Kind im Auto ohne Kindersitz befördern: In einem Sonderfall erlaubt
VonSebastian Oppenheimer
schließen
Wer ein Kind im Auto ohne Kindersitz mitnimmt, riskiert ein Bußgeld. Ein Experte vom ADAC macht jedoch auf eine Ausnahme aufmerksam.
Knautschzone, Sicherheitsgurte und Airbags: All das und noch viel mehr ist in modernen Autos selbstverständlich. Innovationen dieser Art haben das Risiko schwerer Verletzungen bei einem Unfall in den vergangenen Jahrzehnten deutlich reduziert. Und die Entwicklung geht immer weiter: Seit Juli 2024 sind in Neuwagen zahlreiche Assistenzsysteme Pflicht – und auch ein zweistufiger Airbag könnte Autofahren noch sicherer machen. Kinder brauchen im Auto aber einen speziellen Schutz, deswegen sind für sie bereits von Geburt an entsprechende „Rückhaltesysteme“ vorgeschrieben. Es gibt aber einen Fall, in denen man ausnahmsweise auf den Kindersitz verzichten kann.
Auf die Rückbank passen nur zwei Kindersitze – muss ein drittes Kind draußen bleiben?
Keine Frage: Niemand möchte Kinder auf der Autofahrt einer Gefahr aussetzen, deswegen achten verantwortungsvolle Erwachsene auch darauf, dass alle in einem entsprechenden Sitz sicher verstaut sind. Allerdings brauchen Kindersitze eine Menge Platz – weshalb in so manchem Kleinwagen auf die Rückbank maximal zwei Kindersitze passen. Doch: Muss nun ein befreundeter Spielkamerad deshalb zurückbleiben?
„Familienprivileg“: In einem Sonderfall ist die Mitnahme eines Kindes ohne Kindersitz laut ADAC erlaubt
Laut ADAC gilt hier das sogenannte „Familienprivileg“: Ausnahmsweise kann das dritte Kind in diesem Fall auf der Rückbank ohne entsprechenden Sitz mitfahren – aber nur, wenn es älter als drei Jahre ist. Das erklärt Clubjurist Bastian Metzger in einem YouTube-Video. Selbstverständlich muss aber auch dieses Kind angeschnallt werden. Und auch die Verwendung einer Sitzerhöhung ist laut Automobilclub unbedingt empfehlenswert.
Nachzulesen ist die Regelung in der Straßenverkehrs-Ordnung § 21 Absatz 1a. Hier heißt es, dass Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr auf den Rücksitzen mit den vorgeschriebenen Sicherheitsgurten gesichert werden dürfen, „soweit wegen der Sicherung anderer Kinder mit Kinderrückhalteeinrichtungen für die Befestigung weiterer Rückhalteeinrichtungen für Kinder keine Möglichkeit besteht“.
Die zehn hässlichsten Autos aller Zeiten: Design-Sünden der Hersteller
Natürlich sollte so etwas eine absolute Ausnahme sein und auch nur auf kurzen Strecken praktiziert werden, da Kindersitze nicht ohne Grund vorgeschrieben sind – sie erhöhen die Sicherheit bei einem Unfall deutlich. Wichtig ist auch, dass der Kindersitz immer der Größe des Kindes entspricht. Im Winter ist darauf zu achten, dass Kinder nicht mit einer dicken Jacke angeschnallt werden – da diese verhindert, dass der Gurt richtig anliegt und somit an Schutzleistung einbüßen kann. Die Gurt-Lösung für das Kind auf der Rückbank ist immerhin sicherer als Kinder im Kofferraum mitzunehmen – dies sollte man keinesfalls machen.