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Nach Umzug Ummeldung vergessen? In welchen Fällen ein Bußgeld droht

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Nach einem Umzug muss man den neuen Wohnsitz der Gemeinde mitteilen. Wer die Frist dafür nicht einhält, muss mit einem Bußgeld rechnen.

Sind die Umzugskisten erst einmal ausgepackt und der größte Stress vorüber, kann man es sich in der neuen Wohnung so richtig gemütlich machen. Dabei sollte man jedoch nicht versäumen, sich rechtzeitig bei den Behörden umzumelden. Für die Um- bzw. Anmeldung am neuen Wohnort gelten strenge Fristen.

Wann muss man seinen neuen Wohnsitz an- bzw. ummelden?

Kisten schleppen gehört zu jedem Umzug dazu. Wer umzieht, muss sich aber auch rechtzeitig bei der Gemeinde ummelden.

In Deutschland besteht für jeden Bürger eine Meldepfilcht. Wer umzieht, muss sich deshalb innerhalb von 14 Tagen beim zuständigen Einwohnermeldeamt (mancherorts auch beim Bürger- oder Bezierksamt) seines neuen Wohnorts anmelden. Das regelt Paragraf 17 Absatz 1  des Bundes­melde­gesetzes (BMG). Die Um- bzw. Anmeldepflicht besteht für alle, die länger als sechs Monate an einer neuen Adresse wohnt. Die Frist startet mit Beginn des Mietvertrags. Bevor Sie den neuen Mietvertrag unterschreiben, achten Sie auf gängige Fallen.

Anmelden oder Ummelden – was ist der Unterschied?

Von Ummelden spricht man immer dann, wenn man innerhalb der Gemeinde, Stadt etc. umzieht. Wer hingegen in einen anderen Ort umzieht, wo ein anderes Einwohnermeldeamt zuständig ist, muss sich dort anmelden. 

Welche Unterlagen brauche ich für die Ummeldung?

Für die Um- bzw. Anmeldung brauchen Sie lediglich Ihren Personalausweis beziehungsweise Reisepass sowie seit 2015 eine Wohnungsgeberbestätigung vom Vermieter (§ 19 Bundesmeldegesetz). Wer eine Wohnung zur Untermiete bezieht, bekommt sie vom Hauptmieter. Darin enthalten sind etwa Name und Anschrift des Wohnungsgebers beziehungsweise des Eigentümers, das Einzugsdatum, die Anschrift der Wohnung sowie die Namen der (meldepflichtigen) Personen, welche die Wohnung beziehen. Der Wohnungsgeber kann die Bestätigung auch elektronisch an die Behörden übermitteln – in diesem Fall erhält der Mieter ein Zuordnungsmerkmal, welches er bei der Behörde angeben muss.

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Muss ich mich am alten Wohnort abmelden?

Eine Pflicht zur Abmeldung bei der alten Wohnadresse besteht nicht, solange man innerhalb Deutschlands umzieht. Die zuständigen Behörden regeln die Abmeldung untereinander. Ein Bußgeld ist hier also nicht zu befürchten. Wer ins Ausland zieht, muss sich jedoch auf jeden Fall bei der zuständigen Meldebehörde abmelden.

Rasenmähen, Grillen, Müll entsorgen: Bußgelder rund um Haus und Garten

Frau schläft zur Nachtruhe mitten in der Nacht
Ruhezeit: Ab 22 Uhr bis um 6 Uhr am Folgetag muss Lärm so weit wie möglich vermieden werden. Fernseher, Musik oder Spielekonsolen sollten dann auf Zimmerlautstärke heruntergeregelt werden. Damit ist eine Lautstärke gemeint, die man außerhalb der eigenen Wohnung kaum oder gar nicht mehr hören kann. Bei Verstößen kann es bis zu 5.000 Euro Strafe geben. © Imago
Junge Frau hat Nagel in die Wand
Lautes Werkeln nur tagsüber: Auch Hämmern und Bohren und andere laute Handwerksarbeiten sind nach 22 Uhr sowie an Sonntagen und Feiertagen streng verboten. Bilder aufhängen oder Regale anbringen sollten Sie am besten immer tagsüber, und nur außerhalb der Nachtruhe. © Imago
Mann saugt Staub in der Wohnung
Haushaltstätigkeiten: Das gleiche gilt übrigens für laute Aktivitäten wie Staubsaugen, Möbelschieben, Wäschewaschen oder Geschirr spülen in der Maschine. Bei Verstößen kann es sogar zu Abmahnungen oder Mietkündigungen kommen.  © Imago
Alter Mann mäht Rasen
Rasen mähen: Den Rasen sollte man aus Rücksicht ebenfalls nicht während der Ruhezeit mähen, also nicht nachts und nicht mittags zwischen 13 und 15 Uhr. Am Sonntag ist das Rasenmähen tabu, sonst kann es bis zu 50.000 Strafe geben.  © Imago
Ältere Dame schneidet Hecke
Heckenschneiden im Sommer: Ebenfalls im Garten verboten ist das Schneiden von Hecken während der Brutzeit. Diese dauert von März bis Ende September an. Wer in dieser Zeit seine Hecken radikal schneidet, riskiert ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro.  © Imago
Baum wird gefällt und gesägt
Bäume fällen: Wer ohne Genehmigung einen Baum fällt, riskiert bis zu 50.000 Euro Strafe. Bäume unterliegen in Deutschland einem besonderen Schutz und dürfen nicht einfach umgesägt werden.  © Imago
gartenabfälle in einem Korb
Gartenabfälle entsorgen: Der eigene Gartenmüll gehört auf den Kompost oder in die Bio-Tonne, allerdings in keinem Fall auf das Feld vom Nachbarn. Wer seine Gartenabfälle dort oder auch in der freien Natur entsorgt, muss mit Geldstrafen von 300 bis 2.500 Euro rechnen. © Imago
Wespennest nicht alleine entfernen
Wespennester: Auch wenn die Wespen stören, Wespennester dürfen nicht einfach entfernt oder umgesiedelt werden. Zum einen ist das für Ungeübte gefährlich, zum anderen braucht es dafür die Einschätzung eines Experten. Wer das auf eigene Faust versucht, wird nicht nur gestochen, sondern muss auch mit einer Strafe von 5.000 bis 50.000 Euro rechnen. © Imago
Älterer Herr grillt auf dem Balkon
Grillen zu Hause: Grillen auf dem Balkon oder der Terrasse ist in Deutschland laut Deutschem Mieterbund (DMB) erlaubt, es sei denn, es ist im Mietvertrag ausdrücklich verboten. Hier gilt aber, dass man Rücksicht auf Nachbarn nehmen und deshalb Ruhezeiten einhalten, Rauch und Funkenflug vermeiden sollte. Wird dagegen verstoßen, kann die Strafe zwischen 100 und 5.000 Euro liegen.  © Imago
Pärchen grillt am Strand oder im Park
Grillen in der Öffentlichkeit: Wenn man dagegen an öffentlichen Plätzen den Grill anwirft, wo es nicht erlaubt ist, muss mit bis zu 5.000 Euro Strafe rechnen.  © Imago
Feuer im Kamin mit Schuhen davor
Kaminfutter: Apropos Feuer: Auch im hauseigenen Kamin darf man nicht alles verbrennen, was man will. Trockene naturbelassene Hölzer sind in Ordnung, lackiertes Holz, Zeitungs- und Altpapier, Hausmüll, giftige Stoffe wie Gummi und Gartenabfälle wegen der Luftverschmutzung jedoch nicht. Dafür kann es bis zu 100.000 Euro Strafe geben.  © Imago
Verschenken-Kartons sind verboten
Nichts „Zu verschenken“: Es scheint eine nette Geste zu sein, einen Karton mit alten Spielsachen, Büchern oder anderen Gegenständen auf die Straße zu stellen und „Zu verschenken“ dranzuschreiben. Allerdings kann ein solcher Karton als Ordnungswidrigkeit und illegale Müllablagerung geahndet werden und bis zu 5.000 Euro Strafe einbringen. © Imago
Chaotische Garage mit viel Zeug
Mehr als Autos in der Garage: Heutzutage werden in Garagen weit mehr als Autos gelagert: Gartenstühle, Autoreifen, Grill, Gartenwerkzeuge. Theoretisch ist das aber verboten oder bedarf einer Sondergenehmigung. Bußgelder, wenn sich etwa ein Vermieter beschwert, können bis zu 500 Euro hoch sein.  © Imago

Was passiert, wenn ich mich zu spät ummelde oder die Ummeldung vergessen habe?

Mit der Ummeldung sollten Sie jedoch nicht zu lange warten: Wer die Frist von zwei Wochen verstreichen lässt beziehungsweise die Ummeldung vergisst, muss mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro rechnen. Allerdings zeigen sich die Behörden diesbezüglich oft kulant. Bei einigen Tagen Verspätung wird meist kein Ordnungsgeld fällig, oder wenn doch, dann meist nur eine geringe Strafzahlung zwischen 10 und 30 Euro, wie Bußgeldkatalog.org informiert. Hinzu kommt, dass es oft lange Wartezeiten für einen Termin beim Bürgeramt gibt, gerade in vielen Großstädten. Wer erst Monate später einen Termin zum Ummelden ergattert, braucht sich auch hier in der Regel keine Sorgen wegen eines Bußgeldes machen.

Bis zu 50.000 Euro Bußgeld für Scheinanmeldungen

Richtig teuer wird es dagegen, wenn Vermieter ihre Wohnung Personen überlassen, die gar nicht einziehen wollen, sondern nur den Briefkasten mieten. Für solche Scheinanmeldungen droht laut BMG ein Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro. Genau hinschauen sollten Sie auch beim neuen Heizungsgesetz ab 2024 – wer sich nicht daran hält, muss ebenfalls mit saftigen Bußgeldern rechnen. Und auch eine unscheibare „Zu Verschenken“-Kiste vor dem Haus kann teuer werden.

Rubriklistenbild: © Joseffson/Imago

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