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Bei einer Untersuchung von Buchweizenmehl wurden E.-Coli-Bakterien entdeckt. Eine Gesundheitsgefährdung kann bei diesem Lebensmittel nicht ausgeschlossen werden.
Kassel – Immer wieder gibt es zahlreiche Lebensmittelrückrufe. Meist sind allerdings tierische Produkte betroffen, wie das Bundesinstitut für Risikobewertung berichtet. Am häufigsten werden Fleisch und daraus hergestellte Lebensmittel aus den Regalen genommen. Dabei gibt es verschiedene Gründe, warum es zu einem Rückruf kommt.
Aktuell müssen sich Verbraucher, wenn es darum geht, gesund zu bleiben, um den Konsum von Buchweizenmehl aus der 500-Gramm-Packung sorgen. Laut Lebensmittelwarnung ist das Mehl aus der Charge 00210 von der Firma Streich-Mühle betroffen. Andere Chargen sind nicht betroffen und können bedenkenlos verzehrt werden. Die Firma entschuldigt sich bei ihren Kunden.
Als Mindesthaltbarkeitsdatum ist der 20. Januar 2026 angegeben. Der Rückruf gilt seit dem 28. Juni für folgende Bundesländer:
- Niedersachsen
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
Seit Mai 2024 gilt übrigens eine neue Richtlinie für Rückrufe, die strengere Haftungskriterien für Hersteller vorsieht. Das ist aber ein zweischneidiges Schwert, was zum Nachteil für Verbraucher werden könnte. Denn bisher wird zum großen Teil freiwillig zurückgerufen. Erhöht sich aber die Haftung, könnten Rückrufe abnehmen.
Groß angelegter Lebensmittelrückruf: Was es mit dem gesundheitsgefährdenden Mehl auf sich hat
Bei einer Probeuntersuchung des betroffenen Produkts in Baden-Württemberg wurden Escherichia-Coli-Stämme entdeckt, kurz auch E.-Coli-Bakterien. Laut dem Bundesinstitut für Risikobewertung sind diese Art der Keime zwar fester Bestandteil des menschlichen Darms, allerdings können bestimme Stämme auch schwerwiegende Darminfektionen hervorrufen. Typische Symptome einer E.-Coli-Infektion zeigen sich einige Tage nach der Ansteckung und umfassen:
- Durchfall
- Bauchschmerzen
- Gelegentlich Erbrechen und Fieber.
Meist verschwinden die Beschwerden nach einigen Tagen von selbst, berichtet das Bundesinstitut. Sollte das nicht der Fall sein, sollten Erkrankte unbedingt einen Arzt aufsuchen.
Die Firma gibt in ihrem Rückruf an, dass die Krankheitszeichen vor allem dann auftreten, wenn das Produkt roh verzehrt wird. „Wurde das Mehl oder der Teig erhitzt und bereits verzehrt, so ist nicht davon auszugehen, dass eine Gesundheitsgefährdung besteht“, heißt es weiter. Kunden wird empfohlen, das Produkt im Markt zurückgeben. Für das kontaminierte Mehl bekommen sie den Kaufpreis auch ohne Vorlage eines Kassenbons erstattet.
Krankheitserreger E.-Coli-Bakterien: Wie gefährlich könnte eine Infektion sein?
Wie die Bundesländerund das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit auf Lebensmittelwarnung veröffentlichen, würde eine Infektion durch die E.-Coli-Bakterien normalerweise ohne Komplikationen verlaufen. Aber es gibt Ausnahmen: Es gibt Personengruppen, die einem höheren Risiko ausgesetzt sind. Besonders gefährdet sind demnach Säuglinge, Kleinkinder, Senioren und Menschen mit geschwächtem Immunsystem. Sie können schwerere Krankheitsverläufe entwickeln.
Wer das kontaminierte Lebensmittel verzehrt hat und ernsthafte oder anhaltende Symptome verspürt, sollte deswegen ärztlichen Rat suchen und eine mögliche E.-Coli-Infektion erwähnen. Eine präventive ärztliche Behandlung ohne Symptome ist hingegen nicht notwendig. Die Albert Schweitzer Stiftung hat vor Kurzem bereits vor multiresistenten Erregern in Lidl-Hähnchenfleisch gewarnt. (cg)

