Drei Entgeldpunkte pro Kind

Merz-Regierung plant „Mütterrente 3“ – ab wann soll es mehr Geld geben?

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Mit der „Mütterrente 3“ soll es für manche Erziehende rückwirkend mehr Entgeldpunkte geben. Doch wann setzt die Merz-Regierung die Pläne um?

Die neue Regierung rund um Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) plant so einige Renten-Änderungen, die unter anderem mehr Geld bringen sollen. Dazu gehören neben Steuervorteilen bei einer Aktivrente und einer „Frühstarter-Rente“ ab sechs Jahren auch eine Ausweitung der Mütterrente.

Wie funktioniert die Mütterrente in Deutschland? So viel wird für die Kindererziehung angerechnet

Doch was ist die sogenannte „Mütterrente“ eigentlich? Die Mütterrente ist eine Rentenleistung, die Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt. Ziel ist es, Müttern – und anderen Erziehenden – für diese Zeit, in der sie wegen der Kindererziehung gar nicht oder nur eingeschränkt erwerbstätig waren, Rentenpunkte „gutzuschreiben“.

Aktuell gibt es folgende Regelung: Für Kinder, dir vor 1992 geboren wurden, gibt es einmalig 2,5 Entgeltpunkt pro Kind. Für Kinder ab 1992 gibt es einmalig drei Entgeltpunkte pro Kind. Mit der geplanten „Mütterrente 3“ soll sich das ändern.

Wer mehrere Kinder hat, profitiert auch mehr. „Haben Sie gleichzeitig mehrere Kinder erzogen – zum Beispiel, weil Sie Zwillinge haben oder während der Erziehungszeit noch ein weiteres Kind bekommen haben? Dann können Ihnen mehr Kindererziehungszeiten anerkannt werden!“, schreibt die Deutsche Rentenversicherung (DRV).

Merz-Regierung plant „Mütterrente 3“: Für diese Kinder soll es künftig mehr Entgeldpunkte geben

Mit der Reform der „Mütterrente 3“ sollen den Plänen der Merz-Regierung zufolge Erziehende unabhängig vom Geburtsjahr ihrer Kinder drei Rentenpunkte erhalten. Das bedeutet konkret: Auch für Kinder, die vor 1992 geboren worden sind, sollen Erziehende drei Rentenpunkte angerechnet bekommen.

So steht es zumindest im Koalitionsvertrag. Allerdings: Das bedeutet nicht, dass die „Mütterrente 3“ auch sofort umgesetzt wird. Denn dafür müssen die Pläne durch mehrere Instanzen und am Ende durch den Bundesrat gebilligt werden. Wann das sein wird, ist noch vollkommen unklar.

Die Deutsche Rentenversicherung stellt klar: „Hierbei handelt es sich bisher lediglich um Pläne von CDU/CSU und SPD, die während der Sondierungsgespräche diskutiert wurden. Ob und wann diese tatsächlich umgesetzt werden, ist derzeit noch nicht absehbar.“

„Kostspielige Maßnahmen“: Kritik an „Mütterrente 3“ – können uns „derartige Wahlgeschenke nicht leisten“

Die Deutsche Rentenversicherung übte bereits scharfe Kritik an der Mütterrente 3. Denn laut der Deutschen Rentenversicherung entstehen bereits jetzt hohe Kosten für die Mütterrente, bei einer Reform, könnten die Kosten ohne eine Beitragserhöhung untragbar werden.

Die Wirtschaftsweise Veronika Grimm kritisiert die Pläne der Koalition und bezeichnet verschiedene Maßnahmen als „fragwürdig“, darunter auch die Mütterrente. „Das sind kostspielige Maßnahmen in einer Zeit, in der wir uns derartige Wahlgeschenke eigentlich nicht leisten können“, sagte die Ökonomin den Zeitungen der Funke Mediengruppe..

Wie viel Geld bringt die Mütterrente im Alter?

Und wie viel Geld bringt die Mütterrente? Die DRV schreibt: „Umgerechnet bringt Ihnen ein Jahr Kindererziehungszeit 39,32 Euro Rente pro Monat.“ So viel ist aktuell ein Rentenpunkt wert. 2023 betrug ein Entgeltpunkt noch 37,90 Euro. Die Höhe der erworbenen Entgeltpunkte richten sich bei der Mütterrente nach den Erziehungsjahren.

Nicht nur Mütter: Wer hat Anspruch auf die Mütterrente in Deutschland?

Der Name „Mütterrente“ ist übrigens irreführend. Denn die Rente für die Kindererziehung bekommen nicht nur Mütter. Die Deutsche Rentenversicherung klärt auf, wer von der Erziehungszeit profitiert und Mütterrente beantragen kann:

  • Leibliche Eltern: Die Mutter oder der Vater
  • Adoptiv-, Stief- oder Pflegeeltern
  • Großeltern oder Verwandte, wenn das Kind dort dauerhaft in häuslicher Gemeinschaft als Pflegekind wohnt. Ein Obhuts- und Erziehungsverhältnis zwischen den leiblichen Eltern und dem Kind darf in diesem Fall nicht mehr bestehen.

Achtung: Wie die DRV erklärt, kann allerdings immer nur ein Elternteil zur selben Zeit von der Erziehung profitieren. Die DRV schreibt: „Machen Sie sich also schon im Vorwege Gedanken darüber, wem die Zeit bei der Rente angerechnet werden soll“.

Rubriklistenbild: © IMAGO/Udo Herrmann

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