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In Nebenkostenabrechnungen vom Vermieter schleicht sich immer mal ein Fehler ein. Der Eigentümer darf nämlich nicht alle Kosten auf die Mieter umlegen.
Heizung, Wasser, Grundsteuer, Winterdienst – über die Nebenkosten werden viele Posten des Vermieters abgerechnet. Die Höhe der Nebenkostenabrechnungen unterscheiden sich je nach Wohnungsgröße. Doch nicht alle Kosten müssen von den Mietern abgedeckt werden.
Die Betriebskostenverordnung regelt in Deutschland, welche Dienstleistungen über die Nebenkosten auf die Mieter umgelegt werden können. Grundsätzlich betrifft es alle Kosten, die am Gebäude, dem Grundstück oder der Einrichtung entstehen.
Nebenkostenabrechnung für Mieter: Wofür Vermieter kein Geld fordern dürfen
Das gilt auch für Reparaturen, die Handwerker am Haus leisten. Mieter müssen damit rechnen, auch dafür zu bezahlen, wenn der Eigentümer selbst Hand am Gebäude anlegt. Der Eigentümer darf aber nur abrechnen, was auch ein handwerklicher Betrieb für die Arbeit verlangen würde.
Die Verordnung über die Aufstellung von Betriebskosten (Betriebskostenverordnung - BetrKV), § 1 im deutschen Gesetzbuch, sieht allerdings eine Ausnahme bei Instandhaltung am Haus vor: Werden Mängel behoben, „die durch Abnutzung, Alterung oder Witterungseinwirkung“ entstanden, kann der Eigentümer sich die Kosten nicht beim Mieter zurückholen. Instandhaltungen muss der Vermieter also aus eigener Tasche zahlen.
Steuerberater und Hausverwaltung: Dafür darf der Vermieter keine Nebenkosten verlangen
Laut MieterEngel können die Kosten für die Beseitigung von Ungeziefer nicht auf alle Mieter umlegen. Ist ein Mieter dafür verantwortlich, kann der Vermieter von diesem Schadenersatz fordern. Zudem gilt: Sind im Mietvertrag keine Nebenkosten vereinbart, kann der Eigentümer keine Übernahme der Kosten verlangen.
Geld, das der Eigentümer für die Organisation ausgibt, darf ebenfalls nicht von den Mietern gefordert werden. Das beinhaltet auch die Arbeit von Hausverwaltung und Steuerberater. Wer solche Kosten in der Nebenkostenabrechnung entdeckt, kann sich dagegen wehren. Vermieter können auch in weitere Fallen tappen, weshalb Mieter die Nebenkostenabrechnungen immer genau überprüfen sollten.
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