VonVivian Wergschließen
Lebensmittel müssen aufgrund von Produktionsfehlern häufig zurückgerufen werden. Bei einer Sorte Trockenfrüchte besteht bei Verzehr ein gesundheitliches Risiko.
Kassel – Wenn der Verdacht besteht, dass ein Lebensmittel Risiken für die menschliche Gesundheit haben könnte, muss es laut Verbraucherzentrale umgehend zurückgerufen werden.
Im aktuellen Fall hat der Hersteller Almas Global GmbH mit Sitz in Nürnberg einen Rückruf für sein Produkt „ALMAS Gemischte Trockenfrüchte“ in der 150 Gramm-Packung herausgegeben. Der Verzehr kann für etliche Menschen eine Gesundheitsgefahr darstellen. Vor wenigen Wochen erst musste eine Rückholaktion ebenfalls für ein Trockenobst gestartet werden – damals wie jetzt waren fehlerhafte Allergen-Kennzeichnungen der Grund.
Gefährlich für Allergiker: Fehlender Hinweis kann „schwere Unverträglichkeitsreaktionen verursachen
Wie die Firma in einer Mitteilung erklärt, ruft es sein Produkt „aufgrund gesetzlicher Vorgaben“ vorsorglich zurück. „Der Rückruf erfolgt, da auf der Verpackung der Zusatz von Schwefeldioxid und bestimmte Sulfiten nicht gekennzeichnet ist“, so das Unternehmen. Der Stoff werde üblicherweise in Trockenfrüchten zur Erhaltung der Frische und Farbe verwendet und sei allgemein unbedenklich. Personen mit einer Sulfit-Unverträglichkeit sollten jedoch, über deren Vorhandensein informiert sein, heißt es weiter.
Wegen der wachstumshemmenden Wirkung gegenüber Hefen, Pilzen und Bakterien werden die Stoffe häufig als Konservierungsmittel eingesetzt. Laut dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) werde Schwefeldioxid in Lebensmitteln zwar von den meisten Menschen gut vertragen, bei einigen Menschen kann der Verzehr jedoch zu „schweren Unverträglichkeitsreaktionen, zum Beispiel asthmatischen Reaktionen, führen“.
Die Symptome bei Unverträglichkeitsreaktionen gegenüber Schwefeldioxid und Sulfit-Salzen ähnle zum Teil denen allergischer Reaktionen. „Wenn Schwefeldioxid oder Sulfit-Salze in Lebensmitteln vorhanden sind, müssen diese aufgrund ihrer möglichen Unverträglichkeit unabhängig von der Art der Verwendung ab einer Konzentration von 10 mg/kg (oder 10 mg/l) gekennzeichnet werden“, erklärt das LGL weiter.
Rückruf von gemischten Trockenfrüchten: Die Eckdaten im Überblick
Nach aktuellem Stand (30.01.) ist nur das Bundesland Bayern vom Rückruf betroffen. Auf die Frage, in welchen Supermärkten die Trockenfrüchte verkauft wurden, machte der Hersteller auf Nachfrage von IPPEN.MEDIA keine Angaben und verwies auf die zuständige Behörde.
Eine Information darüber sei „im Grunde nicht erforderlich, da im Rahmen eines öffentlichen Rückrufes die belieferten Unternehmen bereits informiert wurden“. Die Ware sei außerdem „zwischen Januar und Mai 2024 nur in kleinen Mengen regional in Deutschland verkauft“ worden, so die Almas Global GmbH.
Die genauen Eckdaten des zurückgerufenen Produkts im Überblick:
| Hersteller | Almas Global GmbH |
|---|---|
| Produkt | ALMAS Gemischte Trockenfrüchte |
| Verpackungseinheit | 150 Gramm |
| Betroffenes MHD | 10.12.2025 |
| Weitere Kennzeichnung | Barcode: 4260749350378 |
| Herkunftsland | Iran |
Trockenobst ist reich an Ballaststoffen, Vitaminen und Mineralien – zu viel davon kann jedoch ungesund sein.
Häufige Gründe für einen Lebensmittel-Rückruf
Kunden, die den betroffenen Artikel gekauft haben, können nach Angaben des Herstellers diese gegen Erstattung des Kaufpreises auch ohne Vorlage des Kassenbons in der jeweiligen Verkaufsstelle zurückgeben. Parallel ist auch eine Spirituosen-Rückrufaktion gestartet worden – auch hier droht wegen eines fehlenden Hinweises gesundheitliche Beschwerden.
Rückrufe von Lebensmitteln sorgen häufig für Beunruhigung bei den Verbrauchern. Gründe für einen Rückruf können vielfältig sein. Häufige Rückrufgründe sind laut dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Verunreinigungen (Bakterien wie Salmonellen, Campylobacter oder E.coli, Schimmelpilze oder auch Viren), Fremdkörper im Produkt oder Überschreitungen gesetzlicher Grenzwerte. (vw)
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