Bußgeld und Verwarnung

Führerschein-Umtausch ist Pflicht: Was passiert, wenn die Frist verstreicht

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Viele Deutsche müssen ihren alten Führerschein gegen einen neuen eintauschen. Es gilt eine bestimmte Frist. Wer sie versäumt, muss mit Konsequenzen rechnen.

Hamm - Aktuell läuft eine der größten Umtausch-Aktionen Deutschlands. Alte Führerscheine müssen gegen neue nach EU-Standard eingetauscht werden. Weil es dabei um 43 Millionen Dokumente geht, werden nicht alle auf einmal ausgewechselt. Der Umtausch erfolgt über Jahre und gestaffelt nach Geburtsjahrgängen, immer zu einer bestimmten Frist. Und wer sie versäumt? Muss mit Konsequenzen rechnen.

Führerschein-Umtausch ist Pflicht: Was droht, wenn Frist verstrichen wird

Der Umtausch betrifft die bis Ende 1998 ausgestellten grauen und lachsfarbenen „Lappen“ sowie die zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013 ausgegeben Scheckkartenführerscheine. Alle Führerscheine, die danach ausgestellt wurden, müssen vorerst nicht erneuert werden. Eine Übersicht zeigt, welche Führerscheine bis wann umgetauscht sein müssen.

Am 19. Januar 2024 endete die Umtauschfrist für eine große Altersgruppe. Menschen, die in den Jahren 1965 bis 1970 geboren wurden, mussten bis dahin einen neuen EU-Führerschein haben. Eine Ausnahmeregelung gibt es jedoch in Teilen von Nordrhein-Westfalen. Dort wurde die Umtausch-Frist in etlichen Städten und Landkreisen wegen eines Hackerangriffs auf Verwaltungen verlängert.

Wer noch mit einem alten Führerschein durch die Gegend fährt, riskiert Ärger. Zeigen Sie bei einer Kontrolle nur den abgelaufenen Führerschein vor, kann die Polizei eine Verwarnung aussprechen und ein Bußgeld in Höhe von 10 Euro verhängen. Wer im Ausland Auto fährt sollte dafür Sorgen tragen, dass er immer mit einem gültigen Führerschein unterwegs ist. Je nach Land kann der falsche Führerschein zu größeren Komplikationen als in Deutschland führen.

Bei Fahren mit abgelaufenem Führerschein drohen 10 Euro Bußgeld

Das alles muss nicht sein. Der Umtausch des Führerscheins ist nicht allzu kompliziert, allerdings muss jeder und jede selbst aktiv werden. Sie müssen zur Führerscheinstelle des zuständigen Straßenverkehrsamtes und dort einen Antrag auf Umtausch der Fahrerlaubnis für Motorrad- und Pkw-Klassen stellen. Dafür benötigt wird:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • biometrisches Passfoto
  • aktueller Führerschein

Die Kosten für den neuen EU-Führerschein liegen je nach Ort zwischen 25 und etwas über 30 Euro. Ein freiwilliger Umtausch des Führerscheins vor der Frist ist übrigens jederzeit möglich. Bei der Aktion wird der Führerschein nur umgetauscht, die Fahrerlaubnis bleibt also bestehen.

Wer aus nostalgischen Gründen seinen alten Führerschein behalten möchte, darf das. Beim Amt wird er jedoch zuvor entwertet und ist dann kein gültiges Dokument mehr. Apropos gültig: Autofahrer müssen eine neue Reifen-Regel beachten, ansonsten droht ihnen ab 2024 mehr als nur ein saftiges Bußgeld.

Rubriklistenbild: © APress/IMAGO

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