Cannabis-Fragen

Cannabis-Legalisierung ab 1. April 2024: Was verboten und was erlaubt ist

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Kiffen ist an dem 1. April legal. Was gilt bei Anbau, Erwerb und Genuss? Wann darf man sorglos einen Joint rauchen? Die Antworten zur Cannabis-Legalisierung.

Hamm - Kiffen wird legal. Mit einem solchen Slogan werden gerne die neuen Cannabisregelungen, die am 1. April in Kraft treten sollen, zusammengefasst. Doch ganz so einfach ist es nicht. Hinter dem Schlagwort „Cannabislegalisierung“ verstecken sich viele Regeln und Feinheiten. Wa.de liefert die Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Gras, Weed, Pot und Bubatz.

Vorab zwei Schlüsseldaten:

  • Ab dem 1. April treten Regelungen in Kraft, die sich hauptsächlich mit dem privaten Anbau und Verzehr von Cannabis befassen.
  • Ab dem 1. Juli kommen dann die Anbauvereinigungen (auch als Cannabis Social Clubs bekannt) mit den entsprechenden Regelungen dazu.
Wie viel Cannabis darf ich dabei haben?
Eine Privatperson darf bis zu 25 Gramm Cannabis mit sich führen. Obwohl die ersten legitim angebauten Cannabis Pflanzen erst einige Wochen nach dem Erlass geerntet werden können, gilt diese Regelung dennoch ab dem 1. April. Auf Anfrage der Redaktion bestätigte das Bundesgesundheitsministerium (BGM), dass kein Nachweis über den Ursprung des Produktes nötig ist, auch in den ersten Wochen nicht.
Wo darf ich Cannabis rauchen?
Cannabis zu konsumieren, ist verboten:
  1. In unmittelbarer Nähe von Personen unter 18 Jahren.
  2. In Anbauvereinigungen oder in Sichtweite von Anbauvereinigungen. Zur Orientierung hilft die sogenannte Bubatzkarte.
  3. In Fußgängerzonen zwischen 7.00 Uhr und 20.00 Uhr.
  4. In Sichtweite von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätzen sowie öffentlich zugänglichen Sportstätten.
Entsprechend darf abgesehen von diesen Ausnahmen überall geraucht werden.
Darf ich Cannabis selbst herstellen? Wenn ja, wie viel?
Erwachsene, die in Deutschland seit mindestens sechs Monaten einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, dürfen Cannabis anbauen. Allerdings nur für den Eigenkonsum. Dazu darf man höchstens drei Cannabispflanzen für jede volljährige Person in einem Haushalt haben. Jede zusätzliche Pflanze ist „unverzüglich und vollständig zu vernichten“, heißt es vom Bundesgesundheitsministerium. Neben den drei Pflanzen darf eine erwachsene Person 50 Gramm getrockneten Cannabis zum Eigenkonsum besitzen.
Was sind Anbauvereinigungen, beziehungsweise Cannabis Social Clubs?
Anbauvereinigungen oder Cannabis Social Clubs bezeichnen eingetragene, nicht-wirtschaftliche Vereine. Sie haben den Zweck, den gemeinschaftlichen Anbau und die Weitergabe von Cannabis zu ermöglichen. Das Modell orientiert sich an bereits existierenden Versionen aus Spanien, soll sich aber in einigen Punkten unterscheiden. Die Vereine müssen dabei nicht-gewerblich sein. Sie sollen sich ausschließlich aus den monatlichen Mitgliederbeiträgen finanzieren, die von Verein zu Verein unterschiedlich sein können.
Darf ich eine Anbauvereinigung in meiner Wohnung unterbringen?
Nein. Anbauvereinigungen dürfen sich zu keinem Anteil in Gebäuden befinden, die dem Wohnen dienen. Das gilt auch für die zugehörigen Grundstücke. Für den privaten Besitz in der Wohnung gilt, dass ein Erwachsener bis zu drei Pflanzen und bis zu 50 Gramm getrocknetes Cannabis haben darf.
Wie kann man Cannabis-Pflanzen legal kaufen?
Samen dürfen nur aus EU-Mitgliedsstaaten kommen. Dabei darf man auch über das Internet bestellen. Zusätzlich wird es ab dem 1. Juli möglich sein, aus Anbauvereinigungen, Samen und Stecklinge zu bekommen. Pro Monat darf ein volljähriges Nichtmitglied sieben Cannabissamen und fünf Stecklinge aus dem Anbau des Social Clubs erhalten.
Worauf muss ich beim Eigenanbau achten?
Das Bundesgesundheitsministerium betont, dass beim Anbau vor allem darauf geachtet werden muss, dass Kinder keinen Zugriff auf die Pflanzen, die Samen oder das fertige Produkt haben. Dazu empfiehlt das BGM, die Cannabis-Produkte in abschließbaren Räumen oder Schränken aufzubewahren.
Darüber hinaus muss darauf geachtet werden, dass keine Geruchsbelästigungen für Nachbarn entsteht. Dazu empfiehlt das BGM Lüftungs- oder Luftfilter-Anlangen zu installieren.
Wo bekomme ich fertiges Cannabis her?
Fertiges Cannabis darf nur in Anbauvereinigungen und auch nur an Mitglieder der jeweiligen Vereinigung ausgegeben werden. Die Ausgabe muss vor Ort geschehen. Die Anbauvereinigung darf kein Geld für das Produkt verlangen. Stattdessen müssen alle Mitglieder des Social Clubs einen monatlichen Beitrag bezahlen.
Jedes Mitglied hat Anspruch auf maximal 25 Gramm am Tag, aber nicht mehr als 50 Gramm im Monat. Für heranwachsende Mitglieder, also, die im Alter zwischen 18 und 21 Jahren, liegt die monatliche Höchstmenge bei 30 Gramm und der Stoff darf einen THC-Gehalt von zehn Prozent nicht überschreiten.
Darf ich fertiges Cannabis verschenken oder verkaufen?
Nein, Privatpersonen dürfen Cannabis lediglich für sich selbst anbauen und auch nur selbst konsumieren. Insbesondere die Weitergabe an Kinder und Minderjährige ist verboten. Dazu wurde auch das Strafmaß angepasst. Wer über 21 Jahre alt ist und Gras an Minderjährige verkauft, kann mit einer Mindesthaftstrafe von zwei Jahren rechnen.
Cannabis und Autofahren - Darf ich am Steuer rauchen?
Grundsätzlich können sich Konsumenten an der folgenden Faustregel orientieren: Wer Cannabis konsumiert hat, sollte an diesem Tag das Auto besser stehen lassen. Die Folgen könnten nämlich unangenehm sein. Bei einer eventuellen Medizinisch-Psychologischen Untersuchung müsste ein Fahrzeughalter beweisen, kein Drogenkonsument zu sein. Bei Marihuana ist das besonders kritisch, da THC nur sehr langsam im Blut abgebaut wird. Es kann noch über Monate messbar sein.
Daneben gelten für das Kiffen am Steuer ähnliche Regeln, wie beim Alkohol. Ein neuer THC-Grenzwert wurde von einer Expertengruppe ermittelt – er liegt bei 3,5 THC Nanogramm pro Milliliter im Blutserum.

Rubriklistenbild: © IMAGO / Sven Simon

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