Bakterienbelastung

Fleisch-Rückruf betrifft Wurstwaren – Erbrechen und Durchfall drohen

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Eine Südthüringer Fleischerei muss drei seiner Erzeugnisse zurückrufen. Grund ist eine Belastung mit Bakterien, die auch zu schweren Verläufen führen kann.

Grabfeld – Immer wieder werden Fälle publik, in denen Lebensmittel aus dem Handel genommen werden, weil sie mit einem gefährlichen Bakterium belastet sind: Listerien, und darunter im Besonderen mit der Unterart Listeria monocytogenes. In der Bundesrepublik gab es bereits zahlreiche Fälle von mit Listerien kontaminierten Produkten, darunter allen voran Fisch, Fleisch oder Rohmilchkäse. Wie nun bekannt geworden ist, muss eine Fleischerei aus Südthüringen drei seiner Produkte aus dem Sortiment nehmen, weil sie mit den gefährlichen Listerien belastet sind.

Fleischerei in Thüringen ruft drei seiner Fleisch- und Wurstprodukte wegen Listerien zurück

Wie der Hersteller „Fleischerei, Gaststätte & Partyservice Burkhard Hendrich“ am Dienstag (29. Oktober) mittels eines Produktrückrufs auf seiner Website verkündete, sind seine Fleischvariationen Pfefferbeißer, Knacker und Teewurst positiv auf Listerien getestet worden. Der Produzent stammt aus dem südthüringischen Grabfeld, nur wenige Kilometer von der bayrischen Grenze entfernt, und ist dort im Ortsteil Schwickershausen ansässig. 

Montage aus Listerien-Bakterium und Pfefferbeißer Wurstprodukt

In den Umlauf gebracht wurden die mit Listerien belasteten Fleischprodukte dem Hersteller zufolge zwischen dem 17. Oktober bis 19. Oktober, und das ausschließlich an Ort und Stelle ihrer Herstellung. Im Konkreten mahnt produktwarnung.eu vor diesen drei Produkten mit den exakt angegebenen Herstellungsdaten:

  • „Knacker“ mit Herstellungsdatum 15. Oktober 2024
  • „Teewurst“ mit Herstellungsdatum 16. Oktober 2024
  • „Pfefferbeißer“ mit Herstellungsdatum 16. Oktober 2024

Wurst-Rückruf: Fleischerei rät dringend vom Verzehr der belasteten Produkte ab

Falls Verbraucher eines jener drei Fleischprodukte des südthüringischen Herstellers „Fleischerei, Gaststätte & Partyservice Burkhard Hendrich“ mit betreffendem Produktionsdatum gekauft haben sollten, wird ihnen vom Verzehr dringend abgeraten. Die betroffene Ware kann bei der Fleischerei zurückgegeben werden.

Bei Listerien handelt es sich laut dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit um eine besonders widerstandsfähige Art von Bakterien, zu denen auch der Erreger Listeria monocytogenes gehört. Dieser wird immer wieder vor allem in Fleischprodukten gefunden, wie im betreffenden Fall nun auch in Südthüringen. Ansonsten sind aber auch Rohmilchprodukte verstärkt vom Erreger betroffen.

Rückruf: Eine Listeriose führt nicht selten zu schweren Verläufen – Schwangere besonders gefährdet

Listeria monocytogenes kann die Krankheit Listeriose verursachen, bei der schwere Verläufe keine Ausnahme sind. Die Symptome zeigen sich innerhalb der ersten 14 Tage nach einer Infektion und reichen von leichten grippeartigen Symptomen, wie Übelkeit, Erbrechen und Durchfall, bis hin zu schweren Infektionen. Mitunter kann es im Zuge dessen auch zu einer Hirnhautentzündung oder anderen potenziell lebensbedrohlichen Komplikationen kommen.

Listeriose befällt hauptsächlich Ältere, Schwangere, Neugeborene und Menschen mit geschwächtem Immunsystem und kann bei schweren Verläufen gefährlich werden. Bei Schwangeren kann das eigene Kind geschädigt werden, selbst wenn Mütter keine Symptome zeigen. Weitere Informationen zum Krankheitsbild Listeriose wurden unter anderem auch vom Robert Koch-Institut (RKI) auf dessen Website bereitgestellt.

Die Fleischerei, Gaststätte & Partyservice Burkhard Hendrich empfiehlt Personen, die die oben genannten Fleischprodukte gegessen haben und schwere oder anhaltende Symptome entwickeln, ärztliche Hilfe aufzusuchen und auf eine mögliche Listerien-Infektion hinzuweisen. „Schwangere, die dieses Lebensmittel gegessen haben, sollten sich auch ohne Symptome in ärztliche Behandlung begeben und sich beraten lassen“, schreiben sie weiter. Für andere Personen, die die Produkte gegessen haben und nach 14 Tagen symptomfrei sind, sei eine ärztliche Behandlung jedoch nicht zwingend erforderlich. (fh)

Rubriklistenbild: © IMAGO / Karlheinz Egginger und IMAGO / BSIP

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