Für Schnellzahler

Knöllchen-Rabatt im Ausland: Bis zu 50 Prozent Ersparnis sind möglich

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Bußgeldbescheide im Ausland können eine ganze Stange Geld kosten. In einigen Ländern wird jedoch Rabatt gewährt, wenn man schnell bezahlt.

Über einen Strafzettel freut sich mit Sicherheit kein Autofahrer. Besonders im Ausland kann es richtig teuer werden, weshalb man sich vor einer Urlaubsfahrt nicht nur über die Mautgebühren, sondern auch gründlich über die dort geltenden Verkehrsvorschriften informieren sollte. Teils drohen bei extremen Verstößen auch drakonische Strafen – wie etwa in Dänemark mit dem sogenannten „Wahnsinnsfahrt“-Gesetz: Begeht man dort beispielsweise eine deutliche Tempoüberschreitung, kann das Auto beschlagnahmt werden, wie kürzlich ein deutsches Ehepaar erfahren musste. In einigen Ländern gibt es jedoch sogar einen „Rabatt“ auf Bußgeldbescheide – und zwar in Höhe von bis zu 50 Prozent.

Bußgeld-Rabatt in Italien: Schnellzahler sparen bis zu 30 Prozent

Folgende Rabatte sind im Ausland möglich:

  • Italien: Wer im Italien-Urlaub ein Knöllchen kassiert hat, sollte schnell sein: Zahlt man innerhalb von fünf Tagen, gibt es in den meisten Fällen einen Rabatt von bis zu 30 Prozent. Doch es geht auch in die andere Richtung: Wird der Bußgeldbescheid nicht innerhalb der in dem Bescheid genannten Frist von 60 Tagen beglichen, so verdoppelt sich laut bussgeld-info.de der zu zahlende Betrag.
  • Frankreich: Auch Frankreich gewährt einen Rabatt, wenn man sein Bußgeld zügig begleicht. Die Höhe ist laut bussgeldkatalog.org von der Art des Verstoßes abhängig. Demzufolge ist bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von maximal 20 km/h eine Verringerung des zu zahlenden Betrags in Höhe von 45 Euro möglich: Statt 135 werden dann nur 90 Euro fällig. Auch bei der einzuhaltenden Frist, um den Rabatt zu erhalten, gibt es Unterschiede. So muss der Betrag dem Portal zufolge innerhalb von drei Tagen beglichen werden, wenn man vor Ort angehört wurde und direkt danach eine Zahlungsaufforderung erhalten hat. 15 Tage hat man Zeit, wenn man vor Ort über den Verstoß in Kenntnis gesetzt wurde und den Bußgeldbescheid per Post erhalten hat. Bei einer automatischen Geschwindigkeitskontrolle (also durch einen stationären Blitzer) hat man nach Zustellung des Bescheids 30 Tage Zeit, den Betrag zu begleichen.
Im Ausland gibt es für Schnellzahler von Bußgeldbescheiden teils einen ordentlichen Rabatt. (Symbolbild)

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Hoher Knöllchen-Rabatt in Spanien: Wer zügig zahlt, spart 50 Prozent

  • Spanien: Einen besonders dicken Rabatt gibt es in Spanien. Laut ADAC werden 50 Prozent weniger fällig, wenn man die Bußgeldforderung der Behörden sofort – beziehungsweise innerhalb von 20 Tagen nach Zustellung des Bußgeldbescheids – bezahlt.
  • Großbritannien: Bei bestimmten Verstößen ist auch in Großbritannien ein Rabatt von 50 Prozent möglich, wie bussgeldkatalog.de schreibt. Um diese Ersparnis zu erzielen, muss der Bußgeldbescheid innerhalb von 14 Tagen beglichen werden.

Spritschleudern der Autogeschichte: 43,5 Liter auf 100 Kilometer

Ein Chevrolet Camaro.
Mit dem Camaro reagierte Chevrolet Ende 1966 auf den beleibten Ford Mustang. Das Muscle Car aus Detroit erwies sich mit dem V8-Motor und 7 Litern Hubraum jedoch als sehr durstig: Bis zu 43,5 Liter auf 100 Kilometern waren keine Seltenheit. © Chevrolet
Ein roter Lamborghini Countach.
Im Heck des ersten Lamborghini Countach verrichtete ein V12-Motor mit 5 Litern Hubraum seinen Dienst. Mit bis zu 33,5 Litern auf 100 Kilometern war der Sportwagen jedoch alles andere als sparsam. Die Neuauflage dürfte dank Hybrid-Antrieb deutlich weniger verbrauchen. © Thomas Zimmermann/Imago
Rolls Royce Corniche Cabrio Baujahr 1984
Der Rolls-Royce Corniche ist mit rund drei Tonnen wahrlich kein Leichtgewicht. Kein Wunder also, dass sich auch der V8-Motor mit 7 Litern Hubraum als Schluckspecht erwies. Bis zu 29 Liter gönnte sich der edle Brite auf 100 Kilometer. © Sebastian Geisler/Imago
Ein Dodge Charger.
Auch der Dodge Charger ist ein Klassiker der amerikanischen Automobil-Geschichte. Getreu dem Motto „Höher, schneller, weiter“ fällt auch sein Spritverbrauch üppig aus. Bei frühen Modellen waren bis zu 27 Liter auf 100 Kilometer möglich. © Panthermedia/Imago
Aston Martin Lagonda
Optisch kann man vom Aston Martin Lagonda halten, was man möchte. In Sachen Spritverbrauch zählt der Brite, mit bis zu 26,1 Liter auf 100 Kilometern, aber zu den durstigsten Autos, die jemals gebaut wurden.  © Tim Graham/Imago
Hummer H1
Der Hummer H1 wurde ursprünglich vom US-amerikanischen Militär-Herstellers AM General gebaut. Dieser verkaufte die Markenrechte schließlich an General Motors. So wuchtig wie der Geländewagen aussieht, war auch sein Verbrauch, der bei bis zu 24,5 Liter auf 100 Kilometer lag. Die Neuauflage des Klassikers ist im übrigen rein elektrisch unterwegs. © Sebastian Geisler/Imago
Bentley Arnage
Bis 2010 baute Bentley den 2,6 Tonnen schweren Arnage, auf dem auch die State Limousine der verstorbenen Königin Elisabeth II basierte. Mit dem größten Motor war ein Verbrauch von 24,2 Liter auf 100 Kilometer möglich.  © Sebastian Geisler/Imago
Bugatti Veyron 16.4 Grand Sport L Edition Type 35
Der Bugatti Veyron war eines der ersten Autos mit Straßenzulassung, das mehr als 1000 PS unter der Haube hatte. Der Motor des „Super Sport“ leistete sogar 1.200 PS. Die Folge: ein Verbrauch von durchschnittlich 24,1 Litern auf 100 Kilometer. Innerorts sind sogar bis zu 37,2 Liter möglich. © Sebastian Geisler/Imago
Dodge Challenger RT
Neben dem Charger eroberte Dodge auch mit dem Challenger den US-Muscle-Car-Markt. Letztere zeigte sich mit einem Verbrauch von 23,5 Litern auf 100 Kilometer etwas „sparsamer“. © Andre Poling/Imago
Dodge Viper RT10
Aller guten Dinge sind bekanntlich drei. Das gilt auch für Dodge, denn auch die Viper erweist sich als besonders durstig: bis zu 21,1 Liter auf 100 Kilometer waren möglich. Gebaut wurde der Sportwagen von 1992 bis 2017. © Eibner/Imago

Grundsätzlich sollte man Knöllchen aus dem EU-Ausland besser nicht ignorieren – denn Strafen aus EU-Ländern können mittlerweile auch in Deutschland vollstreckt werden (in der Regel ab 70 Euro). Es gibt allerdings auch Fälle, in denen sich ein Einspruch gegen einen Strafzettel aus dem Ausland lohnen kann. Auf jeden Fall sollte man den Bußgeldbescheid beim Erhalt kritisch prüfen.

Rubriklistenbild: © Hans Lucas/Imago

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