Millionen davon betroffen: Merz-Regierung plant Änderung beim Rentenausweis
VonKarolin Schaefer
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Die künftige Merz-Regierung hat große Pläne für Millionen Rentner in Deutschland. Im Koalitionsvertrag ist auch eine Änderung beim Rentenausweis vorgesehen.
Deutschland soll digitaler werden: Was die Merz-Regierung für den Rentenausweis plant
Jeder Rentner bekommt zu Beginn seiner Rente einen Rentenausweis, der als Nachweis dient. Dieser Ausweis enthält Informationen wie den Namen, das Geburtsdatum und die Rentenversicherungsnummer. Rentner können damit in vielen Fällen Vergünstigungen in Anspruch nehmen, beispielsweise bei Theaterbesuchen oder Bahnreisen.
Bisher war dieser als schmaler, folienverstärkter Papierausweis erhältlich. Dies könnte sich unter der Merz-Regierung für Millionen Rentner nun ändern. Ein Ziel der möglichen schwarz-roten Regierung ist auch, Bürokratie abzubauen. „Wir wollen einen funktionierenden, handlungsfähigen Staat, der digitaler und effizienter als bisher arbeitet“, lautet es im Koalitionsvertrag.
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Rentenausweis soll laut Koalitionsvertrag für Millionen Rentner digital werden
Im 144 Seiten umfassenden Koalitionsvertrag, der die Richtlinien für die Regierungsarbeit der kommenden Jahre festlegt, wird konkretisiert: „Künftig sollen alle den Schwerbehinderten- und Rentenausweis sowie die A1-Bescheinigung digital und sicher mit sich führen können.“ Damit würde der Ausweis in Scheckkartenformat verschwinden. Wie das genau aussehen soll, ist noch nicht bekannt. Angekündigt wurde auch eine neue Frühstart-Rente.
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Zudem sollen Entsendemeldungen innerhalb der EU durch die Reform der eDeclaration technisch vereinfacht und mit dem A1-Verfahren zusammengeführt werden. eDeclaration ist ein digitales Meldeportal für Unternehmen, die ihre Mitarbeiter vorübergehend in andere EU-Mitgliedstaaten entsenden. Dies soll den Verwaltungsaufwand erheblich reduzieren. Auch durch das integrierte A1-Verfahren könnte sich der bürokratische Aufwand vereinfachen.
Wie die Deutsche Rentenversicherung erklärt, können Beschäftigte mit einer A1-Bescheinigung nachweisen, dass sie während eines vorübergehenden Aufenthalts im europäischen Ausland weiterhin dem deutschen Sozialversicherungsrecht unterliegen. Die Änderung würde also auch für Rentner gelten, die im Ausland tätig sind. Dabei könnten die Rentenpläne von Union und SPD ernsthafte Finanzierungsschwierigkeiten bekommen. (kas)