VonJuliane Reyleschließen
Deutsche Rentner, die in anderen Ländern leben, müssen manchmal keine Steuern an ihr Heimatland zahlen. Warum, wann und wo ist das der Fall?
Für viele Senioren ist die steuerliche Behandlung ihrer Rente ein entscheidender Faktor bei der Wahl ihres Wohnsitzes. Denn ob Deutschland ihre Rente besteuern darf, hängt maßgeblich davon ab, wo sie leben und ob zwischen Deutschland und ihrem Wohnsitzstaat ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) besteht. Doch wann und wo müssen Senioren Steuern zahlen und wann nicht? echo24.de fasst zusammen.
Was ist ein Doppelbesteuerungsabkommen?
Ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ist ein bilateraler Vertrag zwischen zwei Staaten, der verhindern soll, dass ein Steuerpflichtiger in beiden Staaten Steuern auf sein Einkommen, damit zum Beispiel auch seine Rente, zahlen muss. Diese Abkommen regeln, welcher Staat das Besteuerungsrecht hat und wie eine Doppelbesteuerung vermieden wird, wie das „Finanzamt Neubrandenburg (RiA)“ erklärt.
Dabei kommen zwei Methoden zum Einsatz:
- Freistellungsmethode: Die deutsche Rente wird im Wohnsitzstaat von der Steuer freigestellt.
- Anrechnungsmethode: Die im Wohnsitzstaat zu zahlende Steuer wird um die in Deutschland bereits entrichtete Steuer reduziert.
In welchen Ländern müssen Rentner keine Steuern an Deutschland zahlen?
Es gibt eine Reihe von Staaten, in denen Deutschland aufgrund des jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) kein Besteuerungsrecht für die Rente hat. In diesen Fällen hat der Wohnsitzstaat das alleinige Besteuerungsrecht. Bei Ruhestand im Ausland gilt es also einiges steuerlich zu beachten.
Keine Besteuerung in Deutschland bei Wohnsitz in folgenden europäischen Ländern:
- Frankreich
- Estland
- Griechenland
- Island, Kosovo
- Lettland
- Litauen
- Moldau
- Montenegro
- Serbien
- Slowakei
- Slowenien
- Tschechien
Keine Besteuerung in Deutschland bei Wohnsitz in folgenden Ländern in Asien und Naher Osten:
- Indien
- Iran
- Israel
- Kuweit
- Sri Lanka
- Vietnam
Keine Besteuerung in Deutschland bei Wohnsitz in folgenden Ländern im Amerika:
- Bolivien
- Ecuador
- Jamaika
- Vereinigte Staaten von Amerika
- Venezuela
Keine Besteuerung in Deutschland bei Wohnsitz in folgenden afrikanischen Ländern:
- Elfenbeinküste
- Marokko
Keine Besteuerung in Deutschland bei Wohnsitz in folgenden Regionen:
- Russland
- Mongolei
- Albanien
Welche Vorteile ergeben sich für Rentner bei Doppelbesteuerungsabkommen?
Für Rentner, die ihren Lebensabend in einem der Länder mit DBA verbringen, bedeutet dies, dass sie von der deutschen Steuerpflicht auf ihre Rente befreit sind. Allerdings bleibt die Rente in den meisten Fällen im Wohnsitzstaat steuerpflichtig. Hier können die Steuersätze jedoch deutlich niedriger ausfallen, was dann finanzielle Vorteile bringt. Doch Achtung: Auch wer im Ausland gearbeitet hat, wird Auswirkungen auf die gesetzliche Rente haben.
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