VonAdrian Kilbschließen
Wenn der geschiedene Partner stirbt, sollten Betroffene die Rentenansprüche neu prüfen. Womöglich können sie den Versorgungsausgleich rückgängig machen.
Alljährlich im Juli werden die Renten angepasst. In diesem Jahr können die Ruheständler mit einer Erhöhung ihrer Bezüge um rund 3,5 Prozent rechnen. Doch während es für die Gutverdiener einen großen Zahltag gibt, haben die anderen kaum spürbar ein dickeres Portmonee. Eine einfache Erklärung dafür ist, dass während der Erwerbstätigkeit nicht genügend Rentenpunkte gesammelt wurden. Aber es gibt Möglichkeiten, diese aufzustocken – der tote Ex-Partner könnte dabei behilflich sein.
Die sogenannten Entgeltpunkte gelten als „Währung“ der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Sie geben das Verhältnis des eigenen Einkommens zum Durchschnitt aller Versicherten an, das 2025 bei etwa 50.493 Euro lag. Um die Rentenhöhe zu ermitteln, werden die Rentenpunkte mit dem aktuellen Rentenwert von 39,32 Euro multipliziert.
Wie sich Rentenpunkte vom verstorbenen Ex-Partner zurückholen lassen
Wer ein Jahr lang ein Durchschnittseinkommen erhält, bekommt exakt einen Rentenpunkt raus, erklärt die DRV. Arbeitnehmer, die die Hälfte davon verdienen, müssen sich dagegen nur mit einem halben Rentenpunkt zufriedengeben. Dementsprechend geringer fallen die Ruhestandsbezüge aus. Durch eine Scheidung könnten sich diese jedoch erhöhen.
Kommt es dazu Scheidung, muss der Besserverdiener unter Umständen Geld an den Ex-Partner abzudrücken, wenn Unterhaltsansprüche bestehen. 45 Prozent der Differenz zwischen den anrechenbaren Erwerbseinkommen der Ehegatten sind hier grundsätzlich üblich. Infolge eines Versorgungsausgleichs muss der Ehepartner, der mehr verdient hat, zudem Rentenpunkte an den Ex-Mann oder die Ex-Frau abgeben.
Ausnahme bei der Rente: Wie sich der Versorgungsausgleich rückgängig machen lässt
Diese Entgeltpunkte sieht der Besserverdiener normalerweise nie mehr wieder, wenn nicht vorher in einem Ehevertrag etwas anderes festgelegt wurde. Es gibt allerdings eine Ausnahme „Wenn der begünstigte geschiedene Ehegatte stirbt und nicht länger als 36 Monate diese Rente bezogen hat, dann kann man diesen Versorgungsausgleich auf Antrag rückgängig machen und sich diese Entgeltpunkte zurückholen“, äußert sich die DRV gegenüber der Mitteldeutschen Zeitung.
Auch für den Fall, dass der verstorbene begünstigte Ex-Partner noch gar keine Rente bezogen hat, erhält man die Rentenpunkte auf Antrag zurück. Grundsätzlich aber hat nach einer Scheidung der Ehepartner kein Anspruch mehr auf ein Erbe.
Wer sich unsicher ist, kann seine Ansprüche von einem Anwalt oder registrierten Rentenberater in einer Beratung prüfen lassen. Wenn das Vorhaben nicht von Erfolg gekrönt ist und das Geld im Alter nicht reicht, haben Betroffene noch weitere Optionen, die Rente aufzustocken, zum Beispiel durch Beantragung der Grundsicherung, wenn die Regelaltersgrenze erreicht ist.
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