Anhebung der Lohnuntergrenze

Minijob 2026: Diese Einkommensgrenzen gelten jetzt durch höheren Mindestlohn

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Durch die Anhebung des Mindestlohns 2026 verschieben sich die Verdienstgrenzen von Minijobbern und Midijobbern. Wer bei Steuerzahlungen spürbar entlastet wird.

Die von der Mindestlohnkommission beschlossene neue Lohnuntergrenze auf 13,90 Euro in diesem Jahr erfreut viele Niedriglöhner im Gastgewerbe, in der Landwirtschaft oder der Reinigungsbranche. Aber auch, wer nicht Vollzeit arbeitet, profitiert vom neuen Mindestlohn im Jahr 2026 durch höhere Stundenlöhne und eine gestiegene monatliche Verdienstgrenzen im Minijob und im sogenannten Übergangsbereich.

Durch die Mindestlohnerhöhung können Minijobber mehr Geld steuerfrei dazu verdienen.

Erhöhung vom Mindestlohn 2026: Welche Verdienstgrenze jetzt beim Minijob gilt

Seit Oktober 2022 ist die Verdienstgrenze im Minijob dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt. echo24.de berichtet, in welchen Berufen es kaum mehr Geld gibt. Bis zehn Arbeitsstunden pro Woche beziehungsweise rund 42 Stunden durchschnittlich im Monat sind möglich, ohne den Minijob-Status zu verlieren, wie die Minijob-Zentrale erklärt. Statt 556 Euro erhalten Niedriglöhner seit Januar 2026 603,00 Euro. In manchen Jobs müssen sie dafür kürzer arbeiten: Für diese Minijobs gibt es 2025 am meisten Geld.

Arbeitnehmer können damit in diesem Jahr bis zu 47 Euro und damit fast 50 Euro mehr steuerfrei im Monat verdienen. Auf das Jahr hochgerechnet sind das statt bisher 6672 dann ab Januar 2026 7236 Euro – 564 Euro mehr als bislang, was für Minijobber schon fast ein Monatsgehalt ausmacht. Die Entgeltgrenze darf darüber hinaus zweimal mit maximal der doppelten Höhe des monatlichen Grenzwerts überschritten werden.

Ab dieser Einkommensgrenze müssen Arbeitnehmer Steuern zahlen

Für die Midijobber beginnt der sogenannte Übergangsbereich seit Januar 2026 bei 603,01 Euro. Die obere Verdienstgrenze verändert sich nicht und liegt nach wie vor bei 2.000,00 Euro. Beschäftigte, die ein regelmäßiges Einkommen zwischen dieser Unter- und Obergrenze erzielen, müssen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung und auch zur Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlen.

Jahr Steuerfreie Verdienstgrenze
2025556 Euro
2026603 Euro
2027633 Euro

Quelle: Minijob-Zentrale.

Die Beitragslast zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgeber verschiebt sich zugunsten der Beschäftigten, wie krankenkassen.direct.de schreibt. Das heißt, dass Arbeitnehmer, die knapp über dem Übergangsbereich liegen, weniger Abgaben schultern müssen und diejenigen mit Entgelten oberhalb des Übergangsbereichs indirekt durch höhere Beiträge belastet werden.

Einkommensgrenzen verschieben sich im Jahr 2027 abermals

Vorausgesetzt, der Arbeitnehmer übt nur einen Midijob aus, steigt, der Steueranteil gleitend bis zum Erreichen der Obergrenze von 2.000 Euro an. Bei 603,01 Euro übernimmt der Arbeitgeber rund 28 Prozent an Abgaben, bei 2000 Euro sind es dann nur noch rund 20 Prozent, wie die Vereinigte Lohnsteuerhilfe erklärt.

Ab dem Jahr 2027 wird der Mindestlohn dann um weitere 0,70 Euro auf 14,60 Euro angehoben. Damit steigt die Einkommensgrenze für Minijobs ab dem übernächsten Jahr auf 633,00 Euro. Der Übergangsbereich beginnt dann erst bei 633,01 Euro.

Rubriklistenbild: © IMAGO/Sigrid Gombert

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