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Ab Mai 2024 soll eine Richtlinie in Kraft treten, die strengere Haftungskriterien für Hersteller vorsieht. Das könnte für Verbraucher ein Nachteil sein.
Kassel – Immer wieder kommt es vor, dass in bereits angebotenen Lebensmitteln gefährliche Bakterien oder Fremdkörper gefunden werden. Zuletzt wurden Salmonellen in einem Hummus bei Rewe nachgewiesen. Mit der EU-Produkthaftungsrichtlinie soll es möglich sein, fehlerhafte Produkte wie diese zurückzurufen. Ab Mai 2024 soll nun eine neue Richtlinie in Kraft treten, wodurch die Anzahl der Rückrufe stark zurückgehen können – zum Nachteil aller Verbraucher.
Schärfere Konsequenzen wegen neuer Richtlinie: Gibt es bald kaum Rückrufe mehr?
Geplant sind strengere Haftungskriterien, durch die Herstellern im Falle eines Rückrufes leichter belangt werden können. Was zunächst als richtiger Ansatz erscheint, entpuppt sich in Wirklichkeit als zweischneidiges Schwert: Denn in den meisten Fällen ist es so, dass die Unternehmen fehlerhafte Produkte in Absprache mit der Lebensmitteluntersuchung freiwillig zurückrufen. Wenn aber durch die neue EU-Richtlinie härter durchgegriffen werden soll, könnte sich das in Zukunft ändern.
Das bestätigte auch Lebensmittelchemiker Ulrich Nöhle beim Deutschen Lebensmittelrechtstag: „Es wird aber kein Unternehmen mehr aus freien Stücken zurückrufen, wenn das die Haftung verschärft“, zitiert ihn das Portal Lebensmittelzeitung. So sollen beispielsweise auch freiwillige Rückrufe künftig dazu führen, dass einzelne Produkte wie kontaminierte Lebensmittel als fehlerhaft bewertet werden können. In diesem Fall muss der Hersteller für den Schaden aufkommen.
Rückrufe können weniger werden: Das müssen Verbraucher zur neuen Richtlinie wissen
Im Umkehrschluss könnte es also deutlich weniger Rückrufe geben, was auch bedeutet, dass weniger Lebensmittelwarnungen ausgesprochen werden. Allerdings bringt die Richtlinie eine weitere Neuerung auf den Weg, durch die der Herstellungsprozess eines Produkts bald stärker überwacht werden soll: Artikel 8, Offenlegung von Beweismitteln, besagt, dass angeklagte Unternehmer alle befindlichen Beweismittel, darunter Dokumente und Rezepturen, offenlegen müssen.
Hintergrund für die Reform ist die Digitalisierung. Besonders in Bezug auf technische Geräte sind die EU-Richtlinien stark veraltet. Digitale Produkte, wie zum Beispiel Softwares, wurden von dem zugehörigen Gesetz bisher nicht berücksichtigt. Durch die neue Richtlinie soll es für Verbraucher einfacher werden, für etwaige Schäden kompensiert zu werden. Obwohl dieser Produktbereich der Hauptgrund der Erneuerung war, ist nun auch die Lebensmittelbranche davon betroffen. (cln)
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