VonDaniel Geradtzschließen
2024 stehen für Autofahrer mehrere Neuerungen an. Bei einigen müssen sie unter Umständen selbst aktiv werden.
München – Neues Jahr, neue Gesetze. Verbraucher müssen sich immer wieder darauf einstellen, dass am 1. Januar neue Regelungen in Kraft treten, die Einfluss auf ihren Alltag haben. Das gilt auch für Autofahrer. Auf sie warten im Jahr 2024 einige Neuerungen, die allerdings teilweise erst im Sommer oder im Herbst umgesetzt werden.
Was sich für Autofahrer 2024 ändert: Preise für Benzin und Diesel steigen an
Ab dem 1. Januar 2024 gilt die nächste Stufe der CO2-Steuer. Für fossile Brennstoffe wird der Preis pro Tonne von 30 auf 40 Euro angehoben, was sich übrigens auch beim Kauf von Heizöl bemerkbar machen wird. An der Tankstelle bedeutet das: Der Preis von Diesel und Benzin wird voraussichtlich im Durchschnitt um drei Cent pro Liter steigen.
Änderungen im neuen Jahr: Weniger Zuschuss für E-Autos und Grüne TÜV-Plakette
Der Kauf von Elektroautos wird ab Januar weniger stark bezuschusst als bisher. Der Gesetzgeber sieht vor, dass nur vollelektrische Neufahrzeuge mit einem Nettolistenpreis von maximal 45.000 Euro gefördert werden. Die maximale Fördersumme wird auf 4500 Euro reduziert. Sie umfasst den staatlichen Umweltbonus (bis zu 3000 Euro) und den Herstelleranteil (bis zu 1500 Euro).
Die sogenannte TÜV-Plakette zeigt immer an, zu welchem Zeitpunkt die nächste Haupt- und Abgasuntersuchung ansteht. Ihre Farben wechseln jährlich. So ist beispielsweise bei einer Verkehrskontrolle für die Polizei auf den ersten Blick erkennbar, ob sie noch gültig ist. Plaketten, die im Laufe des Jahres 2024 ihr Gültigkeit verlieren, sind grün.
Die Halter der entsprechenden Fahrzeuge müssen also im Laufe des Jahres zur Untersuchung in die Werkstatt fahren. Der Zwischenraum zwischen den beiden schwarzen Balken gibt an, in welchem Monat die Untersuchung fällig ist. Außerdem zahlen Autofahrer 2024 deutlich mehr für Autoversicherungen.
Autofahren im Jahr 2024: Neufahrzeuge brauchen Blackbox
Den Event Data Recorder (EDR) gibt es in vielen Neufahrzeugen bereits seit einigen Jahren. Es handelt sich um eine Blackbox wie bei einem Flugzeug, die während der Fahrt Daten sammelt und bei einem Unfall speichert. So erhalten Behörden bei der Rekonstruktion eines Ereignisses wertvolle Daten, die dazu beitragen können, die Umstände zu ermitteln. Angst vor einer permanenten Überwachung brauchen Autofahrer allerdings nicht zu haben. Die meisten Daten werden nur kurzzeitig gespeichert und danach wieder verworfen. Nur bei einem Unfall werden sie für den Zeitraum kurz vorher, währenddessen und danach dauerhaft festgehalten. Ab dem 7. Juli müssen die Geräte in Neuwagen verbaut werden.
Änderungen 2024: Ab dem Juli sind weitere Assistenzsysteme mit an Bord
Ebenfalls ab dem 7. Juli erforderlich ist für Neuwagen die Intelligent Speed Assistance (ISA). Es handelt sich um ein Assistenzsystem, das Autofahrer erinnert, die Höchstgeschwindigkeit nicht zu überschreiten. Die Technik erkennt anhand von Verkehrsschildern die zulässige Höchstgeschwindigkeit und gibt akustische oder optische Signale, wenn diese überschritten wird. Möglich ist auch eine automatische Gaswegnahme. Dabei wird dem Fahrer über ein Anheben oder Vibrieren des Gaspedals ein Signal gegeben.
Darüber hinaus müssen Neufahrzeuge ab Juli mit einem Müdigkeitswarner, einem automatischen Notbremslicht, einem Notbremsassistenten, einem Rückfahrassistenten sowie einem Spurhalteasisstenten ausgestattet sein.
Anschluss für ein Alkoholmessgerät erforderlich – Neuerungen beim Autofahren
Um Fahrten unter Alkoholeinfluss zu verhindern, werden heute schon Alkoholmesseräte in Fahrzeugen verbaut. Ab 2024 müssen Anschlüsse für die sogenannten Alcolocs in Autos verbaut werden. So ist es möglich, diese nachzurüsten. Um den Motor eines Autos starten zu können, müssen die Lenker in ein Messgerät pusten. Wird dabei eine zu hohe Alkoholkonzentration in der Atemluft festgestellt, kann das Auto nicht angelassen werden.
Nur noch vollwertige Winterreifen ab Oktober 2024 zugelassen
Allwetterreifen waren in der Vergangenheit ein Kompromiss, um im Sommer und im Winter mit demselben Satz Reifen fahren zu können. Doch gerade bei extremen Wetterlagen waren die sogenannten M+S-Reifen benachteiligt. Ab 24. Oktober ist bei winterlichen Straßenverhältnissen Schluss mit diesem Typ. Denn dann können nur noch vollwertige Winterreifen genutzt werden. Diese tragen das „Alpine-Symbol“ bestehend aus einer Bergkette und einer Schneeflocke. Die Regelung wurde 2017 eingeführt. Im kommenden Jahr endet dann die Übergangsphase.
Papierführerschein im Januar abgeben und höhere Gebühren für Führerscheinprüfungen
Viele Verkehrsteilnehmer sind noch mit ihren alten Führerscheinen aus Papier unterwegs. Stück für Stück müssen diese gegen die heute üblichen Führerscheine im Scheckkartenformat umgetauscht werden. Als Nächstes sind Personen der Jahrgänge 1965 bis 1970 von der Umtauschaktion betroffen. Sie müssen ihren alten „Lappen“ bis zum 19. Januar 2024 abgeben. Danach verliert er seine Gültigkeit. Wer später geboren ist, kann sich noch ein Jahr Zeit lassen.
Die Kosten für Führerscheinprüfungen sind einheitlich in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr festgeschrieben. Diese sieht laut einem Entwurf bei den Gebühren für die Führerscheinprüfung für das Jahr 2024 eine Erhöhung um elf Prozent vor. Die theoretische Führerscheinprüfung in der Klasse B, BE würde damit knapp 25 Euro betragen. Für die praktische Prüfung sind dann rund 130 Euro fällig. Der Entwurf muss allerdings noch beschlossen werden, was am 15. Dezember geschehen soll.
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