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Fehler können sich auch in Dokumente von Behörden und Versicherungen einschleichen. Im Rentenbescheid kann das jedoch teuer werden. Wie lange Rentner Widerspruch einreichen können.
Nach jahrelanger harter Arbeit endlich Entspannung und Ruhe: Viele Arbeitnehmer freuen sich auf ihre Rente. Beim Rentenantrag sollten die baldigen Senioren jedoch vorsichtig sein. Denn ein einziger Fehler kann hohe Nachzahlungen bewirken.
Doch nicht nur im Antrag können sich Fehler einschleichen. Im Rentenbescheid, der schriftlich an den Antragsteller verschickt wird, sind wichtige Informationen enthalten. Wie viel Geld gibt es monatlich und in welcher Rentenart überhaupt? Ab wann geht der Ruhestand los und wie lange wird das Geld ausbezahlt. Außerdem sind laut der Deutschen Rentenversicherung alle Zeiten aufgelistet, die für die Rente berücksichtigt werden – von Ausbildung bis zur Kindererziehung.
Fehler kostet bares Geld: Wann Rentner Widerspruch einreichen sollten
Die Deutsche Rentenversicherung weist darauf hin, dass der Bescheid sorgfältig geprüft werden sollte. Denn fehlt beispielsweise ein Zeitraum, der für die Berechnung der Rente relevant wäre, könnten die monatliche Zahlung geringer ausfallen. In solchen Fällen sollten Betroffene Widerspruch einlegen. Dafür muss laut der Rentenversicherung kein Anwalt eingeschaltet werden. Auch Gebühren sollen ausbleiben.
Neben der Versicherungsnummer muss bei dem Widerspruch auch eine Begründung eingereicht werden. Wohin Betroffene ihren Widerspruch schicken, steht laut Rentenversicherung in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheides.
Frist für Widerspruch: So lange kann der Rentenbescheid beanstandet werden
Rentner sollten sich allerdings nicht zu viel Zeit für den Widerspruch lassen. Geht der Bescheid am 2. Februar ein, muss der Widerspruch bis zum 2. März desselben Jahres eingereicht werden. Das teilt die Deutsche Rentenversicherung auf ihrer Homepage mit. Fällt die Frist auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebe sich der Stichtag auf den nächsten Werktag.
Rentner, die im Ausland leben, haben etwas mehr Zeit für den Widerspruch. Statt eines Monates können sie drei Monate lang auf den Bescheid reagieren. In einigen Ländern fordert Deutschland auch keine zusätzlichen Steuern von Rentner, die sich dort niederlassen.
Widerspruch nach Rentenbescheid: So entscheidet die Rentenversicherung bei Fehlern
Wie geht es nach dem Widerspruch mit dem Rentenbescheid weiter? Ist die Kritik am Bescheid gerechtfertigt, wird ein neuer an den baldigen Rentner verschickt. In diesem sogenannten „Abhilfebescheid“ sollten die bemängelten Inhalte dann vorhanden sein, so die Deutsche Rentenversicherung.
Sieht der Rentenversicherungsträger kein Problem in dem beanstandeten Bescheid, wird der Widerspruch an die Zentrale Widerspruchsstelle weitergegeben. Dort entscheide ein Ausschuss über den endgültigen Ausgang. Laut Rentenversicherung sitzen in diesem Ausschuss Vertreten von Geschäftsführern, Versicherten und Arbeitgeber. Doch selbst wenn der Widerspruch zurückgewiesen wird, müssen sich Betroffene nicht zufriedengeben. Eine Klage vor dem Sozialgericht ist möglich.
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