Die Drei-Minuten-Regel: Wie man Bußgelder beim Parken vermeiden kann
VonSebastian Oppenheimer
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Halten oder parken? Diese Unterscheidung kann für Autofahrer teuer werden. Entscheidend ist die Drei-Minuten-Regel.
In Ballungszentren sind die Parkgebühren teils horrend: In Deutschland kann eine Stunde bis zu 35 Euro kosten. In einer Stadt in den USA sind es sogar bis zu 42 Euro pro Stunde. Doch zunächst muss man erst einmal einen Parkplatz finden – was oft eine Menge Geduld erfordert. Was aber, wenn man das Auto nur kurz abstellen möchte? Ist es erlaubt, im eingeschränkten Halteverbot stehenzubleiben? Die Antwortet lautet: Kommt darauf an.
Die sogenannte Drei-Minuten-Regel ist entscheidend, um zu bestimmen, ob ein Fahrzeug hält oder parkt. Diese Unterscheidung hat rechtliche Folgen, besonders im Hinblick auf Bußgelder und Abschleppkosten.
Laut § 12 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gibt es klare Unterschiede zwischen Halten und Parken: Halten bedeutet, dass das Fahrzeug bis zu drei Minuten steht, ohne dass der Fahrer es verlässt. Als geparkt gilt ein Fahrzeug, wenn der Fahrer das Auto verlässt oder es länger als drei Minuten steht.
Ausnahmen für das Halten im eingeschränkten Halteverbot
Im eingeschränkten Halteverbot darf man allerdings kurz halten und aussteigen – solange das Fahrzeug im Blick bleibt. Ob der Motor läuft, ist bei der Unterscheidung zwischen Halten und Parken unerheblich, so der Automobil-Club Verkehr (ACE). Ausnahmen von der Drei-Minuten-Regel bestehen laut Deutscher Presse-Agentur (dpa) beim Ein- und Aussteigen sowie beim Be- und Entladen. Diese Vorgänge dürfen auch länger dauern, müssen jedoch „ohne Verzögerung“ erfolgen. Das bedeutet, dass beispielsweise das Entladen von Ware zügig geschehen muss, um als Halten und nicht als Parken zu gelten. Was genau „ohne Verzögerung“ bedeutet, hängt vom Einzelfall ab.
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Schnell zum Bäcker, wenn das Auto im Halteverbot steht?
Ein typisches Szenario ist der schnelle Einkauf beim Bäcker. Verlässt der Fahrer das Auto, um Brötchen zu holen, gilt dies als Parken, selbst wenn es weniger als drei Minuten dauert, so die dpa. Auch das Verweilen im Auto über drei Minuten hinaus wird als Parken betrachtet, wenn keine Parkuhr genutzt wird – hier droht also Ärger. Im absoluten Halteverbot ist jegliches Halten untersagt, unabhängig von der Dauer.