Nur bei Schnee?

Verkehrszeichen wird häufig falsch verstanden – hohes Bußgeld droht

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Die Geschwindigkeitsbegrenzung mit dem Zusatz des Schneesymbols kennt man. Viele Autofahrer verstehen das Verkehrsschild jedoch falsch und riskieren ein Bußgeld.

Hamm - Viele Verkehrszeichen gehören zum Einmaleins der Führerscheinprüfung. Sie erscheinen an beinahe jeder Straßenecke, sind ob der großen Aufschrift „STOP“ unmissverständlich oder sind eben jene, die einem als Schüler vom Fahrlehrer täglich beigebracht werden. Bei einigen jedoch steht für viele Autofahrer ein Fragezeichen dahinter – oder dessen Bedeutung wird missverstanden.

Bußgeld droht bei Verkehrszeichen: Viele verstehen es völlig falsch

Wer nicht geblitzt werden und anschließend ein saftiges Bußgeld bezahlen möchte, sollte sich besser an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten. In Österreich wird dies ab 2024 gar mit der Versteigerung des Fahrzeugs verfolgt. In Deutschland ist es zwar noch lange nicht so weit – hier sind die Strafen im Bußgeldkatalog klar geregelt. Dennoch sollten Autofahrer stehts einen möglichen Zusatz unterhalb des Verkehrsschilds mit der Geschwindigkeitsbegrenzung beachten.

So findet sich nicht selten ein schwarzes Schneesymbol auf weißem Grund unterhalb des Verkehrsschilds. Und genau das wird von nicht wenigen Autofahrern missverstanden. Denn anders als angenommen, muss die ausgeschilderte Geschwindigkeitsbegrenzung nicht nur dann eingehalten werden, sollte es zuvor geschneit haben oder der Boden gefroren sein. Doch warum steht das Schneesymbol überhaupt dort?

„Die Schneeflocke ist nur noch einmal ein Hinweis, warum es an dieser Stelle gefährlich werden kann“, erklärt ADAC-Sprecher Kreipl gegenüber dem Bayerischen Rundfunk. Und weiter: „Das kann etwa auf Brücken oder in Waldgebieten der Fall sein. Rein theoretisch kann es auch im Juni oder Juli zu Temperaturstürzen kommen: In Kombination mit kalten Winden kann es dann überfrierende Nässe geben.“

Schneesymbol als Zusatz: Wer es ignoriert, wird auch im Sommer bestraft

Die Geschwindigkeitsbegrenzung mit Schneesymbol besitzt immer eine Gültigkeit – auch bei Außentemperaturen von über 30 Grad. Hierbei ist der Zusatz nicht als Beschränkung, sondern als Erläuterung zu verstehen. Ein Ermessensspielraum bleibt Autofahrern in diesem Fall nicht. Wer beispielsweise bei einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h mitsamt Schneesymbol im Sommer zu sehr aufs Gaspedal drückt, hat Pech gehabt. Das Oberlandesgericht Hamm hatte 2014 die Klage eines Autofahrers abgeschmettert. Dieser hob hervor, dass zur Zeit seines Tempoverstoßes überhaupt kein Schnee auf der Fahrbahn lag.

Rätselhafte Verkehrszeichen: Zehn Schilder, deren Bedeutung nicht jedem klar ist

Ein Carsharing-Parkplatz-Verkehrsschild
Vier Personen stehen um ein halbiertes Auto – dieses Schild gibt vielen Verkehrsteilnehmern Rätsel auf. Betrachtet man das Fahrzeug allerdings als „geteilt“, wird die Sache schon deutlich klarer: Dieses Zeichen weist nämlich auf einen Carsharing-Parkplatz hin. © Stefan Sauer/dpa
Verkehrszeichen für autonomes Fahren
Es gibt Verkehrszeichen, die wirken wie aus einer anderen Welt – und in diesem Fall ist es tatsächlich auch so: Dieses schwarz-weiße Schild ist nämlich für die digitale Welt bestimmt – für den menschlichen Fahrer ist es bedeutungslos. Das Schild, das vor allem in Südbayern zu finden ist, ermöglicht es autonomen Fahrzeugen im Testbetrieb, exakt ihren Standort zu bestimmen.  © Future Image/Imago
Verkehrsschild Fahrradstraße
In einer Fahrradstraße dürfen grundsätzlich nur Fahrräder und E-Scooter fahren. Allerdings gibt es Ausnahmen, auf die durch Zusatzschilder hingewiesen wird. In diesem Beispiel sind (Klein-)Krafträder, Mofas sowie mehrspurige Kraftfahrzeuge – also auch Lkw – zugelassen. Es gilt jedoch eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h – und auf Radfahrer muss besondere Rücksicht genommen werden. © Gottfried Czepluch/Imago
Verkehrszeichen Radschnellweg
Ein grünes Schild mit einem weißen Fahrrad kennzeichnet sogenannte Radschnellwege – unabhängig von der Beschaffenheit der Straße. Auch bei sandigen Straßen beispielsweise, soll dadurch kenntlich gemacht werden, dass es sich um einen Radschnellweg handelt. © Panthermedia/Imago
Schild Sackgasse Durchgang für Radfahrer und Fußgänger
Das Sackgassen-Schild dürften die meisten Verkehrsteilnehmer kennen – doch es gibt auch eine besondere Variante, die nicht so oft zu sehen ist. Für Kraftfahrzeuge ist in diesem Fall Schluss – doch für Fußgänger und Radler gibt es in dieser Sackgasse einen Durchgang. © Christian Ohde/Imago
Verkehrsschild Spielstrasse
Verwechslungsgefahr! Wenn man Autofahrer fragt, welches Verkehrsschild an einer Spielstraße zu sehen ist, dürfte man wohl von nahezu jedem die gleiche Antwort bekommen: Ein blau-weißes Rechteck, auf dem ein Erwachsener und ein Kind abgebildet sind, die Fußball spielen – dazu ein sich näherndes Auto. Doch das ist falsch: Dieses Schild weist auf einen verkehrsberuhigten Bereich hin. Hier sind Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt. Trotz des Gebots der gegenseitigen Rücksichtnahme müssen Autos und Radfahrer besonders vorsichtig fahren und notfalls auch anhalten. Zudem ist nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Gerichten zufolge sind das zwischen 5 und 15 km/h. © Michael Gstettenbauer/Imago
Verkehrsschild Spielstrasse
Und hier ist das „echte“ Spielstraßen-Schild: Es besteht aus einem Verbotsschild für Fahrzeuge aller Art, darunter ist ein Zusatzschild mit einem Fußball spielenden Kind angebracht. „Hier dürfen weder motorisierte Fahrzeuge noch Fahrradfahrer fahren und parken. Die Spielstraße ist allein für spielende Kinder und Fußgänger gedacht“, erklärt der ADAC auf seiner Homepage. © Carsten Koall/dpa
Grünpfeil an roter Ampel
Der Grünpfeil (nicht: Grüner Pfeil) an Ampeln erlaubt allen Fahrzeugen das Abbiegen nach rechts trotz roten Lichtzeichens. Allerdings nur, wenn diese zuvor an der Haltelinie angehalten haben und wenn eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist. © Martin Müller/Imago
Verkehrsschild grüner Pfeil für Radfahrer
Vom Grünpfeil-Schild gibt es auch noch eine spezielle Variante: In diesem Fall ist es nur Radfahrern erlaubt, bei Rotlicht rechts abzubiegen. Natürlich nur unter den Voraussetzungen, die auch für den „normalen“ Grünpfeil gelten. © Rüdiger Wölk/Imago
Verkehrsschild Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen
Das Verkehrszeichen für das „normale“ Überholverbot dürfte allen Autofahrern bekannt sein. Dieses Schild ist eine Abwandlung davon. Es schreibt explizit ein Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen vor. Das bedeutet in Straßenabschnitten, die mit diesem Verkehrszeichen ausgeschildert sind, dürfen mehrspurige Fahrzeuge (Autos, LKWs) keine Motorräder oder Fahrräder überholen. © Michael Gstettenbauer/Imago

Ganz anders verhält es sich bei Verkehrsschildern mit dem Zusatz „bei Nässe“. Hier tritt die Geschwindigkeitsbegrenzung nur in Kraft, sollte es sich tatsächlich auf dem ausgeschilderten Abschnitt um eine Nasse Fahrbahn handeln. Ist diese trocken, kann das Verkehrsschild getrost ignoriert werden. Kostenfallen für Autofahrer warten an jeder Ecke. Wer sein Autofenster nach dem Parken offen lässt und sich vom Fahrzeug entfernt, droht gar abgeschleppt zu werden.

Rubriklistenbild: © Rene Traut/Imago

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