VonVivian Wergschließen
Versteckte Preiserhöhungen fallen oft nicht direkt auf und sind für Verbraucher ein Ärgernis. Jetzt hatten Verbraucherschützer vor Gericht erstmals Erfolg.
Kassel – Eine hohe Inflation macht den Verbrauchern in Deutschland weiterhin zu schaffen. Gerade beim Lebensmittelkauf ist für viele nach wie vor Sparkurs angesagt. Eine Umfrage der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte hat ergeben, dass Verbraucher sich angesichts gestiegener Preise beim Kauf von Lebensmitteln daher stark einschränken.
Als wäre das nicht genug, kommen noch versteckte Preiserhöhungen (Shrinkflation) hinzu, die bei Verbrauchern zunehmend für Verärgerung sorgen. Nach eigenen Angaben beobachten Verbraucherschützer bereits seit längerem, dass viele Hersteller ihre Preiserhöhungen verschleiern, indem sie bei einem gleich bleibenden Verkaufspreis und Packungsgröße den Inhalt ihrer Produkte einfach reduzieren. Nicht alle kommen damit jedoch durch.
Klage gegen Mogelpackung erfolgreich: Verbraucherschützer verklagen Upfield wegen Irreführung
Im Sommer 2022 reduzierte das Unternehmen Upfield die Füllmenge eines Sanella-Produkts um 100 Gramm. Folglich wurden nur noch 400 Gramm Sanella in den ursprünglichen Becher gefüllt, der zuvor jahrelang 500 Gramm enthielt. Für die Verbraucherzentrale Hamburg hat das Unternehmen die Verbraucher dadurch in die Irre geführt. Sie verklagten Upfield – mit Erfolg.
„Wenn im identischen Becher ohne einen zusätzlichen Hinweis plötzlich 100 Gramm weniger Streichfett drin sind, ist das für uns ein klarer Fall von Irreführung. Wir freuen uns, dass das Gericht mit seinem wegweisenden Urteil unserer Auffassung gefolgt ist. Demnach dürfen Hersteller nicht mehr einfach weniger Inhalt in gleich großen Verpackungen verkaufen, ohne auf die geringere Füllmenge hinzuweisen“, heißt es in einer Mitteilung der Verbraucherzentrale Hamburg.
Mogelpackung vorbeugen: Verbraucherschützer fordern klare Vorgaben vom Gesetzgeber
Hauke Reinhardt von der Kanzlei Burchert und Partner Rechtsanwälte, die die Verbraucherzentrale Hamburg in dieser Sache vertreten hat, erklärte dazu: „Es ist das erste Mal, dass sich ein Gericht gegen diese Form einer Mogelpackung ausgesprochen hat und ein erster Etappensieg für mehr Verbraucherschutz“.
Um Verbraucher vor versteckten Preiserhöhungen zu schützen, muss der Gesetzgeber aus Sicht der Verbraucherzentrale Hamburg konkrete Angaben festlegen:
- Hersteller müssen die alte und die neue Füllmenge sowie die prozentuale Reduzierung für bis zu zwölf Monate auf der Produktverpackung angeben.
- Die Größe der Packung sollte bei reduzierten Füllmengen mit dem Inhalt schrumpfen, um den Unterschied für Verbraucherinnen und Verbraucher deutlich zu machen.
- Verpackungen müssen prinzipiell voll befüllt sein. Nur in Ausnahmefällen ist ein technisch notwendiger Luftraum erlaubt.
Mogelpackung bei Lebensmitteln: Bei diesen Produkten finden sich häufig versteckte Preiserhöhungen
Trotz erfolgreicher Klage steigt nach Angaben der Verbraucherschützer die Zahl der Verbraucherbeschwerden über Tricksereien mit Verpackungsgrößen weiter an. Oft seien die „betroffenen Produkte durch die reduzierte Füllmenge um 20 Prozent teurer geworden, manche sogar um mehr als 75 Prozent“. Eine „Shrinkflation“ wurde vermehrt bei folgenden Produktkategorien festgestellt:
- Snacks, vor allem Chips
- Süßwaren wie Schokolade und Eis
- Käse
- Tiefkühllebensmittel wie Fisch oder Fertignahrung
- Waschmittel, Duschgel und andere Drogerieprodukte
Irreführende Informationen oder täuschend große Verpackungen sind zwar laut § 43 Abs. 2 Mess- und Eichgesetz verboten. Doch Verbraucherschützern zufolge fehlen im Gesetz „konkrete Bestimmungen, ab wann eine Mogelpackung vorliegt“. Zwar untersagt die Lebensmittelinformationsverordnung, „irreführende Informationen über Lebensmittel einschließlich der Menge“, doch bei Reklamationen müsse immer der Einzelfall beurteilt werden.
Eine weitere Trickserei vieler Hersteller und Händler ist die „Skimpflation“ – hier wird an der Zusammensetzung gespart. Doch mit den richtigen Tipps können Verbraucher beim Einkauf effektiv Geld sparen. Und mit einigen hilfreichen Tricks lassen sich Preisfallen im Supermarkt erkennen und umgehen. (vw)
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