Von Ausbildungszeit bis Krankengeld

Falsche Angaben im Renten-Bescheid: Liste zeigt, welche Fehler Geld kosten

  • schließen

Der Rentenbescheid zeigt, welche Bezüge Senioren zustehen. Fehler können sowohl Antragsstellern als auch der Versicherung passieren, eine Überprüfung ist wichtig.

Wer gesetzlich rentenversichert ist, sollte spätestens drei Monate vor dem gewünschten Eintritt in den Ruhestand einen Rentenantrag bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) stellen. Die Bearbeitung des Antrags dauert in etwa so lange. Erst nach Antragstellung wird der sogenannte Rentenbescheid verschickt. In diesem Schreiben wird mitgeteilt, ob die Rente bewilligt wird oder nicht.

Lehnt die DRV den Antrag ab, liefert der Bescheid auch gleich die Begründung mit. Wurden Fehler im Rentenbescheid gemacht, können diese schwere, finanzielle Folgen haben. Selbst kleinere Unstimmigkeiten bei der Berechnung summieren sich im Laufe der Jahre zu erheblichen Verlusten. Eine Nachzahlung einer zu niedrig angesetzten Rente ist in der Regel nur für vier Jahre rückwirkend möglich.

Teure Fehler im Rentenbescheid: Darauf sollten Versicherte achten

Daher ist es wichtig, den Bescheid sofort nach Erhalt gründlich zu prüfen. Zahlendreher oder Erfassungsfehler sind keine Seltenheit: Stichproben des Bundesversicherungsamtes zeigen, dass 30 bis 50 Prozent der Rentenbescheide fehlerhaft sind. Experten empfehlen daher dringend, den Bescheid von einer externen und unabhängigen Stelle überprüfen zu lassen.

Ab dem 27. Lebensjahr erhalten Versicherte, die mindestens fünf Jahre Beitragszeiten aufweisen, jährlich automatisch eine Renteninformation. Dieses Dokument enthält:

  • Die bisher erworbenen Rentenansprüche
  • Das Datum der Regelaltersrente (Zeitpunkt ohne Rentenabschläge)
  • Den Betrag der zu erwartenden Regelaltersrente, wenn ab sofort keine weiteren Beiträge mehr gezahlt würden
  • Die zu erwartende monatliche Rentenhöhe bei gleichbleibenden Einzahlungen wie in den letzten fünf Jahren

Zusätzlich wird eine Auflistung der bisher gespeicherten rentenrechtlichen Zeiten bereitgestellt. Mit 43 Jahren erhalten Versicherte einen Versicherungsverlauf und einen Fragebogen zur Kontenklärung, um mögliche Lücken oder Fehler in den gespeicherten Zeiten zu erkennen. Ab 55 Jahren erfolgt die Rentenauskunft automatisch, allerdings nur noch alle drei Jahre.

Liste zeigt: Diese Fehlerquellen führen zu falschem Rentenauszahlungsbetrag

Das Bundesversicherungsamt hat typische Fehlerquellen identifiziert, die zu falschen Rentenberechnungen führen können:

Quelle: Rentenbescheid.24

Ausbildungszeit, Krankengeld, Witwenrente: Häufige falsche Angaben im Rentenbescheid

Für die Berufsausbildungszeiten erhalten die Versicherten neben den Entgeltpunkten noch einen satten Zuschlag wegen „beitragsgeminderter Zeiten“. Deshalb sollten sich auch geleistete Schulausbildungszeiten nach dem 17. Lebensjahr oder die Fachschule unbedingt auf dem Rentenbescheid wiederfinden. Schulzeiten beziehungsweise Hochschulzeiten kann die DRV nach eigenen Angaben mit maximal acht Jahren als Anrechnungszeiten anerkennen.

Auch Krankenzeiten bei Arbeitsunfähigkeit werden im Rentenbescheid immer wieder falsch berechnet, berichtet Rentenbescheid24. Krankengeld lässt sich generell als Pflichtbeitragszeit anrechnen, im digitalen Datenaustausch zwischen den Sozialleistungsträgern gehen diese Informationen aber oftmals verloren.

Die Anrechnung von eigenen Einkommen an die Witwenrente fällt dagegen oft zu hoch aus, weil der Arbeitgeber ein zu hohes Gehalt gemeldet hat. Ein Blick in die Lohnabrechnung bringt hier Klarheit. 

Darum tragen neue Rentenbescheide zur Verwirrung der Senioren bei

Die neuen Rentenbescheide sollten eigentlich zu besserer Verständlichkeit beitragen, erklärt Rentenbescheid24 weiter. Während sich das Aussehen und die Formulierungen geändert haben, fehlten jetzt die Berechnungen zu Rente und damit die Nachvollziehbarkeit, ob der Versicherungsträger die Rente korrekt berechnet hat. Sollten Betroffene Fehler finden, haben sie innerhalb einer Frist von einem Monat nach Zustellung Zeit, dem Rentenbescheid zu widersprechen.

Neben der Versicherungsnummer müssen sie bei dem Widerspruch auch eine Begründung einreichen. Die Zuschaltung eines Anwalts ist dafür nicht notwendig, auch eine Gebühr wird keine fällig.

Rubriklistenbild: © IMAGO/Wolfilser

Kommentare