Kennzeichen am Auto: Darf man in Sonderfällen auch „ohne“ unterwegs sein?
VonSebastian Oppenheimer
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Autos ohne Kennzeichen sieht man eigentlich nur beim Händler oder auf Transportern. Aber: Darf man ohne Nummernschild auch am Straßenverkehr teilnehmen?
Das Standard-Autokennzeichen in Deutschland besteht aus schwarzen Zahlen und Buchstaben vor weißem Hintergrund. Nur ab und zu sieht man andere Varianten: Es sind auch Fahrzeuge mit grünen Nummernschildern unterwegs, manche tragen ein rotes Kennzeichen. Und es gibt noch weitere Besonderheiten wie das Wechselkennzeichen oder auch das gelbe Kennzeichen. Aber: Darf man auch komplett ohne Kennzeichen im öffentlichen Raum unterwegs sein?
Selbst mit ungestempelten Kennzeichen ist eine Fahrt nur in Ausnahmefällen erlaubt
Klare Antwort: Nein. In Deutschland ist es nicht erlaubt, sein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen ohne Nummernschild zu bewegen. Allerdings gibt es einige Sonderfälle, in denen man mit ungestempelten Kennzeichen zumindest kurzzeitig fahren darf:
Fahrten zur Hauptuntersuchung: Voraussetzung dafür ist, dass dem Auto von der Zulassungsbehörde bereits ein Kennzeichen zugeteilt wurde und das Fahrzeug versichert ist.
Fahrten zur Zulassungsstelle: Hat man ein Fahrzeug abgemeldet, darf man damit zur Zulassungsstelle fahren, um es wieder anzumelden.
Rückfahrten nach Abmeldung: Wurde das Fahrzeug abgemeldet, ist es zulässig, damit beispielsweise noch nach Hause zu fahren. Allerdings nur bis zum Ende des Tages – sprich 24 Uhr. Und auch die Versicherung muss bis dahin noch gültig sein.
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Ungestempelte Kennzeichen: Es gibt auch bei den Sonderfällen Einschränkungen
Allerdings gibt es auch in diesen Sonderfällen Einschränkungen, was die Strecke angeht, die zurückgelegt werden darf: Steht eine Fahrt im Zusammenhang mit der Zulassung an – etwa die Fahrt zur Hauptuntersuchung – dann ist diese nur im eigenen Zulassungsbezirk sowie dem angrenzenden Zulassungsbezirk legal, wie ein ADAC-Jurist in einem YouTube-Video erklärt. Anders bei einer Rückfahrt nach der Abmeldung: Hier gibt es dem Experten des Automobilclubs zufolge keine räumliche Einschränkung.
Ohne Kennzeichen darf man in Deutschland auf öffentlichen Straßen nicht unterwegs sein – in wenigen Sonderfällen ist das Fahren mit ungestempelten Nummernschildern jedoch erlaubt. (Symbolbild)
Online-Zulassung: Auch hier sind ungestempelte Kennzeichen kurzfristig legal
Es gibt noch eine weitere Ausnahme, bei der man mit ungestempelten Kennzeichen unterwegs sein darf – und zwar, wenn das Auto online zugelassen wurde. Maximal zehn Tage ist es in diesem Fall erlaubt, mit den ungestempelten Nummernschildern zu fahren. Allerdings muss der vorläufige Zulassungsnachweis gut lesbar im Auto ausgelegt werden und der Zulassungsbescheid mitgeführt werden, wie das Bundesministerium für Digitales und Verkehrauf seiner Webseite informiert. Denn ein nicht zugelassenes Fahrzeug darf im öffentlichen Raum auch nicht geparkt werden. Sobald die Plaketten angekommen sind, müssen diese dann auf den Kennzeichen angebracht werden.