Was ist hier nach StVO Vorschrift?

Mysteriöses 30er-Straßenschild mit Doppelpfeil: Das steckt hinter dem seltenen Verkehrszeichen

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Fehldruck oder doch sinnvoller Hinweis? Ein kleines Schnurrbärtchen, wie von einem Reddit-User vermutet, soll der Doppelpfeil in dem 30er-Schild jedenfalls nicht darstellen.

München – Viele Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind selbsterklärend, auch wenn sich nicht stets daran gehalten wird. Bestes Beispiel: das Rechtsfahrgebot. Auch die „Rechts-vor-Links“-Regel bedarf kaum einer weiteren Erklärung. Und wo ein rot umrundetes Schild mit einer 30 steht, darf nicht schneller gefahren werden als 30 Kilometer in der Stunde.

Dennoch sorgt das Regelbuch für reichlich Ratlosigkeit unter Verkehrsteilnehmern, insbesondere bei Beschilderungen. Entweder, weil hin und wieder bei Schildern Verwechslungsgefahr besteht oder weil Zusatzzeichen die Vorgabe phasen- oder teilweise außer Kraft setzen. Oder eben was komplett Gegensätzliches anzeigen.

Doppelpfeil als Zusatzzeichen: Was ist bei diesem 30er-Schild erlaubt?

Auf der Online-Plattform Reddit grübelten StVO-Freunde bereits darüber, wovon Radfahrer bei dem entsprechenden Schild in einem Kreisel befreit werden. Nun wandte sich auch ein anderer User Hilfe suchend an die Community. Anlass dazu gab ihm ein besonderes, weil eher seltenes 30er-Schild, das ebenfalls ein Zusatzzeichen enthält. Was soll der in entgegengesetzte Richtung zeigende Doppelpfeil Autofahrern denn bitte vermitteln? Da können auch die Nutzer nur mutmaßen; mal mehr, mal weniger ernst.

30er Schild mit Doppelpfeil
by u/trixicat64 in StVO

„Mit maximal 30 durch die Hecke“, scherzt ein Nutzer in der Kommentarspalte. Ein anderer amüsiert sich eher über die Erscheinung des Schildes: Der Doppelpfeil sehe aus, wie ein „kleiner Schnurrbart“. Eine Person echauffiert sich womöglich unterschwellig über das generelle Regel-Wirrwarr der StVO, wenn er schreibt: „Ich frage mich immer wieder, warum es solche Schilder überhaupt gibt. Fragt da beim Schilder-Hersteller niemand nach, ob es überhaupt sinnvoll ist, ein Schild zu erstellen, das es in Wirklichkeit gar nicht geben sollte?“

Egal ob rechts oder links – Hauptsache 30: Die Bedeutung des Doppelpfeil-Hinweises

Auch wenn Autofahrer das erwähnte Verkehrsschild eher selten zu Gesicht bekommen, handelt es sich nicht um einen Druckfehler, wie von dem Reddit-Nutzer angedeutet. Auf dem geposteten Bild mag es den Anschein haben, als ob das Schild auf einem Privatgelände oder Parkplatz platziert wäre. Doch der Ersteller des Beitrags bringt Klarheit: „Das Schild steht quer zur Straße, für die die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h gelten soll.“ Genauer gesagt in der Rosenstraße, Ecke Lindenbrunnenstraße, im baden-württembergischen Achern.

Auf Google Maps lässt sich gut erkennen: der Hinweis auf die 30er-Zone. Aber braucht es dann das 30er-Schild überhaupt? Ja, durchaus. Denn was nicht offensichtlich ist: die 30er-Zone endet an der Kreuzung zur betroffenen Hauptstraße. Somit informiert das Doppelpfeil-30er-Schild darüber, dass die Geschwindigkeitsvorgabe für beide Fahrtrichtungen der gekrümmten Hauptstraße gilt, für alle, die aus der 30er-Zone kommen.

Rätselhafte Verkehrszeichen: Zehn Schilder, deren Bedeutung nicht jedem klar ist

Ein Carsharing-Parkplatz-Verkehrsschild
Vier Personen stehen um ein halbiertes Auto – dieses Schild gibt vielen Verkehrsteilnehmern Rätsel auf. Betrachtet man das Fahrzeug allerdings als „geteilt“, wird die Sache schon deutlich klarer: Dieses Zeichen weist nämlich auf einen Carsharing-Parkplatz hin. © Stefan Sauer/dpa
Verkehrszeichen für autonomes Fahren
Es gibt Verkehrszeichen, die wirken wie aus einer anderen Welt – und in diesem Fall ist es tatsächlich auch so: Dieses schwarz-weiße Schild ist nämlich für die digitale Welt bestimmt – für den menschlichen Fahrer ist es bedeutungslos. Das Schild, das vor allem in Südbayern zu finden ist, ermöglicht es autonomen Fahrzeugen im Testbetrieb, exakt ihren Standort zu bestimmen.  © Future Image/Imago
Verkehrsschild Fahrradstraße
In einer Fahrradstraße dürfen grundsätzlich nur Fahrräder und E-Scooter fahren. Allerdings gibt es Ausnahmen, auf die durch Zusatzschilder hingewiesen wird. In diesem Beispiel sind (Klein-)Krafträder, Mofas sowie mehrspurige Kraftfahrzeuge – also auch Lkw – zugelassen. Es gilt jedoch eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h – und auf Radfahrer muss besondere Rücksicht genommen werden. © Gottfried Czepluch/Imago
Verkehrszeichen Radschnellweg
Ein grünes Schild mit einem weißen Fahrrad kennzeichnet sogenannte Radschnellwege – unabhängig von der Beschaffenheit der Straße. Auch bei sandigen Straßen beispielsweise, soll dadurch kenntlich gemacht werden, dass es sich um einen Radschnellweg handelt. © Panthermedia/Imago
Schild Sackgasse Durchgang für Radfahrer und Fußgänger
Das Sackgassen-Schild dürften die meisten Verkehrsteilnehmer kennen – doch es gibt auch eine besondere Variante, die nicht so oft zu sehen ist. Für Kraftfahrzeuge ist in diesem Fall Schluss – doch für Fußgänger und Radler gibt es in dieser Sackgasse einen Durchgang. © Christian Ohde/Imago
Verkehrsschild Spielstrasse
Verwechslungsgefahr! Wenn man Autofahrer fragt, welches Verkehrsschild an einer Spielstraße zu sehen ist, dürfte man wohl von nahezu jedem die gleiche Antwort bekommen: Ein blau-weißes Rechteck, auf dem ein Erwachsener und ein Kind abgebildet sind, die Fußball spielen – dazu ein sich näherndes Auto. Doch das ist falsch: Dieses Schild weist auf einen verkehrsberuhigten Bereich hin. Hier sind Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt. Trotz des Gebots der gegenseitigen Rücksichtnahme müssen Autos und Radfahrer besonders vorsichtig fahren und notfalls auch anhalten. Zudem ist nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Gerichten zufolge sind das zwischen 5 und 15 km/h. © Michael Gstettenbauer/Imago
Verkehrsschild Spielstrasse
Und hier ist das „echte“ Spielstraßen-Schild: Es besteht aus einem Verbotsschild für Fahrzeuge aller Art, darunter ist ein Zusatzschild mit einem Fußball spielenden Kind angebracht. „Hier dürfen weder motorisierte Fahrzeuge noch Fahrradfahrer fahren und parken. Die Spielstraße ist allein für spielende Kinder und Fußgänger gedacht“, erklärt der ADAC auf seiner Homepage. © Carsten Koall/dpa
Grünpfeil an roter Ampel
Der Grünpfeil (nicht: Grüner Pfeil) an Ampeln erlaubt allen Fahrzeugen das Abbiegen nach rechts trotz roten Lichtzeichens. Allerdings nur, wenn diese zuvor an der Haltelinie angehalten haben und wenn eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist. © Martin Müller/Imago
Verkehrsschild grüner Pfeil für Radfahrer
Vom Grünpfeil-Schild gibt es auch noch eine spezielle Variante: In diesem Fall ist es nur Radfahrern erlaubt, bei Rotlicht rechts abzubiegen. Natürlich nur unter den Voraussetzungen, die auch für den „normalen“ Grünpfeil gelten. © Rüdiger Wölk/Imago
Verkehrsschild Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen
Das Verkehrszeichen für das „normale“ Überholverbot dürfte allen Autofahrern bekannt sein. Dieses Schild ist eine Abwandlung davon. Es schreibt explizit ein Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen vor. Das bedeutet in Straßenabschnitten, die mit diesem Verkehrszeichen ausgeschildert sind, dürfen mehrspurige Fahrzeuge (Autos, LKWs) keine Motorräder oder Fahrräder überholen. © Michael Gstettenbauer/Imago

Übrigens: Entgegen der auch in der Kommentarspalte genannten Meinung endet eine 30er-Zone nicht automatisch an einer Hauptstraße. Das Ende der Zone wird genauso wie der Beginn durch das entsprechende Verkehrsschild angezeigt. Wer im Irrglauben dennoch 50 fährt und geblitzt wird, muss laut bussgeldkatalog.de mit bis zu 70 Euro Bußgeld rechnen. Zwar nicht nach StVO verboten, aber bei vielen Autofahrern ungern gesehen, sind die 50 km/h auch auf einem Beschleunigungsstreifen. (rku)

Dieser Artikel wurde mithilfe maschineller Unterstützung erstellt und vor der Veröffentlichung von der Redakteurin Romina Kunze sorgfältig überprüft.

Rubriklistenbild: © Screenshot/Reddit

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