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Die teuersten Innenstadt-Parkplätze Deutschlands: Wo eine Stunde 35 Euro kostet

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Der Unterhalt eines Autos ist nicht billig. Und auch Parken kann ordentlich ins Geld gehen: Eine Auswertung zeigt nun, in welchen deutschen Städten es besonders teuer ist.

In vielen Innenstädten sind öffentliche Verkehrsmittel oft die nervenschonendere Alternative zum Auto – speziell die Parkplatzsuche kann einiges an Zeit in Anspruch nehmen und den Blutdruck des Fahrers in die Höhe treiben. Wer irgendwann aus Verzweiflung seinen Wagen im Parkverbot abbestellt, muss eventuell im Anschluss tief in die Tasche greifen –selbst wenn der Parkscheinautomat kaputt ist, gibt es einiges zu beachten, um kein Bußgeld bezahlen zu müssen. Doch gerade in Innenstädten langen einige Parkplatz-Anbieter ordentlich hin, wie nun eine Auswertung zeigt.

35 Euro Parkgebühr pro Stunde – so viel verlangt ein Business-Hotel

Das Portal billiger-mietwagen.de hat untersucht, wie viel das Parken in deutschen Innenstädten kostet. Den Spitzenplatz in der Auswertung sicherte sich dabei München: In der bayerischen Landeshauptstadt wurden 257 Parkplätzen analysiert, dabei ergab sich ein durchschnittlicher Preis von 3,26 Euro pro Stunde. Nur wenig günstiger ist es in Frankfurt (Main) mit 3,02 Euro je Stunde im Schnitt, wie der Vergleich der Preise von 165 Parkplätzen ergab. Den Rekord schnappte sich ein Frankfurter Businesshotel: 35 Euro werden hier fürs Parken fällig – wohlgemerkt pro Stunde. Platz drei im Preis-Ranking sicherte sich Hamburg (364 analysierte Parkplätze) mit durchschnittlich 2,93 Euro in der Stunde.

Parken in deutschen Innenstädten kann ins Geld gehen. Laut einer Auswertung ist es aktuell in München am teuersten. (Symbolbild)

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Günstiges Parken in der Stadt – die drei Spitzenreiter liegen in Nordrhein-Westfalen

Die drei günstigsten Städte lagen allesamt in Nordrhein-Westfalen. In Duisburg (134 verglichene Parkplätze) kostet das Parken pro Stunde durchschnittlich nur 47 Cent. Deutlich teurer, aber insgesamt immer noch vergleichsweise billig, parkt es sich in Wuppertal (123 Parkplätze) und Bochum (84 Parkplätze) – in beiden Städten für 83 Cent die Stunde. In manchen Städten können Autofahrer für einen bestimmten Zeitraum sogar gratis parken – wenn sie die sogenannte Brötchentaste am Parkautomaten drücken.

Rätselhafte Verkehrszeichen: Zehn Schilder, deren Bedeutung nicht jedem klar ist

Ein Carsharing-Parkplatz-Verkehrsschild
Vier Personen stehen um ein halbiertes Auto – dieses Schild gibt vielen Verkehrsteilnehmern Rätsel auf. Betrachtet man das Fahrzeug allerdings als „geteilt“, wird die Sache schon deutlich klarer: Dieses Zeichen weist nämlich auf einen Carsharing-Parkplatz hin. © Stefan Sauer/dpa
Verkehrszeichen für autonomes Fahren
Es gibt Verkehrszeichen, die wirken wie aus einer anderen Welt – und in diesem Fall ist es tatsächlich auch so: Dieses schwarz-weiße Schild ist nämlich für die digitale Welt bestimmt – für den menschlichen Fahrer ist es bedeutungslos. Das Schild, das vor allem in Südbayern zu finden ist, ermöglicht es autonomen Fahrzeugen im Testbetrieb, exakt ihren Standort zu bestimmen.  © Future Image/Imago
Verkehrsschild Fahrradstraße
In einer Fahrradstraße dürfen grundsätzlich nur Fahrräder und E-Scooter fahren. Allerdings gibt es Ausnahmen, auf die durch Zusatzschilder hingewiesen wird. In diesem Beispiel sind (Klein-)Krafträder, Mofas sowie mehrspurige Kraftfahrzeuge – also auch Lkw – zugelassen. Es gilt jedoch eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h – und auf Radfahrer muss besondere Rücksicht genommen werden. © Gottfried Czepluch/Imago
Verkehrszeichen Radschnellweg
Ein grünes Schild mit einem weißen Fahrrad kennzeichnet sogenannte Radschnellwege – unabhängig von der Beschaffenheit der Straße. Auch bei sandigen Straßen beispielsweise, soll dadurch kenntlich gemacht werden, dass es sich um einen Radschnellweg handelt. © Panthermedia/Imago
Schild Sackgasse Durchgang für Radfahrer und Fußgänger
Das Sackgassen-Schild dürften die meisten Verkehrsteilnehmer kennen – doch es gibt auch eine besondere Variante, die nicht so oft zu sehen ist. Für Kraftfahrzeuge ist in diesem Fall Schluss – doch für Fußgänger und Radler gibt es in dieser Sackgasse einen Durchgang. © Christian Ohde/Imago
Verkehrsschild Spielstrasse
Verwechslungsgefahr! Wenn man Autofahrer fragt, welches Verkehrsschild an einer Spielstraße zu sehen ist, dürfte man wohl von nahezu jedem die gleiche Antwort bekommen: Ein blau-weißes Rechteck, auf dem ein Erwachsener und ein Kind abgebildet sind, die Fußball spielen – dazu ein sich näherndes Auto. Doch das ist falsch: Dieses Schild weist auf einen verkehrsberuhigten Bereich hin. Hier sind Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt. Trotz des Gebots der gegenseitigen Rücksichtnahme müssen Autos und Radfahrer besonders vorsichtig fahren und notfalls auch anhalten. Zudem ist nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Gerichten zufolge sind das zwischen 5 und 15 km/h. © Michael Gstettenbauer/Imago
Verkehrsschild Spielstrasse
Und hier ist das „echte“ Spielstraßen-Schild: Es besteht aus einem Verbotsschild für Fahrzeuge aller Art, darunter ist ein Zusatzschild mit einem Fußball spielenden Kind angebracht. „Hier dürfen weder motorisierte Fahrzeuge noch Fahrradfahrer fahren und parken. Die Spielstraße ist allein für spielende Kinder und Fußgänger gedacht“, erklärt der ADAC auf seiner Homepage. © Carsten Koall/dpa
Grünpfeil an roter Ampel
Der Grünpfeil (nicht: Grüner Pfeil) an Ampeln erlaubt allen Fahrzeugen das Abbiegen nach rechts trotz roten Lichtzeichens. Allerdings nur, wenn diese zuvor an der Haltelinie angehalten haben und wenn eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist. © Martin Müller/Imago
Verkehrsschild grüner Pfeil für Radfahrer
Vom Grünpfeil-Schild gibt es auch noch eine spezielle Variante: In diesem Fall ist es nur Radfahrern erlaubt, bei Rotlicht rechts abzubiegen. Natürlich nur unter den Voraussetzungen, die auch für den „normalen“ Grünpfeil gelten. © Rüdiger Wölk/Imago
Verkehrsschild Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen
Das Verkehrszeichen für das „normale“ Überholverbot dürfte allen Autofahrern bekannt sein. Dieses Schild ist eine Abwandlung davon. Es schreibt explizit ein Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen vor. Das bedeutet in Straßenabschnitten, die mit diesem Verkehrszeichen ausgeschildert sind, dürfen mehrspurige Fahrzeuge (Autos, LKWs) keine Motorräder oder Fahrräder überholen. © Michael Gstettenbauer/Imago

Preislich macht es hierzulande in der Regel keinen Unterschied, ob man mit einem VW Polo oder einem BMW X5 parkt, solange das Auto in die Parklücke passt. In Paris ist das seit einigen Monaten anders: In der französischen Hauptstadt zahlen SUV und Geländewagen die dreifache Parkgebühr – mit der Maßnahme will man die Sicherheit verbessern und zum Klimaschutz beitragen. Private Parkplatzanbieter sind allerdings von der Regelung ausgenommen.

In Schweden können Privatpersonen mit Falschparkern sogar Geld verdienen: Möglich ist das durch eine App, mit der sich Parksünder melden lassen. Man lädt ein Foto des vermeintlich unerlaubt geparkten Fahrzeugs hoch und wartet, bis die offiziellen Parkwächter anrücken. Im Erfolgsfall – also wenn ein Strafzettel ausgestellt wurde – bekommt der Melder eine Prämie ausbezahlt.

Rubriklistenbild: © Panthermedia/Imago

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