VonJulia Cuprakowaschließen
Ein Testament kann helfen, Erbstreitigkeiten zu vermeiden. In Deutschland gibt es jedoch verschiedene Formen, seinen Nachlass zu regeln. Die Liste gibt einen Überblick.
Es gibt viele Gründe, seinen letzten Willen schriftlich festzuhalten. Wer im Laufe seines Lebens ein großes Vermögen angehäuft hat und dieses gerecht unter den Familienmitgliedern aufteilen möchte, sollte ein Testament verfassen – ansonsten tritt die gesetzliche Erbfolge ein.
Mit einem Vermächtnis lassen sich auch spätere Erbstreitigkeiten vermeiden. Denn häufig kommt es bereits bei der Frage, was zum Nachlass gehört, zum Streit. Doch in welcher Form sollte der letzte Wille am besten festgehalten werden? In Deutschland gibt es viele verschiedene Möglichkeiten, ein Testament zu verfassen. Eine Liste zeigt, welche das sind.
Erbschafts- und Testamentsarten in Deutschland – das sollten Erblasser wissen
Niemand denkt gerne an den Tod. Dennoch sollten einige Vorkehrungen getroffen werden, damit nach dem eigenen Ableben alles geregelt ist und niemand in finanzielle Not gerät oder sich benachteiligt fühlt. So sollten Erblasser neben einem Testament auch Geld für die eigene Bestattung hinterlassen – denn diese ist oft teurer als man denkt. Doch welche Art des Vererbens ist die beste? Schließlich haben die verschiedenen Arten der Erbschaft auch unterschiedliche Auswirkungen und rechtliche Voraussetzungen.
Diese Erbformen gibt es laut der Rechtsanwaltskanzlei „rae-dorsten.de“ in Deutschland:
- Das privatschriftliche Testament: Es wird vom Erblasser handschriftlich verfasst. Beim handschriftlichen Testament sind jedoch bestimmte Formvorschriften zu beachten, da es sonst unwirksam ist. So muss zum Beispiel mit Ort und Datum am Ende des Textes unterschrieben werden.
- Das notarielle Testament: Dieses Testament muss von einem Notar beglaubigt und beurkundet werden. Danach wird es automatisch vom Amtsgericht in Verwahrung genommen. Wird es aus der Verwahrung geholt, gilt es als widerrufen.
- Das gemeinschaftliche Testament
Das gemeinschaftliche Testament wird auch Ehegattentestament genannt. Der Grund: Diese Testamentsform kann nur von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern aufgesetzt werden. Doch Vorsicht: Im Falle einer Scheidung verliert das gemeinschaftliche Testament seine Gültigkeit. Wer glaubt, dass nach dem eigenen Tod ohnehin das gesamte Vermögen auf den Ehepartner übergeht, irrt. Dieser Irrglaube gehört zu den sieben größten Irrtümern rund um das Thema Erben und Nachlass. Grundsätzlich gilt ein Testament als wichtiges Dokument, denn ein Testament verjährt nicht und behält seine Gültigkeit, auch wenn es später gefunden wird.
Testamentarten in Deutschland: Diese Sonderformen gibt es beim Erbe
Neben den bereits genannten Testamentsarten gibt es noch weitere Sonderformen des Testaments. So gibt es beispielsweise:
- Das sogenannte Behindertentestament: Durch ein Behindertentestament können Angehörige mit Behinderung nach dem Ableben der Eltern über dem Sozialhilfeniveau versorgt werden. (Quelle: lebenshilfe.de)
- Das Bedürftigentestament: Diese Form des Testaments soll fremden Zugriff auf das Erbe verhindern. Ziel eines Bedürftigentestaments ist, den in finanzielle Notlage geratenen Erben am Nachlass teilhaben zu lassen, ohne dass Dritte Zugriff haben. (Quelle: notar.de)
- Das Nottestament: Ist eine Form des Testaments, die eine Person in einer außergewöhnlichen Notsituation, wie unmittelbarer Lebensgefahr oder unter ähnlichen Umständen, erstellt. (Quelle: erbrechtsinfo.com)
Doch kein Testament? Weitere Möglichkeiten, den Nachlass zu regeln
Darüber hinaus gibt es weitere Arten der Erbschaft, um die gesetzliche Erbfolge zu umgehen und in gewisser Weise auch nach dem Tod noch Einfluss auf das eigene Vermögen zu haben. Viele dieser Formen beziehen sich auf eine aktive Verteilung des Nachlasses bereits vor dem eigenen Tod.
- Der Erbvertrag: Der Erbvertrag ist ähnlich wie das Testament eine Willenserklärung für den Todesfall. Mit einem Erbvertrag kann der Erblasser gemeinsam mit allen Beteiligten festlegen, was mit seinem Nachlass geschehen soll. Bei der Unterzeichnung müssen alle Beteiligten anwesend sein.
- Die Schenkung: Schenkungen sind sowohl zu Lebzeiten als auch von Todes wegen möglich. Man unterscheidet drei Arten der Schenkung: die Schenkung von Todes wegen, das Schenkungsversprechen und die Schenkung von Todes wegen.
Übrigens: Wer keine Familie hat oder sich mit der gesamten Verwandtschaft zerstritten hat und sein Vermögen nun der eigenen Katze hinterlassen möchte, hätte in Deutschland ein Problem. Wie echo24.de bereits berichtete, gelten Tiere in Deutschland rechtlich als Sachen und können daher nicht direkt erben.
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