VonLisa Kleinschließen
Bis zum 31. Juli 2025 müssen einige Arbeitnehmer ihre Steuererklärung für 2024 abgegeben haben. Wer die Frist verpasst, muss mit einem Verspätungszuschlag rechnen.
Wer seine Steuererklärung für das vergangene Jahr noch nicht gemacht hat, sollte sich damit zeitnah auseinandersetzen, denn die Uhr tickt. In diesem Jahr gelten wieder strengere Fristen für die Steuererklärung. Je nachdem, ob jemand verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben, diese freiwillig einreichen möchte oder ein Steuerberater hinzugezogen wird, gelten in Deutschland unterschiedliche Fristen für die Abgabe der Steuererklärung 2024. Wer bis Ende Juli abgeben muss.
Wer bis Ende Juli die Steuererklärung für 2024 beim Finanzamt einreichen muss
Für alle, die sich steuerlich beraten lassen, ist noch lange Zeit für die Steuererklärung. Die Frist für 2024 beim Hinzuziehen eines Steuerberaters oder eines Lohnsteuervereins: 30. April 2026. Wer die Steuererklärung für das Kalenderjahr 2024 jedoch eigenständig macht, muss diese bis zum 31. Juli 2025 abgeben.
Nachdem die Abgabefristen in den vergangenen Jahren aufgrund der Corona-Pandemie mehrfach verlängert wurden, gilt in diesem Jahr wieder der reguläre Termin zum 31. Juli 2025, erklärt der Bund der Steuerzahler e.V. bei der dpa. Im vergangenen Jahr sah das noch anders aus: Die Steuererklärung für 2023 musste erst am 2. September 2024 fertig sein.
Wer muss für das Jahr 2024 eine Steuererklärung abgeben?
Eine Steuererklärung ist für alle Pflicht, die Nebeneinkünfte über 410 Euro haben. Das gilt auch, wenn jemand Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld oder Elterngeld bekommen hat. Ehepaare, die gemeinsam veranlagt werden und die Steuerklassen-Kombinationen 3/5 oder 4 mit Faktor wählen, müssen ebenfalls eine Steuererklärung abgeben. Auch Rentner sind dazu verpflichtet, wenn ihre Einkünfte über dem Grundfreibetrag liegen. Wer mehrere Arbeitgeber gleichzeitig hat, muss ebenfalls eine Steuererklärung abgegeben.
Wer die Steuererklärung freiwillig abgibt, hat mehr Zeit: Die Erklärung kann bis zu vier Jahre rückwirkend abgegeben werden. Für die Steuererklärung 2024 bedeutet das bis zum 31. Dezember 2028.
Frist für die Steuererklärung verpasst: Verspätungszuschlag durch Finanzamt droht
Wenn Arbeitnehmer die Abgabefrist verpassen, riskieren sie einen Verspätungszuschlag durch das Finanzamt. Das kann richtig teuer werden! Laut steuern.de beträgt der Verspätungszuschlag für jeden angefangenen Monat der Verspätung 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer. Immerhin: Vorauszahlungen und Anrechnungsbeträge werden dabei abgezogen. Pro Monat beträgt der Zuschlag jedoch mindestens 25 Euro. Insgesamt darf der Verspätungszuschlag maximal 25.000 Euro betragen.
Zudem kann das Finanzamt die Steuer schätzen, wenn keine Erklärung abgeben worden ist. Diese Schätzung fällt oft ungünstig für den Steuerzahler aus.
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