Antrag auf Neuberechnung

EM-Rente steigern: So gibt es auch nach vielen Jahren höhere Bezüge

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Wer viele Jahre eine Erwerbsminderungsrente bezieht, kann unter Umständen mehr Geld herausschlagen. So ist eine Neufeststellung der Altersbezüge möglich.

Bei der gesetzlichen Rentenversicherung versicherten Menschen in Deutschland, die vor Erreichen der Regelaltersgrenze wegen Krankheit oder Behinderung dauerhaft nur noch eingeschränkt arbeiten können, haben Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente (kurz EM-Rente).

Wer eine Rente wegen einer Erwerbsminderung bezieht, hat nach langer Bezugsdauer die Chance auf dauerhaft mehr Geld.

Eine teilweise EM-Rente erhalten diejenigen, die lediglich zwischen drei und sechs Stunden täglich in der Lage sind, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Wer dazu auf nicht absehbare Zeit nur weniger als drei Stunden am Tag imstande ist, steht die volle EM-Rente zu. Diese Personen können ihre Renteneinkünfte nach langer Bezugsdauer sogar noch erhöhen!

Gesetzliche Regelung bringt für bestimmte Personen mehr Geld bei EM-Rente

Wenn der Eintritt in die Rente wegen voller Erwerbsminderung ziemlich lange zurückliegt, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Neuberechnung der Bezüge verlangt und damit monatlich mehr Geld erreicht werden. Nach § 75 Absatz 3 SGB VI, ist eine Neufeststellung einer vormals bewilligten Erwerbsminderungsrente möglich, wenn für diese mindestens 20 Jahre, also 240 Monate, Beitragszeiten und Anrechnungszeiten vorliegen.

Diese Regelung ist besonders für Menschen interessant, die nach Eintritt der Erwerbsminderung weiterhin versichert sind, wie Rentenbescheid24 informiert. Das gilt in dem Fall, wenn durch eine eigene Erwerbstätigkeit, durch freiwillige Beiträge oder durch Dritte, wie beispielsweise von einer gegnerischen Haftpflichtversicherung nach gewonnener Klage, Beiträge an die Deutsche Rentenversicherung (DRV) fließen. Zuschläge aus dem Versorgungsausgleich oder Zeiten ohne Versicherungspflicht, zum Beispiel bei einem Minijob, werden dagegen nicht mitgezählt. Auch durch veränderte Hinzuverdienstgrenzen profitieren Erwerbsgeminderte 2026 finanziell.

Rückwirkend höhere EM-Rente für mehrere Jahre – Neuberechnung hat doppelten Vorteil

Die Sache mit der Neuberechnung hat sogar einen doppelten Vorteil. Es gibt nicht nämlich nur künftig, sondern auch rückwirkend mehr Geld. Laut § 44 SGB X ist eine Nachzahlung für die vier Jahre ab dem Zeitpunkt möglich, an dem der Antrag gestellt wurde. Diesen zeitnah zu stellen, ist also ratsam, um den vollen Anspruch zu erhalten. Monatlich kann die Neufeststellung ein Plus von mehreren hundert Euro auf dem Konto ausmachen.

Befürchtungen vor negativen finanziellen Folgen auf die Altersrente sind in der Regel unbegründet. Vielmehr führen die zusätzlichen abgeführten Rentenversicherungsbeiträge zu mehr Entgeltpunkten, was die Altersrente erhöht. Eine Neubewertung der Gesamtleistung und die Länge der Zurechnungszeit wirken sich meistens positiv auf die Erwerbsminderungsrente aus. Um diese überhaupt erst zu erhalten, ist nicht nur die einzelne Diagnose, sondern das Gesamtbild entscheidend: Es können mehrere Krankheiten für einen Anspruch addiert werden.

Warum der Erwerbsgeminderte bei einer Neufeststellung kein Geld verlieren kann

Dank § 88 SGB VI bleiben bisherige Rentenansprüche und persönliche Entgeltpunkte geschützt. Wenn diese höher sind, als wenn sie aus der neuen Rente allein resultieren würden, wird die Folgerente in jedem Fall mit der höheren Summe der gesammelten Rentenpunkte berechnet. Wegen des Besitzschutzes kann sich durch eine Neuberechnung keine geringere Rente ergeben. Das Portal Ihre-Vorsorge.de empfiehlt, beim Antrag bereits anzugeben, dass dieser zurückgenommen wird, sofern sich die Neufeststellung negativ auf die Rentenhöhe auswirkt.

Nicht die Bank, sondern der Erwerbsgeminderte gewinnt hier also immer! Unter Umständen entsteht ein Anspruch auf eine künftige Regelaltersrente oder anderweitige abschlagsfreie Rente, die das Einkommen erhöht. Es lohnt sich deswegen, bei der DRV eine Probeberechnung anzufordern, wie Rentenbescheid24 erklärt.   

Rubriklistenbild: © IMAGO/Uwe Umstätter

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