Nach Umzug Ummeldung vergessen? In welchen Fällen ein Bußgeld droht
VonAndrea Stettner
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Nach einem Umzug muss man den neuen Wohnsitz der Gemeinde mitteilen. Wer die Frist dafür nicht einhält, muss mit einem Bußgeld rechnen.
Sind die Umzugskisten erst einmal ausgepackt und der größte Stress vorüber, kann man es sich in der neuen Wohnung so richtig gemütlich machen. Dabei sollte man jedoch nicht versäumen, sich rechtzeitig bei den Behörden umzumelden. Für die Um- bzw. Anmeldung am neuen Wohnort gelten strenge Fristen.
Wann muss man seinen neuen Wohnsitz an- bzw. ummelden?
In Deutschland besteht für jeden Bürger eine Meldepfilcht. Wer umzieht, muss sich deshalb innerhalb von 14 Tagen beim zuständigen Einwohnermeldeamt (mancherorts auch beim Bürger- oder Bezierksamt) seines neuen Wohnorts anmelden. Das regelt Paragraf 17 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes (BMG). Die Um- bzw. Anmeldepflicht besteht für alle, die länger als sechs Monate an einer neuen Adresse wohnt. Die Frist startet mit Beginn des Mietvertrags. Bevor Sie den neuen Mietvertrag unterschreiben, achten Sie auf gängige Fallen.
Anmelden oder Ummelden – was ist der Unterschied?
Von Ummelden spricht man immer dann, wenn man innerhalb der Gemeinde, Stadt etc. umzieht. Wer hingegen in einen anderen Ort umzieht, wo ein anderes Einwohnermeldeamt zuständig ist, muss sich dort anmelden.
Welche Unterlagen brauche ich für die Ummeldung?
Für die Um- bzw. Anmeldung brauchen Sie lediglich Ihren Personalausweis beziehungsweise Reisepass sowie seit 2015 eine Wohnungsgeberbestätigung vom Vermieter (§ 19 Bundesmeldegesetz). Wer eine Wohnung zur Untermiete bezieht, bekommt sie vom Hauptmieter. Darin enthalten sind etwa Name und Anschrift des Wohnungsgebers beziehungsweise des Eigentümers, das Einzugsdatum, die Anschrift der Wohnung sowie die Namen der (meldepflichtigen) Personen, welche die Wohnung beziehen. Der Wohnungsgeber kann die Bestätigung auch elektronisch an die Behörden übermitteln – in diesem Fall erhält der Mieter ein Zuordnungsmerkmal, welches er bei der Behörde angeben muss.
Eine Pflicht zur Abmeldung bei der alten Wohnadresse besteht nicht, solange man innerhalb Deutschlands umzieht. Die zuständigen Behörden regeln die Abmeldung untereinander. Ein Bußgeld ist hier also nicht zu befürchten. Wer ins Ausland zieht, muss sich jedoch auf jeden Fall bei der zuständigen Meldebehörde abmelden.
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Was passiert, wenn ich mich zu spät ummelde oder die Ummeldung vergessen habe?
Mit der Ummeldung sollten Sie jedoch nicht zu lange warten: Wer die Frist von zwei Wochen verstreichen lässt beziehungsweise die Ummeldung vergisst, muss mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro rechnen. Allerdings zeigen sich die Behörden diesbezüglich oft kulant. Bei einigen Tagen Verspätung wird meist kein Ordnungsgeld fällig, oder wenn doch, dann meist nur eine geringe Strafzahlung zwischen 10 und 30 Euro, wie Bußgeldkatalog.org informiert. Hinzu kommt, dass es oft lange Wartezeiten für einen Termin beim Bürgeramt gibt, gerade in vielen Großstädten. Wer erst Monate später einen Termin zum Ummelden ergattert, braucht sich auch hier in der Regel keine Sorgen wegen eines Bußgeldes machen.