VonKarolin Schaeferschließen
Sparkassen erhöhen in einigen Regionen ihre Konto-Gebühren. Wer dem nicht ausdrücklich zustimmt, muss mit einer Kündigung rechnen.
München – Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) können Banken ihre Bedingungen nicht ohne die ausdrückliche Zustimmung ihrer Kunden ändern. Fehlt das Einverständnis, sind auch Erhöhungen der Kontogebühren rechtswidrig. Damit haben Betroffene Anspruch auf Erstattung.
Nun holen Sparkassen bei Kunden die Zustimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein. Wer darauf nicht reagiert, muss im schlimmsten Fall mit einer Kündigung des Kontos rechnen.
Sparkassen erhöhen Kosten: Kunden müssen ausdrücklich zustimmen
Nun stehen in einigen Regionen erneut Preiserhöhungen an. So sollen die Gebühren in Bayern, Berlin, Niedersachsen sowie Ostsachsen und Brandenburg erhöht werden, wie Focus berichtete. Auch Kreissparkassen in Baden-Württemberg könnten betroffen sein. Zuletzt änderte die Stadtsparkasse München Modelle für private Girokonten.
Dem Finanzportal mutual.de zufolge erhöhte die Sparkasse Bielefeld im Juli ihre Preise für Girokonten um 38 Prozent. Auch bei der Sparkasse Berlin seien die Kontoführungsgebühren angezogen worden. Dazu müssen Kunden aber zunächst ausdrücklich zustimmen.
Sparkasse erhöht Konto-Gebühren: Wer nicht reagiert, muss mit Kündigung rechnen
Wer auf das Schreiben nicht reagiert, wird von der Sparkasse erneut darauf hingewiesen. Das belegte ein Ausschnitt eines Erinnerungsschreibens der Kreissparkasse Heidenheim, welcher dem Focus vorliegt. Darin heißt es, dass es bei der Bank zum 1. August „Veränderungen und Aktualisierungen beim Preis- und Leistungsverzeichnis sowie bei einigen Bedingungen“ gibt.
„Wir bitten Sie nochmals um Ihr aktives Einverständnis, um die Zusammenarbeit dauerhaft fortsetzen zu können“, hieß es seitens der Sparkasse weiter. Kunden müssen also den geänderten Bedingungen zustimmen, um ihr Konto behalten zu können. In einem weiteren Erinnerungsschreiben der Hamburger Sparkasse wurde es im März fordernder: „Sie müssen jetzt handeln!“ Fälle wie die Massenkündigungen der Sparkasse Nürnberg im Oktober 2022 zeigen, dass die Banken und Sparkassen Ernst machen. Dem Spiegel zufolge wurden nach dem BGH-Urteil bereits in tausenden Städten Sparkassen-Konten gekündigt.
Neue Bedingungen bei Sparkassen: Das können Sie tun
Sollte Ihr Bankkonto gekündigt worden sein, hilft nur, eine neue Bank zu suchen. Laut Focus sollten Betroffene dann den „Wechselservice“ oder „Umzugsservice“ des bisherigen Instituts nutzen. Banken und Sparkassen müssen laut Zahlungskontengesetz (ZKG) bei der Umstellung von Daueraufträgen, Lastschriften und Überweisungen helfen.
Diesem Gesetz zufolge hat jeder auch das Recht auf ein Basiskonto. „Wenn das gekündigte Konto Ihr einziges Konto ist, haben Sie Anspruch auf ein Basiskonto – auch bei der gleichen Bank, wenn Sie dort trotz Kündigung noch bleiben wollen“, informiert die Verbraucherzentrale. Darauf würden Banken meist jedoch nicht hinweisen.
Dem Branchenportal Finanztip zufolge bieten sich langfristig dann Direktbanken an. Diese seien meist günstiger, da sie keine Filialen haben und ausschließlich über das Internet operieren. Wer also auf persönliche Beratung in einer Filiale verzichten kann, kann mit einem Wechsel zu einer Direktbank Geld sparen. Kürzlich erneute eine Direktbank das Online-Banking mit einigen Einschränkungen. (kas)
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