Außenfläche zur Wohlfühloase gestalten

Das müssen Mieter beachten, wenn sie ihren Balkon umgestalten wollen

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Sehr begehrt sind Wohnungen mit Balkon oder Terrasse. Doch wer kommt für die Pflege und Reparaturen auf? Einige Aspekte müssen Mieter hierbei beachten.

Stuttgart - Wohnungen, die mit einem Balkon ausgestattet sind, erfreuen sich auf dem Immobilienmarkt großer Beliebtheit. Dies ist darauf zurückzuführen, dass ein Balkon als attraktives Merkmal gilt, das zusätzlichen Wohnraum im Freien bietet. Der Reiz eines Balkons liegt in seiner Vielseitigkeit und den damit verbundenen Vorteilen. Er stellt einen persönlichen Rückzugsort dar, den Mieter gerne nach ihren individuellen Vorstellungen gestalten möchten. Jedoch bleibt die Frage bestehen, wer letztendlich für die anfallenden Kosten der Pflege und Reparaturen aufkommt. Die wichtigsten Aspekte zusammengefasst.

Den Balkon darf man nach den eigenen Vorlieben mit Pflanzen und Blumen dekorieren. Einige Pflanzen eigenen sich etwa ideal, um Mücken aus dem Garten oder vom Balkon zu vertreiben. Es sollte jedoch beachtet werden, dass nicht alle Blumen und Sträucher auf dem Balkon erlaubt sind, da dies mitunter zu hohen Bußgeldern führen kann. Rankpflanzen wie Efeu oder Wilder Wein gelten unter anderem als besonders problematisch. Bei der Wahl des Bodenbelags des Balkons hat man grundsätzlich jedoch die freie Wahl.

Mieter dürfen sie bei der Gestaltung des Balkons frei entfalten – Diese Bodenbeläge eignen sich am besten

Ein besonders wichtiger Faktor bei den Außenflächen einer Mietwohnung ist der Bodenbelag. Bei der Auswahl erfreuen sich witterungsbeständige Hölzer wie Bambus oder Bangkirai großer Beliebtheit. Ebenso eignen sich Nadelhölzer wie Lärche oder Douglasie hervorragend als Bodenbelag im Freien. Für eine robuste und pflegeleichte Option bieten sich Naturstein und Beton an. Eine kostengünstige Lösung stellen Klickfliesen aus PVC oder modernen Komposit-Materialien dar, wie sie vom Portal vermietet.de empfohlen werden.

Mieter dürfen ihren Balkon selbst gestalten. Doch es gibt Einiges zu beachten. (Symbolfoto)

Ähnlich wie in den Innenräumen, wo man seinen Geschmack folgt und die Wände nach den eigenen Bedürfnissen farbenfroh gestaltet, verhält es sich auch im Außenbereich mit Balkon oder Terrasse. Die mitgemietete Außenfläche kann entsprechend den eigenen Vorstellungen der Mieter gestaltet werden – sei es mit Kunstrasen, Holzbelägen oder Matten aus Kokos, Sisal oder Jute. Allerdings ist zu beachten, dass diese Beläge nur lose verlegt werden dürfen. Auf diese Weise können sie bei einem Auszug rückstandslos und problemlos entfernt werden.

So gehen Mieter bei baulichen Veränderungen am Balkon vor

Beabsichtigen Mieter jedoch Bodenbeläge zu verkleben oder Fliesen auf dem Balkon zu verlegen, handelt es sich um eine bauliche Veränderung, für man eine Genehmigung einholen muss. Das Bohren auf dem Balkon ist in der Regel nur in Ausnahmefällen gestattet. Sobald der Mieter auszieht, ist es erforderlich, den Balkonboden wieder in den ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen. Falls der Bodenbelag unsachgemäß verlegt wurde und dadurch Schäden entstanden sind, liegt die Verantwortung hierfür beim Mieter.

Moos und Algen: Wer ist für die Pflege des Balkonbelags verantwortlich?

Wenn sich Moos oder Algen auf dem Balkonbelag bilden, liegt die Verantwortung nicht mehr beim Mieter. Die Entfernung von Moos geht über die normale Reinigung von Balkon und Terrasse hinaus, wie vermietet.de erklärt.

Wenn der Mieter einen eigenen Bodenbelag auf dem Balkon verlegt hat, liegt die Verantwortung für dessen Pflege beim Mieter selbst. Es verhält sich jedoch anders, wenn der Vermieter den Bodenbelag zur Verfügung gestellt hat. In diesem Fall ist der Wohnungseigentümer beispielsweise für das Ölen der Terrassendielen oder deren Anstrich verantwortlich. Da der Bodenbelag den Witterungseinflüssen ausgesetzt ist und dadurch anfälliger für Schäden sein kann, obliegt es auch in diesem Fall dem Vermieter, für einen Austausch oder Reparaturen zu sorgen, sofern er den Bodenbelag selbst verlegt hat. Dabei ist der Vermieter dazu verpflichtet, einen Bodenbelag ähnlicher Qualität zu verwenden. Der Mieter muss keine preiswertere oder minderwertigere Variante akzeptieren.

Zusammenfassend bietet der Balkon eine wunderbare zusätzliche Fläche, die vielfältige Möglichkeiten bietet. Dennoch gibt es einige Aspekte zu beachten, wenn es beispielsweise um das Grillen auf dem Balkon oder das Sonnenbaden geht. Bräunen auf dem eigenen Balkon kann nämlich ziemlich teuer werden. Berücksichtigt man allerdings diese Punkte, steht dem Genuss des Sommers auf dem Balkon nichts im Wege.

Für diesen von der Redaktion geschriebenen Artikel wurde maschinelle Unterstützung genutzt. Der Artikel wurde vor Veröffentlichung von Redakteurin Nadja Pohr sorgfältig überprüft.

Rubriklistenbild: © Fujisl/Panthermedia/Imago

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