Warnung an seine Mitmenschen

„Extra abgezockt“: Lidl-Kunde wird bei unerwartetem Eintrag auf seinem Bon stinksauer

  • schließen

Der Blick auf seinen Kassenbon hat einem Lidl-Kunden kräftig die Laune verhagelt. Grund ist ein für ihn unerwarteter Eintrag.

Neuhaus – Am 5. März um kurz vor 20 Uhr war ein Facebook-Nutzer in der Lidl-Filiale in Neuhaus (Landkreis Sonneberg, Thüringen) beim Einkaufen. Das zeigt der Kassenbon, den er in einer lokalen Gruppe gepostet hat. Aber noch etwas ist darauf zu lesen – und es macht ihn so stinkig, dass er zu einer Warnung an seine Mitmenschen ansetzt. Verbunden mit einem Hashtag, der sich auf den Werbespruch des Discounters bezieht und „Lidl lohnt sich nicht“ besagt.

Der eine Cent, der für Obstknotenbeutel anfällt, schmeckt dem Lidl-Kunden gar nicht.

Lidl-Kunde entdeckt, dass Obst- und Gemüsebeutel bei Lidl jetzt einen Cent kosten

„Hallo liebe Gemeinde“, beginnt er. „Passt in Zukunft auf bei Lidl, es ist mittlerweile richtig Abzocke. Nicht nur, dass die Artikel kurz vorm Ablaufen rate mal nur noch 20 % reduziert werden statt 50 %, wie noch vor einem Jahr, seit heute wird man noch mal extra abgezockt.“ Was er meint: Auf dem Kassenzettel ist ein Eintrag „O&G Beutel“ zu lesen. Das steht wohl für „Obst- und Gemüse-Beutel“, und die Plastiktütchen kosten bei Lidl demnach einen Cent. „Gut, ich weiß, es ist nicht viel für den Plastikbeutel, wenn man Obst und Gemüse kaufen will.“ Dennoch steuert er künftig Supermarkt-Ketten an, bei denen er Gratis-Beutel wähnt: „Bitte teilt den Artikel fleißig, denn bei Rewe, Aldi und so bekommt er den Beutel nach wie vor umsonst.“

Salmonellen, Listerien, Fremdkörper – Was sind die häufigsten Gründe für Rückrufe?

Duden und Rückruf Duden und Rückruf, 23.11.2024, Borkwalde, Brandenburg, In einem Duden wurde das Wort Rückruf markiert
Bei einem Rückruf wird ein Produkt wegen eines Mangels zurückgenommen. Sie passieren auch gar nicht so selten, wie man denkt – täglich rufen Unternehmen Produkte zurück. Gründe dafür gibt es viele. © Sascha Steinach/IMAGO
Die Kategorienauswahl der App „Lebensmittelwarnung.de“ ist während einer Pressekonferenz des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zu neuen Funktionen des Internetportals „lebensmittelwarnung.de“ sowie einer App für Smartphones vor dem Applogo zu sehen
Rückruf-Aktionen kommen vor allem in der Lebensmittel- und Automobilbranche vor. Sie können aber auch in jeder anderen Branche vorkommen. So zum Beispiel können auch Kosmetik, Elektrogeräte oder Spielzeug betroffen sein. Die Seite lebensmittelwarnung.de ist die offizielle Plattform für Meldungen des Bundes. Dort veröffentlichen die 16 Bundesländer und das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Informationen für Verbraucher. © Sebastian Gollnow/dpa
Neuwagen des Autobauers Ford an seinem Standort in Köln. Bei Ford in Deutschland geht der Personalabbau weiter. Der US-Autokonzern Ford will bis Ende 2027 in Deutschland 2.900 Stellen abbauen, die meisten davon im Kölner Werk.
In der Automobilbranche kommt es häufig zu Rückrufen. Schuld an den Rückruf-Aktionen sind oft Produktionsfehler, wie defekte Bauteile oder Materialschwäche. © Christoph Hardt/panama pictures/IMAGO
Ausgelöster Airbag
Auch Sicherheitsprobleme wie etwa mangelhafte Bremsen oder Airbags führen oft zu Rückrufen.  © stagophoto/panthermedia/imago
Flensburg, Schleswig-Holstein, Deutschland, 30.05.2024: Fördestraße: Kraftfahrt-Bundesamt
Die Rückrufe bei betroffenen Fahrzeugen erfolgt mithilfe des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA). Die Fehler der Fahrzeuge werden daraufhin kostenfrei behoben. © dts Nachrichtenagentur/IMAGO
Totenkopf-Warnzeichen auf rohen Kartoffeln auf schwarzem Hintergrund
Bei Lebensmitteln sind laut dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit die häufigste Ursache für Rückrufe sogenannte mikrobiologische Verunreinigungen. © firn/imagebroker/IMAGO
in Huhn, neben einer übergroßen Darstellung eines Viruspartikels bzw. Virus Vogelgrippe, und eine Kuh auf einer Weide.
Die Mikroorganismen können bereits im lebenden Nutztier vorkommen und dann über etwa den Schlachtprozess oder die Rohmilch in die Lebensmittelkette gelangen. Es ist auch möglich, dass Kontaminationen bei der Ernte, Herstellung und Verarbeitung, Lagerung oder Handel von Lebensmitteln auftreten. © Imago/IMAGO/Bihlmayerfotografie
Warnschild mit der Aufschrift Salmonellen, 2.4.2022
Salmonellen sind die Hauptursache bei den mikrobiologischen Kontaminationen. Diese sind Bakterien, deren Stoffwechselprodukte beim Menschen eine akute Darmentzündung, die Salmonellose, auslösen können. Eine typische Salmonelleninfektion äußert sich durch Übelkeit, eventuell Erbrechen, Bauchschmerzen, Fieber und Durchfall, wie etwa das Robert-Koch-Institut informiert.  © Bihlmayerfotografie/IMAGO
verschimmelte Himbeeren, Deutschland
Schimmelpilze können ebenfalls zu Rückrufen führen. Sie produzieren krebserregende Gifte, die Mykotoxine. Diese können akute Vergiftungssymptome wie Erbrechen oder Durchfall hervorrufen. © blickwinkel/IMAGO
Fleischtheke in einer Metzgerei, 05.11.2023
Auch Listerien gehören zu den mikrobiologischen Verunreinigungen. Besonders oft sind hier Lebensmittel, wie Wurst, rohes Fleisch oder auch Rohmilch betroffen (Symbolbild) © Udo Herrmann/IMAGO
Konzept für Antibiotikarückstände und schädliche Bakterien in Fleisch für den menschlichen Verzehr, zeigt ein Stück rohes rotes Fleisch mit einer Injektionsspritze und einen Behälter mit einem Schild mit Medikamentenpillen
Produkte können zudem durch unerwünschte Stoffe verunreinigt sein. Beispiele hierfür sind Pestizide, Schwermetalle, Tierarzneimittel oder auch Rückstände aus Verpackungen. © firn/imagebroker/IMAGO
Feld auf dem ein Traktor Herbizide spritzt
Einige Stoffe sind grundsätzlich verboten. Für andere hingegen, wie Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel, gibt es dagegen gesetzliche Höchstwerte. Werden hier Grenzwerte überschritten, kann das ebenso zu einem Rückruf führen.  © weingartner-foto/chromorange/IMAGO
ein Schild mit der Aufschrift Lebensmittelallergie liegt neben Besteck auf einem Holztisch
Aber auch falsche Kennzeichnungen, wie beispielsweise bei Allergenen und Unverträglichkeiten, können Rückruf-Aktionen verursachen. © Michael Bihlmayer/bihlmayerfotografie/IMAGO
Frau im weißen T-shirt, die sich am Arm kratzt
Zwischen Allergien und Unverträglichkeiten liegt ein Unterschied. Bei Allergien führen oft schon kleine Mengen einer eigentlich ungefährlichen Substanz zu einer Überreaktion des Immunsystems. Die Auswirkungen allergischer Reaktionen können sich überall am Körper zeigen. Sie betreffen Haut und Schleimhäute, besonders häufig in Mund und Rachen, in Form von Juckreiz, Ekzemen, Schwellungen, Nesselsucht oder Neurodermitis. Bei Unverträglichkeiten kommt es auch ohne immunologische Reaktion zu Beschwerden bei betroffenen Personen. © Dmitrii Marchenko/Zoonar/IMAGO
Arzt macht einen Allergietest, 14.02.2023
Beim Arzt kann man sich auf Allergien und Unverträglichkeiten testen lassen. In beiden Fällen ist es für die Verbraucher wichtig, dass Produkte über korrekte Angaben zu allen Inhaltsstoffen verfügen. Menschen ohne Allergien oder Unverträglichkeiten können die betroffenen Lebensmittel auch weiterhin verzehren. © Pond5 Images/IMAGO
Mindesthaltbarkeitsdatum einer Dose
Eine falsche Kennzeichnung kann auch bei dem Mindesthaltbarkeitsdatum vorkommen. Ist dieses falsch, muss das Produkt zurückgerufen werden. © stockfotos-mg/zoonar/IMAGO
Beschädigtes Paket in den Händen eines Mannes
Auch fehlerhafte Verpackungen können zu einem Rückruf führen. © Andreypopov/panthermedia/imago
Gläser mit Cremehonig in einer Verpackungslinie in einer kommerziellen Honigfabrik
Im Rahmen der Herstellung oder Verarbeitung kann es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen vorkommen, dass unerkannt Fremdkörper in ein Produkt gelangen. Auch hier werden Produkte zurückgerufen. © lakeview Image Libra/imagebroker/IMAGO
Glasscherben in einer Schale
Fremdkörper können zum Beispiel aus Metall, Kunststoff, Glas oder Holz bestehen. In Lebensmitteln können diese Fremdkörper ein Verletzungsrisiko beim Verzehr darstellen. (Symbolfoto) © lunamarina/imagebroker/IMAGO
Batterien 21.11.2024, Erfurt, Paket mit einem Aufkleber / Gefahrgutaufkleber, der auf Lithium Batterien hinweist
Elektrogeräte können auch zurückgerufen werden. Häufiger Grund ist hier Brandgefahr durch fehlerhafte oder defekte Akkus. © Karina Hessland/IMAGO
Eine offene Packung von Puder, ein Make-up-Pinsel auf einem hellen Hintergrund.
In der Kosmetikbranche sind oft verbotene Duftstoffe die Ursache für Rückruf-Aktionen. Einer der verbotenen Stoffe ist beispielsweise Lyral: Ein Duftstoff, der allergische Reaktionen hervorrufen kann. © Marina Moskalyuk/zoonar/IMAGO
Ein umgekippter Eimer mit Spielzeugen
Bei Spielzeugen können kleine und/oder lose Teile eine Gefahr darstellen und die Ursache für den Rückruf sein. Gerade für kleine Kinder besteht hier die Gefahr, die Teile zu verschlucken. © Ivonne Wierink/zoonar/IMAGO
Mädchen (6), spielt mit Bauklötzen, Kiel, Deutschland
Auch durch scharfe Kanten oder spitze Ecken kann eine Verletzungsgefahr entstehen. © alimdi/IMAGO
Detailaufnahme eines Jeansreißverschlusses , Deutschland, 01.03.2024
Bei Kleidung können unter anderem Produktionsfehler zu einem Rückruf führen. Dadurch kann es zu Defekten und damit zu einer Verletzungsgefahr kommen. Ein Beispiel dafür sind kaputte Reißverschlüsse. © Ulrich Roth/IMAGO
Gestrickte Pullover auf einem Stapel übereinander
Oft sind aber auch chemische Substanzen schuld, die zu Hautreizungen führen oder Allergien auslösen können. © ingimage/IMAGO

Es stimmt keineswegs, dass Lidl hier Vorreiter wäre, und bei Aldi keine Extrakosten berechnet werden, ganz im Gegenteil. Schon 2023 wunderte sich eine Kundin über den 1-Cent-Eintrag auf ihrem Aldi-Kassenbon, der Discounter verlangt bereits seit 2019 (!) einen Cent für Obstknotenbeutel. Auch bei Kaufland ist der flatternde Beutel inzwischen kostenpflichtig. Wenn der Bon echt ist, und nichts deutet auf einen Fake hin, ist auch Lidl nun dazu übergegangen.

Lidl-Kunde erntet Gegenwind für Beschwerde

Die Beschwerde des Lidl-Kunden erntet einige Reaktionen – und recht viel Gegenwind. Mehrere belehren den Kunden, dass andere Supermarkt-Ketten längst damit angefangen haben, für Obstknotenbeutel Geld zu verlangen. Andere finden: „1 Euro müssten die Drecks-Plastiktüten kosten“, „Und ganz ehrlich: Ich finde es völlig ok. Ansonsten nimmt man eben selbst nen Beutel mit“ oder „Nimm halt ‘n wiederverwendbaren Gemüsebeutel mit oder sowas und gut ist.“

Eine Nutzerin fragt, was daran Abzocke sei und heißt die Maßnahme gut. „Dann holen Sie sich gefälligst ein Netz, wenn Ihnen das nicht passt, die gibt es mittlerweile überall. Verstehe nicht, warum Sie sich da aufregen! Damit sollen die Menschen dazu bewegt werden, auf Plastik zu verzichten.“ Es folgt sogar noch eine persönliche Attacke. Die Diskussion um den einen Cent für Obstknotenbeutel – sie kocht einmal mehr hoch, unnötigerweise. Sie könnte aber zumindest dazu führen, dass Lidl-Kunden künftig auf dem Kassenbon keine Überraschung mehr erleben, sondern Bescheid wissen. Ein schräges Gratis-Angebot bei einem Supermarkt hat unlängst für eine lange Schlange gesorgt. (lin)

Rubriklistenbild: © Facebook

Kommentare