Österreich, Kroatien, Italien

Warndreieck, Alkoholtest, Warnweste: Beim Autofahren im Urlaub gelten besondere Regeln

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Einige Dinge sollten Autofahrer bei einer Panne oder einem Unfall immer dabei haben – auch im Urlaub. In manchen Ländern wird es aber kniffelig.

München – In Deutschland gilt in jedem Auto die Pflicht, ein Warndreieck dabei zu haben. Laut §53a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) müssen Autofahrer dies in ihrem Fahrzeug mit sich führen, um sich im Fall einer Panne oder eines Unfalls absichern zu können. Auch andere Dinge wie einen Verbandskasten oder eine Warnweste müssen Autofahrer immer dabei haben.

Zahlreiche Menschen aus Deutschland fahren aber auch mit dem Auto in den Urlaub ins europäische Ausland. Daher stellt sich für diese in Österreich, Italien, Kroatien oder anderen beliebten Urlaubsländern die Frage: Wie lauten die Verkehrsregeln im Ausland und welche Mitnahmepflichten gibt es dort? Ein Überblick.

Autofahren im Urlaub: Deutsche sollten im Ausland ein Warndreieck dabei haben – manchmal sogar zwei

Warndreieck: In nahezu ganz Europa gilt laut dem Österreichischen Automobil-, Motorrad- und Touringclub (ÖAMTC) die Warndreieck-Pflicht. Beliebte Urlaubsländer wie Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien oder Österreich geben vor, dass ein solches immer im Auto sein muss. „In der Schweiz muss zwar nur ein Warndreieck mitgeführt werden, dieses muss aber griffbereit sein. Es reicht nicht aus, wenn es im Kofferraum liegt“, wies ÖAMTC-Reise-Expertin Yvette Polasek auf eine Besonderheit bei den Eidgenossen hin.

Ein Warndreieck und eine Warnweste sollten Autofahrer in vielen Ländern auch im Urlaub dabei haben.

Allerdings belassen es nicht alle Länder in Europa dabei. Einige verpflichten Autofahrer sogar dazu, gleich zwei Warndreiecke mit an Bord zu haben. Laut ÖAMTC zählen Zypern und die Türkei zu den Ländern, in denen „zwei Warndreiecke mitgeführt werden“ müssen. Damit sollen andere Verkehrsteilnehmer sowohl vor als auch hinter einem Auto auf das liegengebliebene Fahrzeug aufmerksam gemacht werden. So ist die Unfallstelle bzw. der Pannenort gleich doppelt abgesichert. In Spanien ist derweil Vorsicht geboten: Zwar gilt die 2er-Regel für Warndreiecke nur für Autos, die in Spanien zugelassen wurden – allerdings seit 2023 nicht mehr auf Autobahnen und Schnellstraßen. Darunter können aber auch Mietwagen fallen, die Urlauber während ihres Spanien-Trips fahren.

Verkehrskontrolle durch die Polizei: In Frankreich müssen Urlauber einen Alkoholtest dabei haben

Alkoholtest: Der ein oder andere Autofahrer musste sich hierzulande schon einmal einem Alkoholtest während einer Verkehrskontrolle unterziehen. In Deutschland bitten Polizeibeamten dann den Fahrer darum, ins Röhrchen zu pusten. Das Alkoholtestgerät haben die deutschen Polizisten dabei – doch in Frankreich mussten Autofahrer bis vor kurzem neben dem Warndreieck auch einen Alkoholtester im Wagen haben. Bei einer Verkehrskontrolle wurden sie dann unter Umständen dazu aufgefordert, mit dem Gerät zu beweisen, dass sie keinen Alkohol getrunken haben. Diese Regelung wurde im Mai 2020 aber wieder abgeschafft, wie das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz angibt.

Rätselhafte Verkehrszeichen: Zehn Schilder, deren Bedeutung nicht jedem klar ist

Ein Carsharing-Parkplatz-Verkehrsschild
Vier Personen stehen um ein halbiertes Auto – dieses Schild gibt vielen Verkehrsteilnehmern Rätsel auf. Betrachtet man das Fahrzeug allerdings als „geteilt“, wird die Sache schon deutlich klarer: Dieses Zeichen weist nämlich auf einen Carsharing-Parkplatz hin. © Stefan Sauer/dpa
Verkehrszeichen für autonomes Fahren
Es gibt Verkehrszeichen, die wirken wie aus einer anderen Welt – und in diesem Fall ist es tatsächlich auch so: Dieses schwarz-weiße Schild ist nämlich für die digitale Welt bestimmt – für den menschlichen Fahrer ist es bedeutungslos. Das Schild, das vor allem in Südbayern zu finden ist, ermöglicht es autonomen Fahrzeugen im Testbetrieb, exakt ihren Standort zu bestimmen.  © Future Image/Imago
Verkehrsschild Fahrradstraße
In einer Fahrradstraße dürfen grundsätzlich nur Fahrräder und E-Scooter fahren. Allerdings gibt es Ausnahmen, auf die durch Zusatzschilder hingewiesen wird. In diesem Beispiel sind (Klein-)Krafträder, Mofas sowie mehrspurige Kraftfahrzeuge – also auch Lkw – zugelassen. Es gilt jedoch eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h – und auf Radfahrer muss besondere Rücksicht genommen werden. © Gottfried Czepluch/Imago
Verkehrszeichen Radschnellweg
Ein grünes Schild mit einem weißen Fahrrad kennzeichnet sogenannte Radschnellwege – unabhängig von der Beschaffenheit der Straße. Auch bei sandigen Straßen beispielsweise, soll dadurch kenntlich gemacht werden, dass es sich um einen Radschnellweg handelt. © Panthermedia/Imago
Schild Sackgasse Durchgang für Radfahrer und Fußgänger
Das Sackgassen-Schild dürften die meisten Verkehrsteilnehmer kennen – doch es gibt auch eine besondere Variante, die nicht so oft zu sehen ist. Für Kraftfahrzeuge ist in diesem Fall Schluss – doch für Fußgänger und Radler gibt es in dieser Sackgasse einen Durchgang. © Christian Ohde/Imago
Verkehrsschild Spielstrasse
Verwechslungsgefahr! Wenn man Autofahrer fragt, welches Verkehrsschild an einer Spielstraße zu sehen ist, dürfte man wohl von nahezu jedem die gleiche Antwort bekommen: Ein blau-weißes Rechteck, auf dem ein Erwachsener und ein Kind abgebildet sind, die Fußball spielen – dazu ein sich näherndes Auto. Doch das ist falsch: Dieses Schild weist auf einen verkehrsberuhigten Bereich hin. Hier sind Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt. Trotz des Gebots der gegenseitigen Rücksichtnahme müssen Autos und Radfahrer besonders vorsichtig fahren und notfalls auch anhalten. Zudem ist nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Gerichten zufolge sind das zwischen 5 und 15 km/h. © Michael Gstettenbauer/Imago
Verkehrsschild Spielstrasse
Und hier ist das „echte“ Spielstraßen-Schild: Es besteht aus einem Verbotsschild für Fahrzeuge aller Art, darunter ist ein Zusatzschild mit einem Fußball spielenden Kind angebracht. „Hier dürfen weder motorisierte Fahrzeuge noch Fahrradfahrer fahren und parken. Die Spielstraße ist allein für spielende Kinder und Fußgänger gedacht“, erklärt der ADAC auf seiner Homepage. © Carsten Koall/dpa
Grünpfeil an roter Ampel
Der Grünpfeil (nicht: Grüner Pfeil) an Ampeln erlaubt allen Fahrzeugen das Abbiegen nach rechts trotz roten Lichtzeichens. Allerdings nur, wenn diese zuvor an der Haltelinie angehalten haben und wenn eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist. © Martin Müller/Imago
Verkehrsschild grüner Pfeil für Radfahrer
Vom Grünpfeil-Schild gibt es auch noch eine spezielle Variante: In diesem Fall ist es nur Radfahrern erlaubt, bei Rotlicht rechts abzubiegen. Natürlich nur unter den Voraussetzungen, die auch für den „normalen“ Grünpfeil gelten. © Rüdiger Wölk/Imago
Verkehrsschild Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen
Das Verkehrszeichen für das „normale“ Überholverbot dürfte allen Autofahrern bekannt sein. Dieses Schild ist eine Abwandlung davon. Es schreibt explizit ein Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen vor. Das bedeutet in Straßenabschnitten, die mit diesem Verkehrszeichen ausgeschildert sind, dürfen mehrspurige Fahrzeuge (Autos, LKWs) keine Motorräder oder Fahrräder überholen. © Michael Gstettenbauer/Imago

Warnwesten-Pflicht für Autofahrer im Ausland: In einigen Urlaubsländern „wird es kniffelig“

Warnweste: „Kniffelig wird es bei Warnwesten, denn hier muss zwischen Mitführpflicht und Tragepflicht unterschieden werden“, sagte ÖAMTC-Expertin Polasek. Zwar gebe die sogenannte Tragepflicht vor, dass alle Auto-Insassen „bei einem Unfall oder einer Panne verpflichtet sind, außerhalb des Fahrzeugs eine Warnweste zu tragen. Kurioserweise ist die Tragepflicht aber nicht immer an die Mitführpflicht gekoppelt“, erklärte die Fachfrau weiter. Unter anderem in Italien, Großbritannien oder Polen gilt bei einer Auto-Panne oder einem Unfall eine Warnwesten-Tragepflicht, aber keine Mitführpflicht.

Dagegen gilt in Ländern wie Kroatien, Österreich oder Frankreich sowohl eine Mitführpflicht als auch eine Tragepflicht für Warnwesten. Laut bussgeldkatalog.org müssen die Warnwesten in Europa einige Anforderungen erfüllen, die in der Norm EN ISO 20471:2013 geregelt sind:

  • zulässige Farben sind Gelb, Orange oder Rot
  • je ein senkrechter Reflektorstreifen über den Schultern
  • zwei waagerechte Reflektorstreifen im Bauchbereich

Im Urlaub mit dem Auto fahren: Besondere Vorsicht bei Mietwagen geboten

Deutsche Urlauber, die sich während ihrer Auslandsreise ein Mietauto reservieren, sollten grundsätzlich die korrekte Ausstattung des Fahrzeugs überprüfen – idealerweise direkt bei der Übernahme vom Autovermieter. Denn falls Autofahrer im Ausland von der Polizei angehalten werden und bei einer Verkehrskontrolle eine Mitnahmepflicht verletzen, haftet der jeweilige Fahrzeuglenker und nicht die Autovermietung. Gerade in Italien, Österreich und Kroatien drohen Verkehrssündern im Urlaub inzwischen hohe Strafen. (kh)

Transparenzhinweis: In einer ersten Version des Artikels wurde von der Pflicht für Autofahrer in Frankreich gesprochen, einen Alkoholtest mitzuführen. Diese Vorgabe wurde inzwischen aufgehoben, die Stelle im Text entsprechend korrigiert.

Rubriklistenbild: © Zoonar/Imago

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