Steuererhöhung durch die Hintertür?

Merz-Regierung plant neue Steuer-Regelung für Rentner – das soll sich ändern

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Die Merz-Regierung plant eine neue Rentenbesteuerung. Rentner könnten künftig direkt zur Kasse gebeten werden. Kritiker warnen vor versteckten Steuererhöhungen.

Die Bundesregierung unter Friedrich Merz plant einige Änderungen im Bereich der Rente. Neben der Frühstartrente und der Mütterrente 3 arbeitet sie an einer neuen Steuerregelung, die für viele Rentner spürbare Folgen haben könnte. Im Fokus steht eine geplante Änderung bei der Besteuerung der Rente, über die bislang nur wenige Details bekannt sind. Klar ist: Es geht um neue Vorgaben für den Steuerabzug und mögliche finanzielle Einbußen für zahlreiche Ruheständler.

Merz-Regierung plant neue Steuer-Regelung für Rentner: Mögliche Quellensteuer im Gespräch

Die Merz-Regierung plant finanzielle Entlastungen für alle Rentner. So ist auch für das Jahr 2025 eine Rentenerhöhung vorgesehen – konkret um 3,74 Prozent. Eine Tabelle zeigt, welche zusätzlichen Beträge sich daraus ergeben könnten. Auch im Bereich Steuern und Steuererklärung stehen Änderungen im Raum: Wie das Online-Portal Rentenbescheid24 berichtet, rückt unter der CDU/CSU-geführten Regierung die Einführung einer Quellensteuer auf Renten in greifbare Nähe.

Doch was bedeutet die geplante Quellensteuer für Rentner konkret? Gemeint ist eine neue Form der Rentenbesteuerung, bei der die Einkommensteuer direkt von der monatlichen Rente abgezogen wird – ähnlich wie der Lohnsteuerabzug bei Arbeitnehmern. Die Deutsche Rentenversicherung würde den Steuerbetrag automatisch einbehalten und an das Finanzamt überweisen, noch bevor die Rente ausgezahlt wird, berichtet das Online-Portal Buerger-Geld. Für viele Rentner wäre das eine gravierende Änderung – und kaum eine finanzielle Verbesserung.

Steuerpflicht für Rentner: Wann eine Steuererklärung abgegeben werden muss

Grundsätzlich müssen auch Rentner eine Steuererklärung abgeben – allerdings nicht alle. Wer im Jahr 2025 mehr als 12.096 Euro Einkommen bezieht, überschreitet den Grundfreibetrag und gilt als steuerpflichtig. Für Rentner kommt oberhalb dieses Betrags noch ein zusätzlicher Rentenfreibetrag hinzu, dessen Höhe vom Jahr des Renteneintritts abhängt.

Dieser Freibetrag wird zum Grundfreibetrag addiert, sodass viele Rentner unter der steuerlichen Grenze bleiben und keine Einkommensteuer auf ihre Rente zahlen – und somit auch keine Steuererklärung einreichen müssen. Mit der geplanten Quellensteuer auf Renten könnte sich das allerdings ändern.

Nach Plänen der Bundesregierung könnte eine Renten-Quellensteuer eingeführt werden. (Symbolbild)

Droht Rentnern eine Steuererhöhung durch die Quellensteuer?

Die Quellensteuer bezeichnet eine Besteuerung direkt an der Quelle des Einkommens. Bei der Rente bedeutet das: Die Steuer würde künftig direkt bei der Rentenversicherung einbehalten, bevor die Auszahlung erfolgt. Bislang gilt das sogenannte nachgelagerte Besteuerungsprinzip – also eine Versteuerung erst im Nachhinein über die Steuererklärung des Rentners.

Kritiker fragen sich nun: Ist die geplante Renten-Quellensteuer womöglich eine Steuererhöhung durch die Hintertür? Denn auch Rentner, die bislang keine Steuererklärung abgeben mussten, könnten künftig automatisch zur Kasse gebeten werden.

Weniger Netto-Rente: So stark könnte die Quellensteuer Rentner belasten

Wird die Renten-Quellensteuer tatsächlich eingeführt, hätten viele Rentner künftig weniger Netto-Rente zur Verfügung. Aktuell werden von der Brutto-Rente lediglich die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen – vorausgesetzt, die Rentner sind in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) versichert. Mit einer Quellensteuer würde zusätzlich auch die Einkommensteuer direkt von der Brutto-Rente einbehalten.

Das hätte zur Folge, dass Rentner automatisch weniger ausgezahlt bekommen. Zudem wären sie künftig in vielen Fällen verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, um sich möglicherweise zu viel gezahlte Steuern rückerstatten zu lassen, berichtet das Online-Portal Buerger-Geld. Denn auch das Finanzamt oder die Deutsche Rentenversicherung könnten bei der Berechnung Fehler machen und zu hohe Steuerbeträge einziehen.

Rubriklistenbild: © Wolfilser/imago

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