TV-Teilnehmerin hat klare Meinung

Rentnerin schüttelt über Bürgergeld-Summe den Kopf – „Das ist eindeutig zu wenig“

In der Sendung „Hartz und herzlich“ kommen Menschen zu Wort, die am Existenzminimum leben. Eine TV-Teilnehmerin hat zum Bürgergeld eine klare Meinung.

Kassel – Das Einkommen reicht nicht aus, um den Lebensunterhalt zu decken? Für solche Fälle gibt es das Bürgergeld. Die Sozialleistung des Staats soll das Existenzminimum von erwerbsfähigen Personen gewährleisten. Einzelpersonen erhalten 563 Euro, während Paare 1012 Euro bekommen. Die Bürgergeld-Summe hängt demnach von verschiedenen Faktoren ab. Eine Teilnehmerin der Fernsehsendung „Hartz und herzlich“ auf RTL2 hält die aktuellen Regelsätze (Stand: April 2024) jedoch für zu niedrig.

Bürgergeld zu niedrig? Das sagt eine ehemalige Empfängerin dazu

Die jetzige Rentnerin habe selbst eine Zeit lang Bürgergeld bezogen, wie sie in einer Episode erzählt. Sie beschrieb den Betrag darin als „nicht wirklich viel“. Die Mutter von sieben Kindern, die mittlerweile auch drei Katzen in ihrer Wohnung hält, erklärte weiter: „Die rechnen ja das Kindergeld gegen, den Unterhalt gegen. Das wird dann abgezogen. Da wird den Leuten wahrscheinlich auch nicht wirklich viel übrig bleiben“. Kindergeld und andere Unterhaltsleistungen gelten als Einkommen und werden daher auf das Bürgergeld angerechnet.

Die Protagonistin der RTL-2-Sendung sei lange Zeit arbeitslos und somit auf das Jobcenter angewiesen gewesen. Heute bezieht sie aufgrund von gesundheitlichen Problemen eine Erwerbsminderungsrente in Höhe von etwa 1200 Euro. „Ich kriege Rente, aber selbst wenn ich jetzt Bürgergeld kriegen würde, wäre das trotz alledem noch zu wenig“, sagte die Frau.

Bürgergeld in Deutschland: So viel gibt es derzeit

BedarfHöhe des Bürgergeldes 2024
Alleinstehende536 Euro
Bedarfsgemeinschaft (Summe je Partner)506 Euro
Volljährige in Einrichtungen451 Euro
Erwachsene unter 25, die im Haushalt der Eltern leben und nicht arbeiten451 Euro
Jugendliche vom Beginn des 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres471 Euro
Kinder vom Beginn des siebten bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres390 Euro
Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres357 Euro
Quelle: Regelbedarfsstufen nach § 28

„Trotz alledem noch zu wenig“: Frührentnerin spricht über Bürgergeld

Nach Abzug aller festen Kosten würden ihr und ihrer Tochter noch 600 Euro bleiben. Ihre anderen sechs Kinder sind in der Obhut des Jugendamtes. Derzeit wartet sie nach einem Umzug auf die Genehmigung ihres Wohngeldantrags. Laut dem Branchenmagazin Finanztip kann dieser Prozess mehrere Monate in Anspruch nehmen. In der Zwischenzeit erhalten Bedürftige vom Jobcenter vorübergehend Bürgergeld.

Sobald alle Leistungen bewilligt sind, „kommt man richtig gut über die Runden“, berichtete die Frau in der Sendung. Am Ende des Monats bleiben ihr noch etwa 20 bis 30 Euro. Sie sei froh, nicht mehr auf Bürgergeld angewiesen zu sein. Die Inflation verschärft die Situation zusätzlich.

Lange war eine TV-Teilnehmerin von „Hartz und herzlich“ von Bürgergeld abhängig, inzwischen bezieht sie eine Erwerbsminderungsrente. (Symolbild)

„Noch sind Essen und Getränken eindeutig zu teuer. Ich hoffe, dass es noch vernünftig angepasst wird“, machte die Mutter deutlich.„Trotz alledem sollten die Leute, die Bürgergeld beziehen, viel mehr bekommen, als man benötigt. Das sind noch nicht einmal 600 Euro, die sie da bekommen. Noch nicht mal“, resümierte die Rentnerin. „Das ist eindeutig zu wenig“, schlussfolgerte sie.

Manche Bürgergeld-Empfänger sind der Ansicht, dass sich die Arbeit im Vergleich zur Bürgergeld-Summe nicht lohne. Doch Experten haben inzwischen die Behauptung widerlegt, dass Arbeit in Deutschland nicht mehr lohnenswert sei.

Rubriklistenbild: © Jens Kalaene/dpa

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