Bundesnaturschutzgesetz

Streng verboten: Für diese Gartenarbeiten droht Bußgeld von bis zu 100.000 Euro

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Wer sich in den letzten Sommertagen nochmal im Garten austoben möchte, sollte aufpassen. Verstöße gegen das Bundesnaturschutzgesetz können schnell teuer werden.

Bei sommerlichem Wetter stundenlang im Garten sein – manche Menschen in Deutschland können sich nichts Schöneres vorstellen. Ausgefallene Experimente sollten Hobby-Gärtner aber tunlichst unterlassen. Bei bestimmten Pflanzenarten ist die Anpflanzung nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) streng verboten.

Bei der Gestaltung des Mietgartens gibt es zudem gesetzliche Vorgaben. So darf er seine ursprüngliche Struktur beispielsweise nicht verlieren. Wollen Mieter etwa einen Teich anlegen, Bäume pflanzen oder Schaukeln aufstellen, die fest mit dem Boden verbunden werden müssen, müssen sie dafür vorher die Zustimmung des Vermieters einholen. Und auch, was die Gartenarbeiten angeht, haben Gartenfreunde im heimischen Paradies nicht komplett freie Hand in Deutschland.

Im Garten streng verboten – in welcher Zeit beim Heckenschneiden Strafen drohen

Nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sind „schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen“ vom 1. März bis zum 30. September gestattet. Übertreiben sollte man es aber nicht.

Denn in dieser Zeitspanne steht es unter Strafe, Hecken, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen, schreibt „Wunderweib“. Diese Regelung dient dem Schutz der Tiere, weil in den Frühjahres- und Sommermonaten besonders viele Vögel in Sträuchern und Bäumen nisten und dort ihre Jungen aufziehen.

Teure Gartenarbeit: In dem Fall kann ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro verhängt werden

Verstöße gegen das Heckenschneideverbot können mit einem hohen Bußgeld belegt werden. Die genaue Höhe ist abhängig vom jeweiligen Bundesland und dem entsprechenden Rückschnitt der Hecke. Wer diese zehn Meter zurückschneidet, dem droht ein Bußgeld von 50 bis 2.000 Euro. Noch sehr viel drastischer fällt die Strafe aus, wer sich eine geschützte Hecke von über 100 Metern vornimmt und diese zurechtstutzt, muss sich auf ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro einstellen.

Teure Gartenarbeit: In einem Fall kann ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro verhängt werden. (Symbolbild)

Ganz die Gartenarbeit einstellen, sollten Mieter in Deutschland aber nicht, wenn sie dazu laut Mietvertrag verpflichtet ist. Lassen sie den Garten in dem Fall verkommen, kann der Vermieter eine Gartenbaufirma beauftragen und die Kosten dem in Rechnung stellen. Also heißt es für den Mieter in Deutschland, regelmäßig den Rasenmäher anzuwerfen. Nur besser nicht an Sonn- und Feiertagen, weil er damit gegen die gesetzliche Ruhezeit verstoßen würde und ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro droht.

Rubriklistenbild: © IMAGO/Zoonar.com/Viktor Gladkov

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