeit haben trotz allem einen Anspruch, obwohl sie eine Weile weniger oder gar nicht arbeiten.
Mythos 9: Wer sich lange Zeit um die Kinder kümmert, hat einen geringeren Rentenanspruch. Das ist nicht wahr. Beschäftigte in Elternzeit haben trotz allem einen Anspruch, obwohl sie eine Weile weniger oder gar nicht arbeiten.  © Michael Gstettenbauer/Imago
Mythos 10: Jeder muss bis 67 arbeiten. Fehlanzeige: Das gilt nur ab dem Geburtsjahrgang 1964. Für die Jahrgänge davor steigt die Altersgrenze schrittweise von 65 auf 67 Jahre.
Mythos 10: Jeder muss bis 67 arbeiten. Fehlanzeige: Das gilt nur ab dem Geburtsjahrgang 1964. Für die Jahrgänge davor steigt die Altersgrenze schrittweise von 65 auf 67 Jahre. © Anrii_Armann/Imago
Mythos 11: Für Frührentner enden die Abschläge mit Erreichen der regulären Altersrente. Nein, leider nicht wahr. Für jeden Monat, den Sie vor Erreichen der Altersgrenze in Rente gehen, werden 0,3 Prozent abgezogen. Das gilt auch noch nach der Regelrentenzeit.
Mythos 11: Für Frührentner enden die Abschläge mit Erreichen der regulären Altersrente. Nein, leider nicht wahr. Für jeden Monat, den Sie vor Erreichen der Altersgrenze in Rente gehen, werden 0,3 Prozent abgezogen. Das gilt auch noch nach der Regelrentenzeit. © S. Steinach/Imago
Mythos 12: Die Altersrente des Ehepartners wird auf die eigene angerechnet. Auch das stimmt nicht. Es handelt sich um zwei unterschiedliche Renten.
Mythos 12: Die Altersrente des Ehepartners wird auf die eigene angerechnet. Auch das stimmt nicht. Es handelt sich um zwei unterschiedliche Renten. © Uwe Umstätter/Imago
Mythos 13: Nach einer Scheidung ist die Aufteilung der Rente endgültig. Das trifft zu bedingt zu. Eine Änderung des Versorgungsausgleichs kann vollzogen werden, insofern der Ex-Ehepartner gestorben ist und keine oder nur geringe Leistungen aus den übertragenen Rentenansprüchen erhalten hat.
Mythos 13: Nach einer Scheidung ist die Aufteilung der Rente endgültig. Das trifft nur bedingt zu. Eine Änderung des Versorgungsausgleichs kann vollzogen werden, insofern der Ex-Ehepartner gestorben ist und keine oder nur geringe Leistungen aus den übertragenen Rentenansprüchen erhalten hat.  © Sascha Steinach/Imago
Mythos 14: Azubis sind erst nach fünf Jahren wegen Erwerbsminderung abgesichert. Nein, nicht richtig. Für sie besteht eine Sonderregelung. Azubis sind bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit bereits ab dem ersten Tag durch die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert.
Mythos 14: Azubis sind erst nach fünf Jahren wegen Erwerbsminderung abgesichert. Nein, nicht richtig. Für sie besteht eine Sonderregelung. Azubis sind bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit bereits ab dem ersten Tag durch die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert.  © Robert Kneschke/Imago
Mythos 15: Ost- und Westrenten sind abhängig vom Wohnort. Das stimmt so nicht. Es hängt von den jeweiligen Beschäftigungsorten ab. War ein Arbeitnehmer sowohl in den neuen als auch in den alten Bundesländern tätig, errechnet sich die Rente anteilig aus den Teilwerten von Ost und West.
Mythos 15: Ost- und Westrenten sind abhängig vom Wohnort. Das stimmt so nicht. Es hängt von den jeweiligen Beschäftigungsorten ab. War ein Arbeitnehmer sowohl in den neuen als auch in den alten Bundesländern tätig, errechnet sich die Rente anteilig aus den Teilwerten von Ost und West.  © Imago

Die Dimension des Konflikts wird an den Haushaltszahlen deutlich: Im Entwurf von Bas für das laufende Jahr ist die Grundsicherung für Arbeitsuchende mit der Rekordsumme von 51,96 Milliarden Euro veranschlagt – ein deutlicher Anstieg gegenüber den 46,81 Milliarden im Jahr 2024. Allein für das Bürgergeld selbst, also etwa den Regelsatz von 563 Euro für Alleinstehende, steigen die Kosten laut Entwurf um 3,1 auf 29,6 Milliarden Euro. Mit weiteren 13 Milliarden beteiligt sich der Bund an den Kosten für Unterkunft und Heizung.

Merz kündigte an, im Herbst in intensive Diskussionen zu gehen. Mittelfristig sei durch eine Bürgergeld-Reform mehr einzusparen „als nur ein oder zwei Milliarden“. Dann soll die Stütze auch umbenannt werden und Grundsicherung heißen.

Im Erbfall haben Bürgergeld-Empfänger zwar einen finanziellen Schutz, sie müssen allerdings gewisse Folgen in Kauf nehmen, sonst drohen Einbußen. (mke, dpa)

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