Nicht verzehren

Gewürz-Rückruf in mehreren Bundesländern – Produkt enthält krebserregende Stoffe

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Zwei verbotene Stoffe in einem Curry-Gewürz veranlassen das Bundesamt für Verbraucherschutz, vom Verzehr abzuraten. Weitere Details werden bekannt.

Kassel – Viele Gerichte werden erst durch Gewürze richtig schmackhaft. So darf in einem Currygericht selbstverständlich eine Curry-Gewürzmischung nicht fehlen. Fans von scharfem Curry sollten jetzt jedoch dringend ihren Gewürzschrank überprüfen: Für ein scharfes Curry-Gewürz läuft aktuell ein Rückruf.

Rückruf von Curry-Gewürz in 150-Gramm-Packung – dieses Produkt ist betroffen

Von dem Rückruf betroffen ist „Bayt Jeddy Scharfes Curry“ in der 150-Gramm-Packung. Hersteller ist die Mohmad Nazmi Kahyata Express Firma. Der Rückruf gilt für das Gewürz mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 01.02.2026. Grund für den Rückruf sind gesundheitsschädliche Substanzen in dem Produkt, warnt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) auf dem Portal lebensmittelwarnung.de. Kürzlich wurde auch ein Rückruf für mehrere Gewürze des Herstellers Wurdies Kräuter GmbH & Co. KG wegen einer Kontamination mit Salmonellen veröffentlicht.

Produkt:Bayt Jeddy Scharfes Curry
Verpackungsgröße:150 Gramm
Hersteller:Mohmad Nazmi Kahyata Express Firma
Mindesthaltbarkeitsdatum:01.02.2026
Los-Kennzeichnung:143

Gewürz-Rückruf: Enthaltene Stoffe können im Körper aufgespalten werden und sind dann krebserregend

Laut der Rückruf-Mitteilung des BVL wurden in dem Curry-Gewürz die nicht zugelassenen Farbstoffe Sudan I und Sudan IV entdeckt. Sie kommen in Lebensmitteln nicht natürlich vor und können schwere gesundheitliche Schäden verursachen. „Die Azofarbstoffe Sudan I-IV können nach oraler Aufnahme im Körper in Amine aufgespalten werden. Einige Amine, die bei der Azospaltung dieser Sudan-Farbstoffe entstehen können, sind als krebserzeugend (...) eingestuft“, klärt das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) auf.

Betroffen ist das scharfe Curry-Gewürz „Bayt Jeddy Scharfes Curry“ in der 150-Gramm-Packung.

Weiter schreibt das BfR, dass bislang nicht herausgefunden werden konnte, ab welcher Dosis die krebserregende Wirkung eintritt. Daher herrscht in der gesamten Europäischen Union ein Verbot für die Farbstoffe. Dennoch wird der Farbstoff regelmäßig in Lebensmitteln – insbesondere in Gewürzen – festgestellt. So war Sudan IV in der Vergangenheit etwa auch Auslöser für den Rückruf eines anderen Gewürzes, das insbesondere in der orientalischen Küche beliebt ist.

In diesen Bundesländern wurde das vom Rückruf betroffene Gewürz verkauft:

  • Sachsen-Anhalt
  • Sachsen
  • Thüringen

„Empfehlen die Entsorgung“ – Kunden sollten das vom Rückruf betroffene Gewürz nicht verzehren

Zwar sei „das Risiko einer Krebserkrankung bei gelegentlichem Verzehr von niedrig belasteten Lebensmitteln wahrscheinlich nur sehr gering“, so das BfR, aber ein Risiko bestehe dennoch. Das vom Rückruf betroffene Curry-Gewürz sollte daher nicht verzehrt werden. „Wir empfehlen die Entsorgung oder Rückgabe in den jeweiligen Verkaufsstellen“, schreibt das Verbraucherportal produktwarnung.eu. In der Regel erhalten Kunden das Geld zurück – auch ohne Vorlage eines Kassenbons. (tt)

Rubriklistenbild: © monticello/imago

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