- VonMaksym Brikschließen
Das neue Cannabisgesetz hat viele Regeln und Feinheiten. Aber wer soll alles kontrollieren? Und wer muss was nachweisen? Kritiker zweifeln.
Hamm - „Wo sollen eigentlich die Polizisten dafür herkommen? Kann ja einer mal den Vorschlag machen: Wir sollen in Zukunft keinen Kindermissbrauch mehr bekämpfen, sondern stattdessen irgendwelche fröhlichen Kiffer jagen.“ So äußerte sich NRW-Innenminister Herbert Reul zuletzt zur Cannabis-Legalisierung ab dem 1. April 2024.
„Fröhliche Kiffer jagen“: Nachweis und Kontrolle bei Cannabis-Legalisierung
Bei dem neuen Cannabisgesetz (CanG) von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach gelten viele Regeln zu Anbau, Verkauf, Erwerb und Verzehr. Kritiker bemängeln, dass das Gesetz nicht hinreichend durchdacht worden sei und somit eine übermäßige Belastung auf die Kontrollbehörden zukommen werde. Befürworter vom CanG, wie etwa der Deutsche Hanfverband (DHV), weisen ihrerseits darauf hin, dass Polizei und Co. durch die Teil-Legalisierung entlastet werden würden.
Sowohl der Besitz als auch der Anbau von Cannabis ist ab dem 1. April 2024 unter Auflagen erlaubt. Eine Cannabispflanze braucht in der Regel aber einige Monate, um zu reifen. Hinzu kommt der Trocknungsprozess. Wer also schon im April mit 20 Gramm Marihuana in der Tasche kontrolliert wird, hat die Drogen sehr wahrscheinlich nicht aus legalem Anbau. Zudem wird der Schwarzmarkt durch die Legalisierung nicht von heute auf morgen wegbrechen und auch aus den Niederlanden etwa könnten Konsumenten Cannabis nach Deutschland einführen – was übrigens auch nach dem 1. April 2024 weiterhin verboten bleibt.
Cannabis-Nachweis: Brauche ich einen „Bubatz-Bon“?
Die Frage ist also: Muss ich beweisen, dass mein Cannabis aus legalem Anbau kommt? Auf Nachfrage von wa.de teilt das Bundesgesundheitsministerium klar mit, dass „kein Nachweis zum Ursprung des Produkts“ notwendig sei.
Der Rechtsanwalt Arndt Kempgens aus Gelsenkirchen erklärt zudem, dass generell keine Aussagepflicht über den Ursprung einer Droge bestehe. Trotz der berechtigten Vermutung, dass in den ersten Wochen jegliches Cannabis einen illegalen Ursprung haben wird, könne der Besitz nicht strafrechtlich verfolgt werden. Lediglich wenn man selbstständig über den Ursprung aussagen würde, könnte man sich strafbar machen.
Einen Kassenzettel für Cannabis braucht man also nicht. Stattdessen würde die Polizei bei einer Kontrolle viel eher auf die mitgeführte Menge achten. Hierbei gilt, dass ein Erwachsener bis zu 25 Gramm der Droge an sich haben darf. Nicht nur die Menge ist geregelt, sondern auch die Orte, an denen geraucht werden darf. Wer Polizeikontrollen vermeiden möchte, sollte wissen, wo Kiffen erlaubt ist und wo nicht.
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