VonMichaela Ebertschließen
Steigende CO₂-Preise belasten Mieter beim Heizen. Doch einem Gesetz zufolge muss auch der Vermieter die Nebenkosten übernehmen. Wie hoch der Anteil ist, zeigt eine Tabelle.
Umso größer die Wohnung, desto höher sind in der Regel auch die Nebenkosten. Kein Wunder: Die zusätzliche Wohnfläche will in den meisten Fällen gut beheizt werden. Mieter wollen schließlich nicht frieren. Das ist manchmal gar nicht so leicht, denn nicht immer sind Häuser und Wohnungen auch optimal gedämmt. Der Mieter selbst hat auch die Dämmung eines Hauses in der Regel auch wenig Einfluss, anders als der Vermieter.
Bei den aktuellen CO₂-Preisen bleiben die steigenden Kosten jedoch nicht selten an den Mietern hängen. Um zu sparen, sollten Mieter deshalb genau wissen, welche Dienstleistungen der Vermieter überhaupt abrechnen darf. Und auch in Sachen CO₂-Kosten sollten die Bewohner ihre Rechte kennen. Denn ein kürzlich beschlossenes Gesetz kann für finanziellen Entlastung sorgen.
Vermieter muss CO₂-Kosten beim Heizen übernehmen: Tabelle zeigt Höhe des Anteils
Laut dem Gesetz zur Aufteilung der CO₂-Kosten, auch Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetzes oder kurz „CO2KostAufG“ genannt, sollen die Kosten zwischen Mieter und Vermieter gerecht aufgeteilt werden. Das erfolgt anhand eines Stufenmodells. „Die Aufteilung erfolgt in Abhängigkeit des CO₂-Ausstoßes pro Quadratmeter Wohnfläche im Jahr“, erklärt die Bundesregierung. Konkret heißt das: Je weniger CO₂ Mieter verursachen, desto mehr Kosten muss der Vermieter anteilig übernehmen.
Eine Tabelle gibt einen Überblick, welche Kosten – je nach CO₂-Ausstoß – Mieter und Vermieter übernehmen müssen:
| Kohlendioxidausstoß des vermieteten Gebäudes oder der Wohnung pro m2 Wohnfläche und Jahr | Kostenanteil Mieter / Kostenanteil Vermieter |
|---|---|
| < 12 kg CO2/m2/a | 100 Prozent / 0 Prozent |
| 12 bis < 17 kg CO2/m2/a | 90 Prozent / 10 Prozent |
| 17 bis < 22 kg CO2/m2/a | 80 Prozent / 20 Prozent |
| 22 bis < 27 kg CO2/m2/a | 70 Prozent / 30 Prozent |
| 27 bis < 32 kg CO2/m2/a | 60 Prozent / 40 Prozent |
| 32 bis < 37 kg CO2/m2/a | 50 Prozent / Prozent |
| 37 bis < 42 kg CO2/m2/a | 40 Prozent / 60 Prozent |
| 42 bis < 47 kg CO2/m2/a | 30 Prozent / 70 Prozent |
| 47 bis < 52 kg CO2/m2/a | 20 Prozent / 80 Prozent |
| > = 52 kg CO2/m2/a | 5 Prozent / 95 Prozent |
Das Gesetz ist bereits am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Ziel der Bundesregierung sei es gewesen, die Aufgabe von Vermietern hervorzuheben, „Mietshäuser mit klimafreundlichen Heizsystemen auszustatten und für eine gute Dämmung zu sorgen. Gleichzeitig bleibt die Eigenverantwortung der Mieterinnen und Mieter bestehen, möglichst sparsam und effizient zu heizen, indem ein Teil der CO₂-Kosten weiterhin auf sie umgelegt wird“, heißt es auf der offiziellen Webseite.
CO₂-Kosten zwischen Mieter und Vermieter aufteilen: Wie werden die Anteile errechnet?
Wie aber werden die anteiligen CO₂-Kosten beim Heizen ermittelt? Laut dem Anwaltsportal Haufe müssen die notwendigen Informationen bereits auf der Rechnung der Brennstofflieferanten zu finden sein. Demnach müssen Mieter und Vermieter folgende Daten darauf lesen können:
- die Brennstoffemissionen des gelieferten Brennstoffs in Kilogramm CO₂,
- den sich aus der Lieferung ergebenden Preisbestandteil für die gelieferte Menge an Brennstoff,
- den heizwertbezogenen Emissionsfaktor des gelieferten Brennstoffs in Kilogramm CO₂ pro Kilowattstunde,
- den Energiegehalt der gelieferten Brennstoffmenge in Kilowattstunden.
Damit sollen beide Parteien in die Lage versetzt werden, die Höhe der mit der Lieferung des Brennstoffs enthaltenen Kohlendioxidkosten einfach und, soweit möglich, ohne weitere Rechenschritte zu ermitteln.
Rubriklistenbild: © IMAGO/Michael Bihlmayer
