VonSebastian Oppenheimerschließen
Trägt ein Nummernschild am rechten Rand einen gelben Datumsstreifen, handelt es sich um ein sogenanntes Kurzzeitkennzeichen. Wozu ist es gut?
Für die Nutzung von Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen ist ein Kennzeichen unerlässlich. Einige Fahrzeughalter legen besonderen Wert auf ein individuelles Wunschkennzeichen, das gegen eine geringe Gebühr erhältlich ist. Oldtimer-Besitzer können ein H-Kennzeichen beantragen, während Elektroautos ein E-Kennzeichen tragen können – aber auch nicht müssen. Grüne Kennzeichen sind für Fahrzeuge vorgesehen, die von der Kfz-Steuer befreit sind. Doch wofür sind gelbe Kennzeichen gedacht?
So lange darf man ein gelbes Kennzeichen im öffentlichen Straßenverkehr nutzen
Gelbe Nummernschilder sind sogenannte Kurzzeitkennzeichen. Sie ermöglichen Probefahrten und Überführungsfahrten mit nicht zugelassenen Fahrzeugen für Privatpersonen. Rote Kennzeichen dienen einem ähnlichen Zweck, sind jedoch hauptsächlich für Hersteller, Händler oder Sachverständige für den betrieblichen Gebrauch vorgesehen.
Wie man ein gelbes Kennzeichen beantragt
Die Beantragung von Kurzzeitkennzeichen erfolgt bei der Kfz-Zulassungsstelle. Dem ADAC zufolge belaufen sich die Kosten für die Nummernschilder auf etwa 25 Euro, hinzu kommt eine Verwaltungsgebühr von rund 13 Euro. Zusätzlich fallen die Kosten für die Versicherung an, die je nachdem, ob das Fahrzeug nur haftpflichtversichert oder teil- bzw. vollkaskoversichert ist, variieren. Laut dem Automobilklub bieten einige Versicherungen die Möglichkeit, den Betrag zu verrechnen, wenn das Fahrzeug nach Ablauf des Kurzzeitkennzeichens bei ihnen versichert wird.
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Gelbes Kennzeichen: Auch ohne HU darf man bis zur nächsten Untersuchungsstelle fahren
Mit einem gelben Kennzeichen ist es erlaubt, ein Fahrzeug auch ohne Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) zu fahren – allerdings nur bis zur nächsten Untersuchungsstelle innerhalb des Zulassungsbezirks oder eines angrenzenden Zulassungsbezirks. Die fehlende HU und die Beschränkung der Fahrt werden im Fahrzeugschein des Kurzzeitkennzeichens vermerkt.
Ablauftag des Kurzzeitkennzeichens findet sich auf der rechten Seite
Ein Kurzzeitkennzeichen ist ab dem Tag der Zulassung fünf Tage gültig. Der Ablauftag ist auf der rechten (gelben) Seite des Nummernschilds vermerkt. Im Gegensatz zu einem „normalen“ Kennzeichen besteht das gelbe Kennzeichen – abgesehen von der Ortskennung (mit der viele ihre Scherze treiben) – nur aus Zahlen. Bei einem 5-Tages-Kurzzeitkennzeichen beginnt die Ziffernfolge immer mit 03 oder 04, wie das Bundesministerium für Digitales und Verkehr erklärt.
Gelbes Kennzeichen: Welche Unterlagen man für die Beantragung braucht
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) für bis zu fünf Tage
- Nachweis der letzten gültigen HU
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) und Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2)
Abhängig vom Fahrzeug können zusätzliche Bescheinigungen oder Gutachten erforderlich sein – daher ist es ratsam, sich im Vorfeld bei der Zulassungsstelle zu informieren, was tatsächlich benötigt wird. Oft sind die Informationen bereits auf der Website der Behörde zu finden. Wenn das Kurzzeitkennzeichen abgelaufen ist, muss es nicht zurückgegeben werden, sondern kann einfach entsorgt werden. Eines aber darf man keinesfalls: mit dem Auto ohne ein Kennzeichen unterwegs sein.
Rubriklistenbild: © Manfred Segerer/Imago

