Bußgeld droht

Parkschild mit Zusatzzeichen: Ist Samstag auch ein Werktag?

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Ob Parkschein oder Parkscheibe benötigt wird, hängt oft vom Wochentag ab. Doch ist Samstag ein Werktag? Geht es nach dem Bundesgerichtshof, ist die Antwort klar.

Die Suche nach einem Parkplatz kann mitunter zu einer Geduldsprobe werden. Grade in den Innenstädten sind Stellplätze rar und kosten meist Geld oder man benötigt eine Parkscheibe. Diese muss aber richtig eingestellt sein. Für Kurzparker gibt es in einigen Städten auch die Brötchentaste. Oftmals findet sich an solchen Parkplätzen noch ein weiteres Schild. Dieses weist darauf hin, dass Parkschein und Parkscheibe an Werktagen benötigt werden. Die Frage, die sich viele Autofahrer stellen: Ist Samstag auch ein Werktag?

Ist Samstag ein Werktag: Gesetzgeber hat es klar geregelt

Kein Wunder, immerhin haben die allermeisten Deutschen Samstag und Sonntag frei. Es wäre damit doch nur logisch, dass nur Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag Werktage sind. Ganz so einfach ist das ganze dann aber doch nicht, immerhin ist der Samstag in einigen Branchen ein normaler Arbeitstag.

Auch am Samstag brauchen Autofahrer hier einen Parkschein.

„Der Gesetzgeber versteht unter einem Werktag normalerweise die Tage von Montag bis Samstag. Nur Sonntage und gesetzliche Feiertage fallen nicht unter den Begriff Werktag“, schreibt der ADAC auf seiner Homepage. Diese Reglung wurde so auch vom Bundesgerichtshof mit Verweis auf das Bundesurlaubsgesetz bestätigt.

Bußgeldkatalog: Mit welchen Geldstrafen Verkehrssünder rechnen müssen

Streit um Tempolimit für Ortsdurchfahrt
Zum 9. November 2021 ist der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten. Wer innerorts 16 bis 20 Stundenkilometer zu schnell fährt und geblitzt wird, zahlt statt wie früher 35 nun 70 Euro. © Sebastian Gollnow/dpa
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder.
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder. © Uwe Anspach/dpa
 Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. M
Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. (Symbolbild) © Arne Dedert/dpa
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläuterte.
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläutert hatte. Dies gelte dann, wenn Radfahrer vorschriftswidrig auf einem Gehweg fahren.  © Paul Zinken/dpa
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)  © Swen Pförtner/dpa
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen.
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen. © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen.
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen. (Archivbild/Symbolbild) © Sebastian Gollnow/dpa
Wer keine Rettungsgasse bildet, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
Wer keine Rettungsgasse bildet oder die sogar selbst zum schnelleren Vorankommen mit dem Auto nutzt, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.  © Patrick Seeger/dpa
Polizei-Kontrollaktion zu Drogen und Alkohol
Lkw-Fahrer, die gegen die neu eingeführte Pflicht verstoßen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten. (Archivbild/Symbolbild)  © Julian Stratenschulte/dpa
Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.
Auto-Poser aufgepasst: Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.  © Patrick Pleul/dpa

Samstag ist ein Werktag: Ohne Ticket droht ein Bußgeld

„Wer also sein Auto wie im oben genannten Beispiel abstellt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Knöllchen rechnen“, informiert der ADAC auf seiner Homepage. Zudem besteht die Gefahr, dass das Auto abgeschleppt wird. In diesem Fall muss der Halter die Abschleppkosten zahlen.

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Wie so oft gibt es aber Ausnahmen von der Regel. Etwa dann, wenn auf dem Zusatzschild „Montag bis Freitag“ oder „werktags außer samstags“. Übrigens, der Werktag kann auch bei Halteverbot oder Geschwindigkeitsbegrenzungen eine wichtige Rolle spielen.  Und auch wer ohne E-Kennzeichnen auf einem Parkplatz für Elektroautos steht, riskiert ein Bußgeld.

Rubriklistenbild: © Philipp von Ditfurth/dpa

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