VonMichaela Ebertschließen
Lange wurde sie diskutiert, jetzt ist sie da: Ab dem 1. Januar 2026 können Ruheständler in Aktivrente gehen. Das neue Gesetz wurde vom Bundeskabinett beschlossen.
In Rente, aber trotzdem weiterarbeiten? Den Vorschlag hatte die Regierung um Bundeskanzler Friedrich Merz zuletzt heiß diskutiert. Schon während des Wahlkampfs hatte sich der CDU-Politiker für eine Aktivrente ausgesprochen. Mit Erfolg: Ab dem 1. Januar 2026 soll das Renten-Modell umgesetzt werden. Was heißt das für Ruheständler?
Aktivrente beschlossen: Was Ruheständler erwartet
Beschäftigte im Rentenalter dürfen künftig mit einem steuerfreien Zuverdienst bis zu 2000 Euro im Monat weiterarbeiten können, heißt seitens der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Den Beschluss hat Bundeskabinett in Berlin am Dienstag (15. Oktober) gefasst. Geplanter Startpunkt ist der 1. Januar 2026. Das Gesetz kommt nun ins parlamentarische Verfahren.
Eingeführt werden soll ein Steuerfreibetrag, der bei Einnahmen aus nichtselbständiger Beschäftigung bis 2000 Euro monatlich gilt. Er soll für Arbeitnehmer gelten, die das gesetzliche Rentenalter erreicht haben und freiwillig weiter arbeiten. Wie viel die Aktivrente Rentnern wirklich bringt, hat echo24.de in einer Übersicht zusammengefasst.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) sagte: „Wir setzen weitere Impulse für wirtschaftliches Wachstum in Deutschland.“ Dafür brauche die Wirtschaft gerade auch die älteren und erfahrenen Arbeits- und Fachkräfte, so der Vizekanzler in einer Mitteilung. Im Gesetzentwurf heißt es: „Die Regelung schafft durch die Steuerfreistellung für Einnahmen aus nichtselbständiger Beschäftigung, für die der Arbeitgeber Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet, zusätzliche finanzielle Anreize.“ Klingbeil sagte: „Das stärkt den Arbeitsmarkt, das stärkt die Wirtschaft und das ist ein echtes Plus für alle, die beruflich aktiv bleiben wollen.»#
Aktivrente für arbeitende Ruheständler: Beschluss soll 890 Millionen Euro kosten
890 Millionen Euro soll die Aktivrente pro Jahr kosten. Die Steuermindereinnahmen tragen Bund und Länder mit jeweils 378 Millionen Euro in der vollen Jahreswirkung sowie die Gemeinden mit 134 Millionen. Die Regierung geht davon aus, dass rund 168.000 Menschen von den Möglichkeiten Gebrauch machen. Der Entwurf verspricht „einen Anreiz, das Erwerbspotential älterer Menschen besser zu nutzen“.
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