Wohnmobil parken: Welche Verkehrszeichen beim Abstellen relevant sind
VonSebastian Oppenheimer
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Mit einem Wohnmobil ist die Parkplatzsuche oft nicht leicht. Nicht überall darf man es abstellen. Welche Regeln gelten – und welche Schilder eine Rolle spielen.
Wenn sich die Familie nicht zwischen Hotelzimmer und Zelt-Urlaub entscheiden kann, ist möglicherweise eine Reise mit dem Wohnmobil eine Option. Sollte man sich vielleicht sogar ein solches Gefährt zulegen, gibt es aber einiges zu beachten: Neben der Hauptuntersuchung ist beispielsweise inzwischen in regelmäßigen Abständen eine separate Gasprüfung nötig, falls man entsprechendes Gerät an Bord hat. Eine weitere wichtige Frage lautet: Wo darf man sein Wohnmobil abstellen? Beziehungsweise, wie lange darf man an bestimmten Stellen parken?
Grundsätzliche Dinge beim Parken des Wohnmobils
Auf dem Campingplatz oder dem eigenen Grundstück darf das Wohnmobil selbstverständlich stehen. Auch andere Privatgelände sind eine Option, solange man die entsprechende Erlaubnis des Eigentümers hat. Beim Parken auf öffentlichen Straßen gilt generell: Das Fahrzeug muss zugelassen und auch versichert sein. Stellt man sein Fahrzeug ohne Kennzeichen ab – oder beispielsweise mit Saisonkennzeichen, die gerade nicht gültig sind –, droht Ärger.
Parken mit dem Wohnmobil: Vorsicht an besonders engen Stellen
Vorsicht geboten ist mit dem Wohnmobil auch beim Parken an zu engen Stellen. Laut ADAC muss immer ausreichend Platz für die Durchfahrt von Fahrzeugen „größtmöglicher Breite“ (2,55 Meter plus Sicherheitsabstand von mindestens einem halben Meter) gegeben sein. Und genau hier kann es für Wohnmobile, die in der Regel breiter sind als ein normaler Pkw, problematisch werden. Aufpassen muss man ebenfalls beim Parken gegenüber von Grundstückseinfahrten: Damit Anwohner hier ohne mehrfaches Rangieren ein- und ausfahren können, muss dem Automobilklub zufolge in der Regel mindestens 3,5 Meter gegenüber Platz bleiben.
Rätselhafte Verkehrszeichen: Zehn Schilder, deren Bedeutung nicht jedem klar ist
Dieses Schild (Verkehrszeichen 315) erlaubt das Gehweg-Parken nur für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 2,8 Tonnen. Wohnmobile sind oft schwerer. (Symbolbild)
Stellplatzsuche mit dem Wohnmobil: Diese Schilder sind relevant
Grundsätzlich darf man ein Wohnmobil mit eigenem Antrieb und bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen an öffentlichen Straßen parken, solange entsprechende Schilder (beispielsweise Halteverbot) das nicht verbieten. Folgende Schilder sind unter anderem wichtig:
Parkplatz-Schild (weißes „P“ auf blauem Hintergrund) mit Zusatzschild „Pkw“ (1010-58): Hier dürfen ausschließlich Personenkraftwagen parken – für Wohnmobile ist dieser Stellplatz tabu.
Parkplatz-Schild mit Zusatzschild „Wohnmobil“ (1010-67): In diesem Fall ist das Parken von Wohnmobilen ausdrücklich gestattet – und zwar ausschließlich Wohnmobilen. Pkw und Lkw dagegen sind ausgeschlossen.
Verkehrszeichen 315 (zeigt einen Pkw, der halb auf einem Gehweg parkt): Dieses Schild erlaubt Autos das teilweise Parken auf dem Gehweg. Hier ist für Camper Vorsicht geboten, denn das Parken ist nur Fahrzeugen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 2,8 Tonnen erlaubt. Laut dem Auto Club Europa (ACE) wiegt ein durchschnittliches Wohnmobil drei Tonnen.
Ein Parkplatzschild mit dem Zusatzzeichen 1010-58 weist darauf hin, dass hier ausschließlich Pkw parken dürfen. Wohnmobile sind nicht erlaubt. (Symbolbild)
Eine bestimmte zeitliche Frist gibt es beim Parken für das Wohnmobil nicht. Es gelten dieselben Regeln wie für Pkw. Unter anderem muss der Halter sein Fahrzeug regelmäßig aufsuchen, falls beispielsweise ein temporäres Halteverbot eingerichtet wird – sonst kann eine teure Abschlepp-Aktion die Folge sein. Wichtig auch: Das Übernachten in einem Wohnmobil auf einem Parkplatz ist nur im Notfall erlaubt.