Diese Italien-Regel kann Autofahrern im Urlaub zum Verhängnis werden – Hohe Bußgelder drohen
VonSandra Sporer
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Sie sind am Gardasee, in Florenz und vielen anderen Städten in Italien präsent: ZTLs. Touristen sollten zwingend die hier geltenden Vorschriften kennen.
Rom – Italien ist und bleibt eines der Top-Urlaubsländer der Deutschen. Nicht zuletzt, weil es bequem mit dem Auto zu erreichen ist. So spart man sich das Geld für einen Mietwagen und ist dennoch mobil. Beim Fahren auf Italiens Straßen gilt es jedoch einiges zu beachten. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn man in oder durch eine Stadt fährt. Viele davon haben nämlich eine sogenannte „zona traffico limitato“, kurz ZTL, die meist den Innenstadtbereich umfasst.
Die Einfahrt in diese verkehrsberuhigten Zonen ist Touristen eigentlich immer untersagt. Wer dennoch in die ZTL einfährt, dem winkt ein gesalzenes Bußgeld. Und da jeder Verstoß einzeln geahndet wird, kommen hier schnell Summen von mehreren Hundert Euro zusammen.
Strenge Zufahrtsregeln in Italiens Innenstädten: Wer in die ZTL darf – und wer nicht
Dass man einem Bußgeld entgeht, ist unwahrscheinlich. Denn die Einfahrten in die ZTL werden in den meisten Fällen videoüberwacht. Die Kamera erfasst die Kennzeichen der Autos und gleicht diese mit einer Datenbank ab, informiert der ADAC. So wird ermittelt, ob das Fahrzeug eine Erlaubnis zur Einfahrt in die ZTL hat. Üblicherweise sei das allerdings nur bei Anwohnern und Lieferanten der Fall. Es gebe jedoch auch einige Fahrzeuge, die Sondergenehmigungen seitens der Stadt erhalten. Für manche ZTLs gelten zudem generelle Außnahmen, italienisch „eccetto“, erklärt der Österreichische Automobil-, Motorrad- und Touring Club (ÖAMTC) in einer PDF-Infobroschüre. Etwa für Menschen mit Behinderungen, Stadtbusse, Taxis oder auch Kleinkraft- und Motorräder.
Auch Touristen können unter bestimmten Umständen eine zeitlich begrenzte Sondergenehmigung bekommen. Nämlich dann, wenn ihr gebuchtes Hotel innerhalb einer ZTL liegt. In solchen Fällen können Hotels teils eine Genehmigung im Namen ihrer Gäste beantragen, so der ADAC weiter. Ein Anrecht darauf oder eine Garantie gibt es jedoch nicht. Deshalb ist es ratsam, sich vor der Anreise beim Hotel zu erkundigen.
Wo und wann die ZTL-Regel in Kraft ist, unterscheidet sich von Stadt zu Stadt
Nicht jede italienische Stadt hat zwangsläufig eine ZTL und weder Größe noch Beliebtheit bei Urlaubern sind diesbezüglich verlässliche Anhaltspunkte. Deshalb schadet es nie, sich vor einem Ausflug zu informieren, ob es am Zielort eine ZTL gibt und wo das Auto außerhalb dieser sicher abgestellt werden kann.
Unter anderem folgende beliebte Reiseziele haben eine ZTL:
Teilweise gelten die ZTL das ganze Jahr über und rund um die Uhr. In anderen Fällen ist die Zufahrt nur zu bestimmten Uhrzeiten oder in bestimmten Monaten nicht erlaubt. Das ist etwa im Falle der Gardasee-Stadt Bardolino so. Hier ist die ZTL vom 1. April bis 2. November aktiv, wie focus.de berichtet.
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Schild übersehen und in die ZTL gefahren – Diese Bußgelder drohen jetzt
Laut dem Nachrichtenportal ahndet die Gemeinde zudem nicht jeden Verstoß einzeln. Das heißt auch bei mehrmaliger widerrechtlicher Einfahrt in die ZTL wird nur ein Bußgeld verhängt. In anderen Städten ist dies aber nach wie vor der Fall. Der ADAC warnt nach wie vor, dass „dassjeder Verstoß einzeln bestraft wird.“
Bei einem Bußgeld von 100 Euro pro Verstoß kann schnell eine vierstellige Summe zusammenkommen. Zumal man in den verwinkelten, teils unübersichtlichen Straßen der Altstädte schonmal an den Schildern vorbeifahren kann, wenn man nicht bewusst nach diesen Ausschau hält.